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Volume Nr. 11, 21. Juli 1978

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1978 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil | Inneres - Finanzen - Justiz 
Nr. 11 
Berlin, den 21. Juli 1978 
BERLIN 
Inhalt 
30. 05. 1978 Rundschreiben über die Bekanntgabe der Elften Änderungstarifverträge 
a) zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten Fleisch- 
beschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichinenschauer in öffentlichen Schlachthöfen 
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Fleischbeschautierärzte, Fleisch- 
beschauer und Trichinenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe .- 1 el ee 
08.06.1978 Rundschreiben über die Bekanntgabe des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 30. Dezember 1977 
zum Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte nach besoldungsrechtlichen Vorschriften .......... 
16. 06. 1978 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien über die Vergütung der Stundenlehrer für 
die Erteilung von Unterricht an der Berliner Schule und am Berlin-Kolleg .............0.14 
19. 06. 1978 Zweite Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Dienstwohnungsvorschriften .............0040400 
06.07. 1978 Rundschreiben über die Vergabe von Arbeitgeberdarlehnswohnungen ..... 
21.06. 1978 Entlastung des Senats wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Rech- 
nungsjahr 1974 kn EN re ESSEN RE ARE ES Mn 
135 
137 
138 
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139 
140 
Der Senator für Inneres 
81 
Der Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse 
der nicht vollbeschäftigten Fleischbeschautierärzte, Fleisch- 
beschauer und Trichinenschauer in öffentlichen Schlacht- 
höfen vom 1. April 1969, zuletzt geändert durch den Zehn- 
ten Änderungstarifvertrag vom 28. März 1977, wird wie 
folgt geändert: 
1. 8 13 wird mit folgenden Änderungen des Absatzes 2 
Unterabs. 1 wieder in Kraft gesetzt: 
a) In Satz 1 werden die Zahl „26,62“ durch die Zahl 
„27,79“, die Zahl „12,70‘“ durch die Zahl „13,25“ und 
die Zahl „10,36“ durch die Zahl „10,81“ ersetzt. 
An den Senator für Gesundheit und Umweltschutz 
den Vieh- und Schlachthof Spandau 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Abteilung V 
Rundschreiben 
über die Bekanntgabe der Elften Änderungstarifverträge 
vom 8. Mai 1978 
a) zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhält- 
nisse der nicht vollbeschäftigten Fleischbeschautierärzte, 
Fleischbeschauer und Trichinenschauer in öffentlichen 
Schlachthöfen 
b) zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhält- 
nisse der Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und 
Trichinenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe 
Vom 30. Mai 1978 
Inn II B 1 — Fernruf: 
Durchw.: 8 67 4006, Vermittl.: 8 67 - 1, intern: (95) 4006 
b) In Satz 3 werden die Zahl „4,54“ durch die Zahl 
„4,75“, die Zahl „2,38‘ durch die Zahl ‚2,49‘, die 
Zahl „2,25“ durch die Zahl „2,35“, die Zahl „24,52“ 
durch die Zahl „25,62‘“, die Zahl „12,87“ durch die 
Zahl „13,45“ und die Zahl „12,12“ durch die Zahl 
„12,66“ ersetzt. 
In 8 24 Satz 2 wird die Zahl „1978‘ durch die Zahl 
„1979“ ersetzt. 
32? 
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. April 1978 
in Kraft. 
Nachstehend gebe ich den Wortlaut dieser Tarifverträge 
bekannt: 
Elfter Änderungstarifvertrag 
vom 8. Mai 1978 
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse 
der nicht vollbeschäftigten Fleischbeschautierärzte, 
Fleischbeschauer und Trichinenschauer 
in öffentlichen Schlachthöfen 
Elfter Änderungstarifvertrag 
vom 8. Mai 1978 
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse 
der Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer 
und Trichinenschauer 
außerhalb öffentlicher Schlachthöfe 
Zwischen 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten durch den Vorstand, 
. einerseits 
andererseits 
Zwischen 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten durch den Vorstand, 
einerseits 
andererseits 
und 
wird folgendes vereinbart: 
wird folgendes vereinbart:
	        
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