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Volume Nr. 10, 20. Juli 1978

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1978 (Public Domain)

Senatsbibliotk“* 
BERLIN 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil L Inneres - Finanzen - Justiz 
Nr. 10 
Berlin, den 20. Juli 1978 
inhalt 
30. 06. 1978 Rundschreiben über Verwaltungsvorschriften zur Änderung der GGO | ....... 
123 
Der Senator für Inneres 
ABI. S. 1175 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftunger 
des öffentlichen Rechts 
Rundschreiben 
über Verwaitungsvorschriften zur Änderung der GGO | 
Vom 30. Juni 1978 
Inn ! B 1- Fernruf: 
Durchw.: 8 67 4059, Vermittl.: 8 67 - 1, intern: (95) 4059 
Der Senat hat am 27. Juni 1978 mit Beschluß Nr. 2456/1978 die nachstehenden Ver- 
waltunasvorschriften erlassen, die ich hiermit bekanntgebe. 
2 
Diese Verwaltungsvorschriften werden auch im Amtsblatt für Berlin Teil | veröffent- 
licht. 
3 
Ich werde zur Berichtigung der in Gebrauch befindlichen Textausgaben der GGO | 
Deckblätter herstellen lassen. Die Deckblätter werden den Behörden, die die Text- 
ausgaben bezogen haben, zu gegebener Zeit in der erforderlichen Anzahl übersandt 
werden. 
Die neuen Vorschriften über Visitenkarten (8 20 Abs. 5 Alternative 2 und Abs. 6 GGO |) 
treten am 1. Oktober 1978 in Kraft. Sie enthalten einige Bestimmungen über die in die 
Visitenkarten aufzunehmenden Angaben. Einheitliche Muster sind nicht vorgesehen, 
um die Gestaltungsfreiheit der einzelnen Behörden nicht unnötig einzuengen. 
Soweit nicht besondere Gründe für eine andere Form sprechen, empfehle ich, Klapp- 
karten im Kleinformat zu verwenden. Solche Karten sind teilweise bereits in Gebrauch. 
Sie sollten auf der Vorderseite nach dem „Berlin-Layout‘“ gestaltet werden und auf 
den Innenseiten die vorgeschriebenen und gegebenenfalls weitere notwendige An- 
Jyaben enthalten. 
5 
Die neuen Vorschriften über Behördensprechzeiten (8 22 Abs. 1 und 2 GGO |) treten 
mit dieser Bekanntmachung im Dienstblatt in Kraft. Dies gilt auch für die Verpflich- 
tung, Abendsprechstunden einzurichten, der die Behörden im Laufe der nächsten 
Zeit, spätestens-bis zum 30. Juni 1979, nachzukommen-haben. Die Einführungsfrist ist
	        
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