Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.8 10. April 1979
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5) Kinder
a) Tragen Sie hier in der Reihenfolge der Geburt — mit-dem ältesten Kind beginnend — Ihre Kinder [vgl. Abschnitt I Nr. 3 (1)
der Anleitung] ein. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jedoch nur aufführen, wenn sie eine der in Abschnitt |
Nr. 3 (2) bis (5) der Anleitung genannten Voraussetzungen erfüllen.
Nr.
1
z
3
4
5
6
7
Name und Vorname
HHHLLLNLAL
Geburtsdatum
Tag | Monat | Jahr
Verhältnis zum EEE der Obezle her
(z. B, ehel., nichtehel. Kind, Stief-, Pflegekind, Enkel)
[Kinder, die Sie angenommen (adoptiert) haben,
können Sie hier als eheliche Kinder bezeichnen.]
8.
b) Zusätzliche Angaben für die unter Nr. 3 a aufgeführten Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und kindergeldrecht-
lich noch berücksichtigt werden sollen:
zu |!
Nr.
Grund für die Berücksichtigung — vgl. Abschnitt | Nr. 3 (2)
bis (5) der Tune Bien (z. B. Ausbildung, Soziales Jahr,
Behinderung, Haushaltshilfe, Arbeitslosigkeit)
Dauer
von — bis
Für Kinder in Berufsausbildung:
Wird aa Unterhaltsgeld oder
Obergangsgeld gezahlt?
DO ja OD nein
DO ia DO] nein
Dija [0] nein
Welche Nachweise für Ihre Eintragungen unter Nr. 3a und b vorzulegen sind, ersehen Sie aus Abschnitt I! Zu 3 der Anleitung.
Für Kinder, für die als Grund „Arbeitslosigkeit“ angegeben wird, ist ein Ergänzungsblatt auszufüllen (vgl. Abschnitt II Zu 3 der
Anleitung).
9 Wenn Sie unter Nr. 3a aufgeführt haben: Stiefkinder, Pfiegekinder, Enkel, Geschwister, nichteheliche Kinder oder — falls Ihre
Ehe geschieden ist oder Sie von dem anderen Elternteil dauernd getrennt leben — eheliche Kinder, geben Sie bitte an:
Name und Vorname des Kindes
Name, Geburtsdatum und Anschrift der leiblichen Eltern oder — bel. nichtehelichen
oder ehelichen Kindern — des anderen leiblichen Elternteils.
9 Leben eines oder mehrere der unter Nr. 3a aufgeführten Kinder dauernd außerhalb Ihres Haushalts?
Wenn ja:
DO ja I nein
Name und Vorname des Kindes
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort
bei (Name)
Grund
m >
Wenn Sie hier Enkel‘ oder Geschwister aufgeführt haben, die eigenes Einkommen (z. B. Ausbildungsvergütung, Arbeitsentgelt,
Rente) haben oder zu deren Unterhalt andere. Personen ‚oder Stellen: beitragen, geben sie auf einem besonderen Blatt, für
jedes Kind getrennt, die Höhe und. Art der monatlichen Einkünfte oder Leistungen an.