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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I
13
Höhe des
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages
Nr.
Höhe des
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages
Entfernen von übelriechendem Unrat und
Tierkadavern aus Park- oder Friedhofs-
anlagen sowie Ausräumen von Gullys in
Park- oder Friedhofsanlagen, die nicht
von den Berliner Stadtreinigungs-Betrie-
ben betreut werden ..., ln
Auslichten von überhängenden Bäumen
an Gewässern ........4 0 Re Die
Fällen und Roden von Bäumen mit einem
Stammdurchmesser von mindestens 40 cm
Verpflanzen von Bäumen mit mindestens
40 cm Stämmumfäng 0... 00.0 rennen
Verpflanzen und MTransportieren von
schweren Ballenpflanzen‘ ..............
Anmerkung:
Schwere Ballenpflanzen in diesem Sinne
sind Ballenpflanzen mit einem Gewicht
von mindestens 25 kg.
Verpflanzen und Transportieren von Kak-
teen im Sukkulenten-Revier des Botani-
schen. Gartens & 4.0.0000 Ka HE
Mähen mit der Sense 4.0.0404 L HER
Heckenschneiden über 1,5m Höhe ......
Arbeiten an Böschungen oder Hängen mit
mindestens 50% Steigung, wenn der Ar-
beiter mindestens 3 Stunden in der Schicht
an der Böschung oder am Hang arbeitet
Entleeren von Kübelklosetts oder Abort-
gruben öffentlicher Aborte von Parkan-
lagen. oder Friedhöfen „...0.00.0:5#i-
Entfernen von übelriechendem Schlamm,
übelriechendem Unrat, Tierkadavern oder
Fischleichen aus dem Wasser ..........
Bedienung und Wartung des Verbren-
nungsofens auf dem Friedhof In den
Kisseli 2u.000.
Verbrennen der in den Park- oder Fried-
hofsanlagen anfallenden Abfälle unter
freiem Himmel, soweit damit eine außer-
gewöhnliche Beschmutzung des Körpers
und der Arbeitskleidung des mit dieser
Arbeit betrauten Lohnempfängers ver-
bunden ist. „iur een Wen
Beaufsichtigen des Rodelbetriebes auf der
Anlage an der Teufelsseechaussee ......
Bewachung der tropischen Gewächshäuser
des Botanischen Gartens durch die dafür
zuständigen Aufseher .....0.0000 000000
Umsetzen oder Abräumen von schweren
Grabdenkmälern oder Grabsteinen oder
Fundamente 0.00.00 r Her Kae EEE
Anmerkung:
Dieser Zuschlag wird auch für das Trans-
portieren gleichschwerer Steine im Be-
reich der geographischen Abteilung des
Botanischen Gartens gewährt. .
Öffnen. des SargesS .......00.000000 00.44; 1,41 DM,
höchstens jedoch je Arbeiter und Tag ... 7,045 DM
Anmerkung:
Dieser Zuschlag gilt nicht für Arbeiter in
den Krematorien.
60 MGruftausheben von Hand, je Gruft und
Arbeitsgruppe für längstens 6 Stunden
Tragen und Hinunterlassen des Sarges in
die Gruft oder Tragen und Beisetzen
der Urne je Arbeiter und Beisetzung für
längstens 1 Stunde 4.40.4000. K ku He HE
Ausgraben von Leichen, je Arbeiter und
Leiche... Hr WERE a 5
Zerschlagen von erhalten gebliebenen Sär-
gen in alten Belegfeldern, je Arbeiter und
Gruft ..... en
130 Pf
130 Pf
62
26,98 DM
63
26,98 DM
VII. Straßenbauarbeiten
Umfüllen des Teers oder Bedienen der
Spritzgeräte bei Straßen-, Wege- oder
Gleisunterhaltungsarbeiten .............
Straßen-, Wege- oder Gileisbauarbeiten
mit bituminösem Material .............
Auf- oder Abladen von Pflastersteinen
(ausgenommen Kleinpflaster und Mosaik-
steine zur Befestigung von Bürgerstei-
gen), Bordsteinen oder Böschungssteinen
von Hand: 0a. 0 000 w.
Anmerkung:
Dieser Zuschlag wird auch für das Auf-
und Abladen gleichschwerer Steine im Be-
reich der geographischen Abteilung des
Botanischen Gartens gewährt.
Vermessungsarbeiten auf Straßen mit
starkem Verkehr sowie beim U-Bahnbau
54
39 Pf
65
39 Pf
66
39 Pf
67
39 Pf
68
Aufstellen oder Entfernen von Verkehrs-
schildern auf der Avus und auf der Stadt-
autobahn oder Beseitigen von Schäden an
den Fahrbahnen dieser Bundesstraßen,
sofern derartige Arbeiten im fließenden
Straßenverkehr ausgeführt werden müs-
sen .. vr
53 Pf
VIII. Arbeiten in Einrichtungen des Ge-
sundheitswesens und der Freien
Universität sowie in Heimen, Groß-
küchen und anderen Einrichtungen
69
Transportieren, Desinfizieren oder Reini-
gen von Wolldecken, Matratzen oder Kol-
tern, die ekelerregend beschmutzt sind, in
Krankenanstalten, Hospitälern oder Hei-
men außerhalb der Stationen ..........
Anmerkung:
Der Zuschlag. steht den Arbeitern der
Lohngruppe III, Fallgruppe 52, nicht zu.
Ferner wird er bei ausreichender Vorrei-
nigung der genannten Gegenstände sowie
für das Transportieren in geschlossenen
Behältern nicht gewährt.
Hantieren mit stark verschmutzter Wä-
sche sowie Vorwaschen blutiger Opera-
tionswäsche oder stark verschmutzter
Säuglings- oder Bettwäsche ............
Anmerkung: ;
Der Zuschlag wird nur Arbeitern ge-
währt, die bei der Ausführung der be-
schriebenen Tätigkeiten mit stark ver-
schmutzter Wäsche in Berührung kom-
men.
39 Pf
70
39 Pf