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Volume Nr. 9, 11. Juli 1978

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1978 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.9 11. Juli 1978 
115 
Nr. 
Höhe des 
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages 
Nr. 
. Höhe des 
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages 
II. Transportarbeiten 
32 
Versprühen oder Verstäuben von Desin- 
fektions- oder Schädlingsbekämpfungs- 
mitteln ..... 
Kohlen- oder Koksschaufeln bei Umlage- 
rungen er ir EEE Hi 
Anmerkung: 
Bei Umlagerungen in diesem Sinne han- 
delt es sich um den Transport größerer 
Mengen von Kohle oder Koks von einem 
im Freien gelegenen vorläufigen Lager- 
platz in den Lagerraum. Das Be- und Ent- 
laden des Wagens, mit dem Kohle oder 
Koks zum Heizkessel transportiert wird, 
gilt nicht als Umlagerung in. diesem Sinne. 
Kohlenkarrern wird dieser Zuschlag nicht 
gewährt. 
Transportieren von Kohlen oder Koks 
durch Eintragen oder Einfahren mit 
Handkarren bei Temperaturen unter —7 °C 
Tragen von Schlacke in Gefäßen mit min- 
destens 201 Rauminhalt .. ER EMR 
41 Pf 
41 Pf 
33 
Arbeiten mit fressenden Säuren, ätzenden 
Laugen oder anderen gesundheitsschä- 
digenden chemischen Flüssigkeiten ..... 
Anmerkung: 
Die in den Schumacherwerkstätten der 
Polizei und der Feuerwehr beim Inkraft- 
treten dieses Tarifvertrages verwendeten 
Klebstoffe, Lösemittel für Klebstoffe und 
Schwärzungsmittel gelten als gesund- 
heitsschädigende chemische Flüssigkeiten 
in diesem Sinne. 
Teilewaschen an Entfettungsanlagen für 
Kraftfahrzeuggroßteile ..............0.0 4 
Verarbeiten von Blei, wenn der Arbeiter 
der Einwirkung von Bleidämpfen ausge- 
setzt ist .... von 
55 Pf 
34 
22 
55 Pf 
55 Pf 
35 
23 
67 Pf 
41 Pf 
Transportieren von Kübelpflanzen von 
Anmerkung: 
Arbeitern der Lohngruppe III, Fallgruppe 
52, wird der Zuschlag nicht gewährt. 
V. Kraftfahrer/Kraftfahrzeughandwerker 
Y 
26 Pf 
36 
Auf- und Abladen schwerer Güter durch 
Kraftfahrer der Lohngruppe IV, Fallgrup- 
pen 14 und 16, sowie der Lohngruppen 
IVa, V und Va von Hand .........-..-. 
Anmerkung: 
Um schwere Güter handelt es sich bei La- 
sten, deren Gewicht mindestens 25kg je 
Arbeiter beträgt. 
Arbeiten der auf Rettungswagen des Ret- 
tungsdienstes der Berliner Feuerwehr — 
früher Rettungsamt — eingesetzten Kraft- 
fahrer, Mitfahrer und Sanitäter 
monatlich 77,32 DM 
Anmerkung: 
Der Zuschlag ersetzt alle. anderen Er- 
schwerniszuschläge. 
Fahren von Fahrzeugen, die Sonderrechte 
nach 8 35 StVO in Anspruch nehmen .... 
Anmerkung: 
Der Zuschlag steht lediglich für die Zeit 
des Einsatzes der Fahrzeuge mit Blaulicht 
und Mehrklanghorn zu. 
Arbeiter der Kfz.-Handwerker in der 
Kfz.-Hauptwerkstatt der Berliner Feuer- 
wehr — mit Ausnahme der Kraftfahrzeug- 
sattler — ................... Monatlich 49,71 DM 
Arbeiten der Kraftfahrzeugsattler in der 
Kfz.-Hauptwerkstatt der Berliner Feuer- 
WEeRr ........0..00000044++++ Monatlich 24,86 DM 
Anmerkung zu den Nrn. 39 
und 40: 
Durch diesen Zuschlag werden alle an- 
deren Erschwerniszuschläge ersetzt. 
75 
Transportieren von Panzer- oder Stahl- 
schränken .......-- Ku 
41 Pf 
Tragen, Auf- und Abladen von sperrigen 
Lasten von Hand in Materiallagern und 
auf Lagerplätzen ...........0.000100000H 
Anmerkung: 
Dieser Erschwerniszuschlag wird den Ar- 
beitern der Lohngruppe III, Fallgruppe 52, 
und den Bühnenarbeitern der Lohngruppe 
I1N/IV a/V nicht gewährt. 
41 Pf 
37 
IV. Arbeiten mit giftigen oder ätzenden 
Stoffen 
38 
Abbrennen oder Abbeizen von Farbe, 
Spritzarbeiten und die nötigen Vorarbei- 
ten, Schleifarbeiten ........0...0.000000000 
Anmerkung: 
Dieser Erschwerniszuschlag wird Spritz- 
lackierern (Lohngruppe V, Fallgruppe 34 
/Va / VI, Fallgruppe 2), Kostümmalern 
(Lohngruppe VI, Fallgruppe 15) sowie 
Lackierern als Kraftfahrzeughandwerker 
(Lohngruppe VI, Fallgruppe 23 / VII, 
Fallgruppe 1) nicht gewährt. 
41 Pf 
39 
40 
28 
Anstreicharbeiten mit Bleifarben, Chrom- 
farben, Nitrofarben, DD-Lacken, Karbo- 
lineum,: Xylamon-, Teer- oder Bitumen- 
produkten ... 410004 04ER 
41 Pf 
29 
Arbeiten mit Streusalzen oder Streusalz- 
gemischen ........0.-,+ 000403700 E ne 
41 Pf 
VI. Garten- und Friedhofsarbeiten 
4. 
Auslichten von über 1,5 m hohen dornigen 
Gehölzpartien und sonstige Pflegearbeiten 
an derartigen Gehölzpartien oder Abtrans- 
portieren von Strauchwerk, Reisig oder 
Gestrüpp .......0.0005-- A 
Arbeiten der Gartenarbeiter im Mittel- 
streifen in Straßen mit starkem Verkehr 
30 
Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Un- 
krautvertilgungsmitteln oder mit gesund- 
heitsschädigenden künstlichen  Dünge- 
mitteln .......7 07 
Arbeiten unter gesundheitsgefährdender 
Einwirkung von Ammoniakdämpfen ..., 41 Pf 
26 Pf 
31 
42 
41 Pf
	        
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