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Volume Nr. 5, 26. April 1977

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

12 
Dienstblatt des. Senats von Berlin TeilI 
Nr. 
Höhe des 
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages 
Nr. 
Höhe des 
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages 
I. Transportarbeiten 
Kohlen- oder Koksschaufeln bei Umlage- 
Yungen ln ee e nee nel a wre 839 Pf 
Anmerkung: 
Bei Umlagerungen in diesem Sinne han- 
delt es sich um den Transport größerer 
Mengen von Kohle oder Koks von einem 
im Freien gelegenen vorläufigen Lager- 
platz in den Lagerraum. Das Be- und Ent- 
laden. des. Wagens, mit dem Kohle oder 
Koks zum Heizkessel transportiert wird, 
gilt nicht als Umlagerung in diesem Sinne. 
Kohlenkarrern wird dieser Zuschlag nicht 
gewährt. 
Transportieren von Kohlen oder Koks 
durch Eintragen oder KEinfahren mit 
Handkarren bei Temperaturen unter —-7 °C 
32 
Versprühen oder Verstäuben von Desin- 
fektions- oder Schädlingsbekämpfungs- 
mitteln 2 ee SE 
Arbeiten mit fressenden Säuren, ätzenden 
Laugen oder anderen gesundheitsschä- 
digenden chemischen Flüssigkeiten ..... 
Anmerkung: 
Die in den Schumacherwerkstätten der 
Polizei und der Feuerwehr beim Inkraft- 
treten dieses Tarifvertrages verwendeten 
Klebstoffe, Lösemittel für Klebstoffe und 
Schwärzungsmittel gelten als gesund- 
heitsschädigende chemische Flüssigkeiten 
in diesem Sinne. 
Teilewaschen an Entfettungsanlagen für 
Kraftfahrzeuggroßteile . ............... 
Verarbeiten von Blei, wenn der Arbeiter 
der Einwirkung von Bleidämpfen ausge- 
setzt ist ...... EU 
39 Pf 
33 
53 Pf 
dZ 
34 
53 Pf 
53 Pf 
25 
23 
Tragen von Schlacke in Gefäßen mit min- 
destens 20 1-Rauminhalt . 1.4. 
Transportieren von Kübelpflanzen von 
Hand: Ne re He A a a OP 
Anmerkung: 
Arbeitern der Lohngruppe III, Fallgruppe 
52, wird der Zuschlag nicht gewährt. 
39 Pf 
64 Pf 
V. Kraftfahrer/Kraftfahrzeughandwerker 
Auf- und Abladen schwerer Güter durch 
Kraftfahrer der Lohngruppe IV, Fallgrup- 
pen 14 und 16, sowie der Lohngruppen 
IV a, V/ und Va von: Hand... 00er 
Anmerkung: 
Um schwere Güter handelt es sich bei La- 
sten, deren Gewicht mindestens 25kg je 
Arbeiter beträgt. 
Arbeiten der auf Rettungswagen des Ret- 
tungsdienstes der Berliner Feuerwehr — 
früher Rettungsamt — eingesetzten Kraft- 
fahrer, Mitfahrer und Sanitäter 
monatlich 73,99 DM 
Anmerkung: 
Der Zuschlag ersetzt alle anderen HEr- 
schwerniszuschläge. 
Fahren von Fahrzeugen, die Sonderrechte 
nach 8 35 StVO in Anspruch nehmen .... 
Anmerkung: 
Der Zuschlag steht lediglich für die Zeit 
des Einsatzes der Fahrzeuge mit Blaulicht 
und Mehrklanghorn zu. 
Arbeiter der Kfz.-Handwerker in der 
Kfz.-Hauptwerkstatt der Berliner Feuer- 
wehr — mit Ausnahme der Kraftfahrzeug- 
sattler — ...... ‚.... Monatlich 47,57 DM 
Arbeiten der Kraftfahrzeugsattler in der 
Kfz.-Hauptwerkstatt der Berliner Feuer- 
Wehr rer een enesaser! MONAtlich 23,79 DM 
Anmerkung zu den Nrn. 39 
und 40: 
Durch diesen Zuschlag werden alle an- 
deren Erschwerniszuschläge ersetzt. 
36 
25 
Transportieren von Panzer- oder Stahl- 
schränken ....... ON 
39 Pf 
2F 
Tragen, Auf- und Abladen von sperrigen 
Lasten von Hand in Materiallagern und 
auf Lagerplätzen rer nr ee nr 
Anmerkung: 
Dieser Erschwerniszuschlag wird den Ar- 
beitern der Lohngruppe III, Fallgruppe 52, 
und den Bühnenarbeitern der Lohngruppe 
IIT/IV a/V nicht gewährt. 
39 Pf 
3m 
IV. Arbeiten mit giftigen oder ätzenden 
Stoffen 
38 
Abbrennen oder Abbeizen von Farbe, 
Spritzarbeiten und die nötigen Vorarbei- 
ten, Schleifarbeiten 2 
Anmerkung: 
Dieser Erschwerniszuschlag wird Spritz- 
lackierern (Lohngruppe V, Fallgruppe 34 
/ Va / VI, Fallgruppe 2), Kostümmalern 
(Lohngruppe VI, Fallgruppe 15) sowie 
Lackierern als Kraftfahrzeughandwerker 
(Lohngruppe VI, Fallgruppe 23 / VII, 
Fallgruppe 1) nicht gewährt. 
39 Pf 
39 
40 
AT 
Anstreicharbeiten mit Bleifarben, Chrom- 
farben, Nitrofarben, DD-Lacken, Karbo- 
lineum, Xylamon-, Teer- oder Bitumen- 
produkten‘ +... 4. nn 
Arbeiten ‚mit Streusalzen oder Streusalz- 
Zemischen ne He le 
39 Pf 
29 
39 Pf 
VI. Garten- und Friedhofsarbeiten 
Auslichten von über 1,5 m hohen dornigen 
Gehölzpartien und sonstige Pflegearbeiten 
an derartigen Gehölzpartien oder Abtrans- 
portieren von Strauchwerk, Reisig oder 
Gestüt 
Arbeiten der Gartenarbeiter im Mittel- 
streifen in Straßen mit starkem Verkehr 39 Pf 
4_ 
al 
Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Un- 
krautvertilgungsmitteln oder mit gesund- 
heitsschädigenden künstlichen Dünge- 
mitteln .. 
39 _ Pf 
37 
Arbeiten unter  gesundheitsgefährdender 
Einwirkung von Ammoniakdämpfen .... 
39 Pf 
42
	        
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