Path:
Volume Nr. 21, 25. Oktober 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIL Nr.21. 25. Oktober 1979 v 
597 
N A U a AI 
Anlage II 
Vordruckhinweise 
1. Vordrucke 
| 1.1. Nachstehende Vordrucke sind weiterzuverwenden: 
Antrag/Fragebogen 
(Inn IT 100) 
als Anlage zum gemeinsamen RdSchrb d. BMJFG 
u. d. BMI vom 8.1.1979 (vgl. nachstehende Nr. 2) 
abgedruckt; 
Auskunftsersuchen 
(Inn IT 101) 
als Anlage 1 a zum RdErl. 375/74 abgedruckt; 
Vergleichsmitteilung 
(Inn II 102) 
als Anlage 1 b zum RdErl. 375/74 abgedruckt; 
Ergänzungsblatt 
(Inn IT 103) 
als Anlage 1 c zum RdEr|l. 375/74 abgedruckt; # 
Auskunftsersuchen an das Arbeitsamt 
(Inn IT 104) 
als Anlage 1 d zum RdErTIl. 375/74 abgedruckt. 
Die Vordrucke können jeweils‘ unter Angabe der Be 
stellnummer beim Landesverwaltungsamt Berlin - Vor 
drucklager — angefordert werden. 
Soweit auf andere Vordrucke verwiesen wird, Sin 
diese beim 
Arbeitsamt III Berlin (West) 
Kindergeldkasse für Berlin (West) 
Fraunhoferstraße 33-36 
1000 Berlin 10 
anzufordern. 
1.2 
» 
Der Vordruck „Mitteilung an die Krankenkasse‘ (Inn 
II 105) ist nicht mehr zu verwenden, da die Kranken- 
kassen. künftig eine Durchschrift des Bewilligungs- 
und Entziehungsbescheids erhalten (vgl. Nr. 17.354 
Abs. 2 und Nr. 17.356 Abs. 2 des RdErl. 375/74). 
Hinweise zum Vordruck „Antrag/Fragebogen‘“ 
_ Gemeinsames Rundschreiben des BMJFG und des BMI 
vom 28. April 1977 i. d. F. vom. 8.1. 1979 — 
- BMIFG 232-2862.450/BMI D II 4 - 221 972/1 —- 
A. 
1.4 
Verwendung des Vordrucks als Antrag 
(1) Der Vordruck ist als Antrag von den Angehörigen 
des öffentlichen Dienstes auszufüllen, die erstmalig 
Kindergeld von ihrem Arbeitgeber. (Dienstherrn) 
oder von der für die Festsetzung ihrer Versorgungs- 
bezüge zuständigen Stelle erhalten wollen. Er ist auch 
von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes aus- 
zufüllen, die bereits. Kindergeld von ihrem Arbeit- 
geber (Dienstherrn) oder der für die Festsetzung 
ihrer Versorgungsbezüge zuständigen Stelle beziehen 
und die Berücksichtigung eines weiteren Kindes gel- 
tend machen wollen (Ausnahme siehe Absatz 2); in 
diesem Fall brauchen die Nummern 3 bis 10 des Vor- 
drucks nur bezüglich des weiteren Kindes ausgefüllt 
zu werden. 
(2) Die Verwendung des Vordrucks ist nicht erforder: 
lich, wenn als weiteres Kind ein neugeborenes ehe- 
liches Kind zur Berücksichtigung angemeldet werden 
soll, das im Haushalt des Anmeldenden lebt. In die- 
sem Fall genügt ein formloser schriftlicher Antrag 
unter Vorlage der Geburtsurkunde; es kann davon 
ausgegangen werden, daß der andere Elternteil mit 
dem Kindergeldbezug des Antragstellers auch für 
dieses Kind einverstanden ist, wenn er dem bisheri- 
gen Kindergeldbezug des Antragstellers zugestimmt 
hatte.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.