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Volume Nr. 5, 26. April 1977

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

Nr. 
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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I 
13 
Höhe des 
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages 
Nr. 
Höhe des 
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages 
Entfernen von übelriechendem Unrat und 
Tierkadavern aus Park- oder Friedhofs- 
anlagen sowie Ausräumen von Gullys in 
Park- oder Friedhofsanlagen, die nicht 
von den Berliner Stadtreinigungs-Betrie- 
ben betreut werden ..., ln 
Auslichten von überhängenden Bäumen 
an Gewässern ........4 0 Re Die 
Fällen und Roden von Bäumen mit einem 
Stammdurchmesser von mindestens 40 cm 
Verpflanzen von Bäumen mit mindestens 
40 cm Stämmumfäng 0... 00.0 rennen 
Verpflanzen und MTransportieren von 
schweren Ballenpflanzen‘ .............. 
Anmerkung: 
Schwere Ballenpflanzen in diesem Sinne 
sind Ballenpflanzen mit einem Gewicht 
von mindestens 25 kg. 
Verpflanzen und Transportieren von Kak- 
teen im Sukkulenten-Revier des Botani- 
schen. Gartens & 4.0.0000 Ka HE 
Mähen mit der Sense 4.0.0404 L HER 
Heckenschneiden über 1,5m Höhe ...... 
Arbeiten an Böschungen oder Hängen mit 
mindestens 50% Steigung, wenn der Ar- 
beiter mindestens 3 Stunden in der Schicht 
an der Böschung oder am Hang arbeitet 
Entleeren von Kübelklosetts oder Abort- 
gruben öffentlicher Aborte von Parkan- 
lagen. oder Friedhöfen „...0.00.0:5#i- 
Entfernen von übelriechendem Schlamm, 
übelriechendem Unrat, Tierkadavern oder 
Fischleichen aus dem Wasser .......... 
Bedienung und Wartung des Verbren- 
nungsofens auf dem Friedhof In den 
Kisseli 2u.000. 
Verbrennen der in den Park- oder Fried- 
hofsanlagen anfallenden Abfälle unter 
freiem Himmel, soweit damit eine außer- 
gewöhnliche Beschmutzung des Körpers 
und der Arbeitskleidung des mit dieser 
Arbeit betrauten Lohnempfängers ver- 
bunden ist. „iur een Wen 
Beaufsichtigen des Rodelbetriebes auf der 
Anlage an der Teufelsseechaussee ...... 
Bewachung der tropischen Gewächshäuser 
des Botanischen Gartens durch die dafür 
zuständigen Aufseher .....0.0000 000000 
Umsetzen oder Abräumen von schweren 
Grabdenkmälern oder Grabsteinen oder 
Fundamente 0.00.00 r Her Kae EEE 
Anmerkung: 
Dieser Zuschlag wird auch für das Trans- 
portieren gleichschwerer Steine im Be- 
reich der geographischen Abteilung des 
Botanischen Gartens gewährt. . 
Öffnen. des SargesS .......00.000000 00.44; 1,41 DM, 
höchstens jedoch je Arbeiter und Tag ... 7,045 DM 
Anmerkung: 
Dieser Zuschlag gilt nicht für Arbeiter in 
den Krematorien. 
60 MGruftausheben von Hand, je Gruft und 
Arbeitsgruppe für längstens 6 Stunden 
Tragen und Hinunterlassen des Sarges in 
die Gruft oder Tragen und Beisetzen 
der Urne je Arbeiter und Beisetzung für 
längstens 1 Stunde 4.40.4000. K ku He HE 
Ausgraben von Leichen, je Arbeiter und 
Leiche... Hr WERE a 5 
Zerschlagen von erhalten gebliebenen Sär- 
gen in alten Belegfeldern, je Arbeiter und 
Gruft ..... en 
130 Pf 
130 Pf 
62 
26,98 DM 
63 
26,98 DM 
VII. Straßenbauarbeiten 
Umfüllen des Teers oder Bedienen der 
Spritzgeräte bei Straßen-, Wege- oder 
Gleisunterhaltungsarbeiten ............. 
Straßen-, Wege- oder Gileisbauarbeiten 
mit bituminösem Material ............. 
Auf- oder Abladen von Pflastersteinen 
(ausgenommen Kleinpflaster und Mosaik- 
steine zur Befestigung von Bürgerstei- 
gen), Bordsteinen oder Böschungssteinen 
von Hand: 0a. 0 000 w. 
Anmerkung: 
Dieser Zuschlag wird auch für das Auf- 
und Abladen gleichschwerer Steine im Be- 
reich der geographischen Abteilung des 
Botanischen Gartens gewährt. 
Vermessungsarbeiten auf Straßen mit 
starkem Verkehr sowie beim U-Bahnbau 
54 
39 Pf 
65 
39 Pf 
66 
39 Pf 
67 
39 Pf 
68 
Aufstellen oder Entfernen von Verkehrs- 
schildern auf der Avus und auf der Stadt- 
autobahn oder Beseitigen von Schäden an 
den Fahrbahnen dieser Bundesstraßen, 
sofern derartige Arbeiten im fließenden 
Straßenverkehr ausgeführt werden müs- 
sen .. vr 
53 Pf 
VIII. Arbeiten in Einrichtungen des Ge- 
sundheitswesens und der Freien 
Universität sowie in Heimen, Groß- 
küchen und anderen Einrichtungen 
69 
Transportieren, Desinfizieren oder Reini- 
gen von Wolldecken, Matratzen oder Kol- 
tern, die ekelerregend beschmutzt sind, in 
Krankenanstalten, Hospitälern oder Hei- 
men außerhalb der Stationen .......... 
Anmerkung: 
Der Zuschlag. steht den Arbeitern der 
Lohngruppe III, Fallgruppe 52, nicht zu. 
Ferner wird er bei ausreichender Vorrei- 
nigung der genannten Gegenstände sowie 
für das Transportieren in geschlossenen 
Behältern nicht gewährt. 
Hantieren mit stark verschmutzter Wä- 
sche sowie Vorwaschen blutiger Opera- 
tionswäsche oder stark verschmutzter 
Säuglings- oder Bettwäsche ............ 
Anmerkung: ; 
Der Zuschlag wird nur Arbeitern ge- 
währt, die bei der Ausführung der be- 
schriebenen Tätigkeiten mit stark ver- 
schmutzter Wäsche in Berührung kom- 
men. 
39 Pf 
70 
39 Pf
	        
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