4 Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.7 9. Juni 1978
S 6 - Aufhebung des Tarifvertrages vom 1. Dezember 1976 |
Der Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte bei den
Sicherheitsdiensten der Länder vom 1. Dezember 1976 wird
aufgehoben.
Tarifstelle mit Gebührentatbestand und errech-
neten Gebühren
Berechnungsgrundlagen für die Gebührenhöhe
zu erwartende haushaltsmäßige Auswirkungen
Bezeichnung der Rechtsvorschriften mit. Datum
und Fundstelle entsprechend 8 53 Nr. 2 GGO II,
die die Änderung bedingen
für die gebührenpflichtigen Amtshandlungen zu-
ständige Verwaltungsstellen.
S 7 — Inkrafttreten, Laufzeit
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1978
in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum
Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt
werden,
In Vertretung
Heubaum
Anlage
Der Senator für Finanzen
An die Mitglieder des Senats
Aie Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
nachrichtlich
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
äes Öffentlichen Rechts
Rundschreiben
zu den Verwaltungsvorschriften
zur Verlängerung der Geltungsdauer
der Ausführungsvorschriften
zum Gesetz über Gebühren und Beiträge
und zur Verwaltungsgebührenordnung
Vom 26. April 1978
Fin II B 31 — Fernruf:
Durchw.: 21 23 2320, Vermittl.: 21 23 — 1, intern: (982) 2320
Ich habe am 26. April 1978 die nachstehenden Ver-
waltungsvorschriften erlassen, die ich hiermit bekannt-
gebe.
Bei der Anwendung der Ausführungsvorschriften zum
Gesetz über Gebühren und Beiträge und zur Verwal-
tungsgebührenordnung bitte ich folgendes zu beachten:
Die in den Ausführungsvorschriften angegebenen
Vorschriften der Abgabenordnung sind seit dem In-
krafttreten der neuen Abgabenordnung (AO 1977)
am 1.Januar 1977 überholt. Der Anwendung von
Vorschriften der neuen Abgabenordnung ist mein
Rundschreiben vom 2. Dezember 1976 — II B 31 -
zugrunde zu legen.
Die in Ziffer 17 Abs. 3 AVGebG/VGebO vorgesehe-
nen Termine haben sich in der Praxis nicht be-
währt und sind insofern gegenstandslos geworden.
Vorschläge zur Änderung der Verwaltungsgebüh-
renordnung sind mir rechtzeitig unter Beachtung
von Ziffer 17 Abs.1 und 2 AVGebG/VGebO zuzu-
leiten.
In vielen bisher bei mir eingereichten Änderungs-
vorschlägen fehlten ausreichende Begründungen
und Angaben über die haushaltsmäßigen Auswir-
kungen, die für die Erarbeitung eines dem Senat
zur Beschlußfassung vorzulegenden Entwurfs einer
Änderungsverordnung unbedingt erforderlich sind.
Die deshalb oftmals langwierigen Ermittlungen ver-
ursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand,
der die Beschlußfassung durch den Senat beträcht-
lich verzögert und letztlich zu Einnahmeverlusten
führt. Um dies zu vermeiden, sind in den Ände-
rungsvorschlägen künftig folgende Angaben vor-
zusehen:
Begründung der Änderung (einschließlich. etwai-
ger Gebührenbefreiungen)
Verwaltungsvorschriften
zur Verlängerung der Geltungsdauer
der Ausführungsvorschriften
zum Gesetz über Gebühren und Beiträge
und zur Verwaltungsgebührenordnung
Vom 26. April 1978
Auf Grund des $ 7 des Gesetzes über das Verfahren der
Berliner Verwaltung vom 8. Dezember 1976 (GVBl.-S. 2735)
wird die Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften zum
Gesetz über Gebühren und Beiträge und zur Verwaltungs-
zebührenordnung (AVGebG/VGebO) vom 4. Juni 1973
(DBl.I/1973 Nr. 35) bis zum 31. Dezember 1981 verlängert.
Der Senator für Inneres
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
die Sonderbehörden X
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
nachrichtlich
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
Rundschreiben
betreffend Unterzeichnung von Tarifverträgen
Vom 7. April 1978
Inn II B 21 —- Fernruf:
Durchw.: 8 67 4576, Vermittl.: 8 67 - 1, intern: (95) 4576
Folgende Tarifverträge sind zwischenzeitlich unterzeichnet
worden und damit rechtswirksam:
Tarifverträge vom 14. November 1977 zur. Änderung
des Tarifvertrages über die Bewertung der Personal-
unterkünfte für Angestellte (DBl. 1978 I S. 35).
Diese Tarifverträge wurden getrennt — jedoch inhaltsgleich —
wie folgt vereinbart:
a) mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport
und Verkehr —- Hauptvorstand —
b) mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffent-
lichen Dienst (DAG/GGVÖD/MB).
Im Auftrag
‚Preuße