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Dienstblatt des Senats von Berlin Teill.Nr:20 9. November 1978
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(2) Auf den Ausfertigungen der Tabellen ist von zwei ‘vom
Kassenleiter bestimmten Dienstkräften die Bescheinigung nach
& 3 Abs. 5. RO abzugeben.. Die’ erste Ausfertigung: ist: zu den
Rechnungsunterlagen zu nehmen. Die zweite Ausfertigung erhält
der Senator für Finanzen — II D 22 =; Die Bezirkskassen geben
die dritte Ausfertigung an.die Landeshauptkasse (Zentralkasse)
und die vierte Ausfertigung an das Haushaltsamt.
Landesbürgschaften sowie aus Gewähr- und ähnlichen Verträgen
bestehen, dem Senator für Finanzen — 11 D 22 — Nachweisungen
hierüber bis spätestens zum
2. März 1979
zu übersenden.
21. Zusammenstellungen nach 8 14 Abs. 4.RO -
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Abschnitt VIl'
Schlußvorschriften
23. Abweichungen
Da$“LED fertigt von den Zusammerfassungen‘ der Summen des
Vermögens und der Schulden der Hauptverwaltung und. der
Bezirksverwaltungen nach Vermögensteilen, Unterteilen, Ver-
mögens- und Schuldenarten sowie Unterarten zu Gesamtsürmen
des Vermögens und der Schulden (Tabellen 3001 und 3003) zwei
Ausfertigungen an. Diese‘ Tabellen ’&rhält die Landeshauptkasse
(Zentralkasse). Die erste” Ausfertigung ist zu den Rechnungsunter-
lagen zu nehmen; die zweite Ausfertigung erhält der Senator für
Finanzen — Il D.22 —. Die Bescheinigung nach 8 3 Abs. 5 RO gibt
die Landeshauptkasse ab. .. .
In.besonderen Fällen kann der Senator für Finanzen abweichende
Regelüngen treffen.
24. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung im
Dienstblatt in Kraft.
22. Beiträge zur Aufstellung der Vermögensrechnung
Von den Mitgliedern des Senats und von den Bezirksämtern sind,
soweit in ihren Bereichen Verpflichtungen aus der Übernahme von
In Vertretung
Heubaum
Schriftleitung:
Reservelager:
Druck:
Senatsverwaltung für Inneres - | B‘11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31; Fernruf: 8 67 4461 - (95) 4461 -
Sehatsverwaltung für Inneres - | B 11:-, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67 4461 - (95) 4461 -
Verwaltungsdruckerei. Berlin; Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36.