Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.9 11. Juli 1978
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Nr.
Höhe des
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages
Nr.
. Höhe des
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages
II. Transportarbeiten
32
Versprühen oder Verstäuben von Desin-
fektions- oder Schädlingsbekämpfungs-
mitteln .....
Kohlen- oder Koksschaufeln bei Umlage-
rungen er ir EEE Hi
Anmerkung:
Bei Umlagerungen in diesem Sinne han-
delt es sich um den Transport größerer
Mengen von Kohle oder Koks von einem
im Freien gelegenen vorläufigen Lager-
platz in den Lagerraum. Das Be- und Ent-
laden des Wagens, mit dem Kohle oder
Koks zum Heizkessel transportiert wird,
gilt nicht als Umlagerung in. diesem Sinne.
Kohlenkarrern wird dieser Zuschlag nicht
gewährt.
Transportieren von Kohlen oder Koks
durch Eintragen oder Einfahren mit
Handkarren bei Temperaturen unter —7 °C
Tragen von Schlacke in Gefäßen mit min-
destens 201 Rauminhalt .. ER EMR
41 Pf
41 Pf
33
Arbeiten mit fressenden Säuren, ätzenden
Laugen oder anderen gesundheitsschä-
digenden chemischen Flüssigkeiten .....
Anmerkung:
Die in den Schumacherwerkstätten der
Polizei und der Feuerwehr beim Inkraft-
treten dieses Tarifvertrages verwendeten
Klebstoffe, Lösemittel für Klebstoffe und
Schwärzungsmittel gelten als gesund-
heitsschädigende chemische Flüssigkeiten
in diesem Sinne.
Teilewaschen an Entfettungsanlagen für
Kraftfahrzeuggroßteile ..............0.0 4
Verarbeiten von Blei, wenn der Arbeiter
der Einwirkung von Bleidämpfen ausge-
setzt ist .... von
55 Pf
34
22
55 Pf
55 Pf
35
23
67 Pf
41 Pf
Transportieren von Kübelpflanzen von
Anmerkung:
Arbeitern der Lohngruppe III, Fallgruppe
52, wird der Zuschlag nicht gewährt.
V. Kraftfahrer/Kraftfahrzeughandwerker
Y
26 Pf
36
Auf- und Abladen schwerer Güter durch
Kraftfahrer der Lohngruppe IV, Fallgrup-
pen 14 und 16, sowie der Lohngruppen
IVa, V und Va von Hand .........-..-.
Anmerkung:
Um schwere Güter handelt es sich bei La-
sten, deren Gewicht mindestens 25kg je
Arbeiter beträgt.
Arbeiten der auf Rettungswagen des Ret-
tungsdienstes der Berliner Feuerwehr —
früher Rettungsamt — eingesetzten Kraft-
fahrer, Mitfahrer und Sanitäter
monatlich 77,32 DM
Anmerkung:
Der Zuschlag ersetzt alle. anderen Er-
schwerniszuschläge.
Fahren von Fahrzeugen, die Sonderrechte
nach 8 35 StVO in Anspruch nehmen ....
Anmerkung:
Der Zuschlag steht lediglich für die Zeit
des Einsatzes der Fahrzeuge mit Blaulicht
und Mehrklanghorn zu.
Arbeiter der Kfz.-Handwerker in der
Kfz.-Hauptwerkstatt der Berliner Feuer-
wehr — mit Ausnahme der Kraftfahrzeug-
sattler — ................... Monatlich 49,71 DM
Arbeiten der Kraftfahrzeugsattler in der
Kfz.-Hauptwerkstatt der Berliner Feuer-
WEeRr ........0..00000044++++ Monatlich 24,86 DM
Anmerkung zu den Nrn. 39
und 40:
Durch diesen Zuschlag werden alle an-
deren Erschwerniszuschläge ersetzt.
75
Transportieren von Panzer- oder Stahl-
schränken .......-- Ku
41 Pf
Tragen, Auf- und Abladen von sperrigen
Lasten von Hand in Materiallagern und
auf Lagerplätzen ...........0.000100000H
Anmerkung:
Dieser Erschwerniszuschlag wird den Ar-
beitern der Lohngruppe III, Fallgruppe 52,
und den Bühnenarbeitern der Lohngruppe
I1N/IV a/V nicht gewährt.
41 Pf
37
IV. Arbeiten mit giftigen oder ätzenden
Stoffen
38
Abbrennen oder Abbeizen von Farbe,
Spritzarbeiten und die nötigen Vorarbei-
ten, Schleifarbeiten ........0...0.000000000
Anmerkung:
Dieser Erschwerniszuschlag wird Spritz-
lackierern (Lohngruppe V, Fallgruppe 34
/Va / VI, Fallgruppe 2), Kostümmalern
(Lohngruppe VI, Fallgruppe 15) sowie
Lackierern als Kraftfahrzeughandwerker
(Lohngruppe VI, Fallgruppe 23 / VII,
Fallgruppe 1) nicht gewährt.
41 Pf
39
40
28
Anstreicharbeiten mit Bleifarben, Chrom-
farben, Nitrofarben, DD-Lacken, Karbo-
lineum,: Xylamon-, Teer- oder Bitumen-
produkten ... 410004 04ER
41 Pf
29
Arbeiten mit Streusalzen oder Streusalz-
gemischen ........0.-,+ 000403700 E ne
41 Pf
VI. Garten- und Friedhofsarbeiten
4.
Auslichten von über 1,5 m hohen dornigen
Gehölzpartien und sonstige Pflegearbeiten
an derartigen Gehölzpartien oder Abtrans-
portieren von Strauchwerk, Reisig oder
Gestrüpp .......0.0005-- A
Arbeiten der Gartenarbeiter im Mittel-
streifen in Straßen mit starkem Verkehr
30
Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Un-
krautvertilgungsmitteln oder mit gesund-
heitsschädigenden künstlichen Dünge-
mitteln .......7 07
Arbeiten unter gesundheitsgefährdender
Einwirkung von Ammoniakdämpfen ..., 41 Pf
26 Pf
31
42
41 Pf