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Volume Nr. 8, 10. April 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

An lag ee: 
Il 
Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.8 160. April 1979 
141 
Verfahrenshinweise 
iv 
Vordrucke 
Nachstehende Vordrucke sind weiterzuverwenden: 
Antrag/Fragebogen 
(Inn II 100) 
Auskunftsersuchen 
(Inn II 101) 
Vergleichsmitteilung 
(Inn II 102) 
Ergänzungsblatt 
(Inn II 103) 
Anfrage _Arbeitsamt 
(Inn II 104) 
Mitteilung Krankenkasse 
(Inn II 105) 
Die Vordrucke können jeweils unter Angabe der Bestellnummer 
beim Landesverwaltungsamt Berlin - Vordrucklager - angefor- 
dert werden. 
Soweit auf andere Vordrucke verwiesen wird, sind diese beim 
Arbeitsamt III Berlin (West) 
Kindergeldkasse für Berlin (West) 
Fraunhoferstr. 33 - 36 
1000 Berlin 10 
anzufordern. 
Dez 
Hinweise zum Vordruck "Antrag/Fragebogen" 
— Gemeinsames Rundschreiben des BMJFG und des BMI 
vom 38. April 1977 1,d,F, vom 8, 1. 
— BMIJFG 232-2862.450/BMI D 114 — 221972/1 — 
1979 
Verwendung des Vordrucks als Antrag 
(1) Der Vordruck ist als Antrag von den Angehörigen 
des öffentlichen Dienstes auszufüllen, die erstmalig 
Kindergeld von ihrem Arbeitgeber (Dienstherrn) 
oder von der für die Festsetzung ihrer Versorgungs- 
bezüge zuständigen Stelle erhalten wollen. Er ist auch 
von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes aus- 
zufüllen, die bereits Kindergeld von ihrem Arbeit- 
geber (Dienstherrn) oder der für die Festsetzung 
ihrer Versorgungsbezüge zuständigen Stelle beziehen 
und die Berücksichtigung eines weiteren Kindes gel- 
tend machen wollen (Ausnahme siehe Absatz 2); in 
diesem Fall brauchen die Nummern 3 bis 10 des Vor- 
ärucks nur bezüglich des weiteren Kindes ausgefüllt 
zu werden 
(2) Die Verwendung des Vordrucks ist nicht erforder- 
lich, wenn als weiteres Kind ein neugeborenes ehe- 
liches Kind zur Berücksichtigung angemeldet werden 
soll, das im Haushalt des Anmeldenden lebt. In die- 
sem Fall genügt ein formloser schriftlicher Antrag 
unter Vorlage der Geburtsurkunde; es kann davon 
ausgegangen werden, daß der andere Elternteil mit 
dem Kindergeldbezug des Antragstellers auch für 
dieses Kind einverstanden ist, wenn er dem bisheri- 
gen Kindergeldbezug des Antragstellers zugestimmt 
hatte.
	        
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