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Dienstblatt des. Senats von Berlin TeilI
Nr.
Höhe des
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages
Nr.
Höhe des
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages
I. Transportarbeiten
Kohlen- oder Koksschaufeln bei Umlage-
Yungen ln ee e nee nel a wre 839 Pf
Anmerkung:
Bei Umlagerungen in diesem Sinne han-
delt es sich um den Transport größerer
Mengen von Kohle oder Koks von einem
im Freien gelegenen vorläufigen Lager-
platz in den Lagerraum. Das Be- und Ent-
laden. des. Wagens, mit dem Kohle oder
Koks zum Heizkessel transportiert wird,
gilt nicht als Umlagerung in diesem Sinne.
Kohlenkarrern wird dieser Zuschlag nicht
gewährt.
Transportieren von Kohlen oder Koks
durch Eintragen oder KEinfahren mit
Handkarren bei Temperaturen unter —-7 °C
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Versprühen oder Verstäuben von Desin-
fektions- oder Schädlingsbekämpfungs-
mitteln 2 ee SE
Arbeiten mit fressenden Säuren, ätzenden
Laugen oder anderen gesundheitsschä-
digenden chemischen Flüssigkeiten .....
Anmerkung:
Die in den Schumacherwerkstätten der
Polizei und der Feuerwehr beim Inkraft-
treten dieses Tarifvertrages verwendeten
Klebstoffe, Lösemittel für Klebstoffe und
Schwärzungsmittel gelten als gesund-
heitsschädigende chemische Flüssigkeiten
in diesem Sinne.
Teilewaschen an Entfettungsanlagen für
Kraftfahrzeuggroßteile . ...............
Verarbeiten von Blei, wenn der Arbeiter
der Einwirkung von Bleidämpfen ausge-
setzt ist ...... EU
39 Pf
33
53 Pf
dZ
34
53 Pf
53 Pf
25
23
Tragen von Schlacke in Gefäßen mit min-
destens 20 1-Rauminhalt . 1.4.
Transportieren von Kübelpflanzen von
Hand: Ne re He A a a OP
Anmerkung:
Arbeitern der Lohngruppe III, Fallgruppe
52, wird der Zuschlag nicht gewährt.
39 Pf
64 Pf
V. Kraftfahrer/Kraftfahrzeughandwerker
Auf- und Abladen schwerer Güter durch
Kraftfahrer der Lohngruppe IV, Fallgrup-
pen 14 und 16, sowie der Lohngruppen
IV a, V/ und Va von: Hand... 00er
Anmerkung:
Um schwere Güter handelt es sich bei La-
sten, deren Gewicht mindestens 25kg je
Arbeiter beträgt.
Arbeiten der auf Rettungswagen des Ret-
tungsdienstes der Berliner Feuerwehr —
früher Rettungsamt — eingesetzten Kraft-
fahrer, Mitfahrer und Sanitäter
monatlich 73,99 DM
Anmerkung:
Der Zuschlag ersetzt alle anderen HEr-
schwerniszuschläge.
Fahren von Fahrzeugen, die Sonderrechte
nach 8 35 StVO in Anspruch nehmen ....
Anmerkung:
Der Zuschlag steht lediglich für die Zeit
des Einsatzes der Fahrzeuge mit Blaulicht
und Mehrklanghorn zu.
Arbeiter der Kfz.-Handwerker in der
Kfz.-Hauptwerkstatt der Berliner Feuer-
wehr — mit Ausnahme der Kraftfahrzeug-
sattler — ...... ‚.... Monatlich 47,57 DM
Arbeiten der Kraftfahrzeugsattler in der
Kfz.-Hauptwerkstatt der Berliner Feuer-
Wehr rer een enesaser! MONAtlich 23,79 DM
Anmerkung zu den Nrn. 39
und 40:
Durch diesen Zuschlag werden alle an-
deren Erschwerniszuschläge ersetzt.
36
25
Transportieren von Panzer- oder Stahl-
schränken ....... ON
39 Pf
2F
Tragen, Auf- und Abladen von sperrigen
Lasten von Hand in Materiallagern und
auf Lagerplätzen rer nr ee nr
Anmerkung:
Dieser Erschwerniszuschlag wird den Ar-
beitern der Lohngruppe III, Fallgruppe 52,
und den Bühnenarbeitern der Lohngruppe
IIT/IV a/V nicht gewährt.
39 Pf
3m
IV. Arbeiten mit giftigen oder ätzenden
Stoffen
38
Abbrennen oder Abbeizen von Farbe,
Spritzarbeiten und die nötigen Vorarbei-
ten, Schleifarbeiten 2
Anmerkung:
Dieser Erschwerniszuschlag wird Spritz-
lackierern (Lohngruppe V, Fallgruppe 34
/ Va / VI, Fallgruppe 2), Kostümmalern
(Lohngruppe VI, Fallgruppe 15) sowie
Lackierern als Kraftfahrzeughandwerker
(Lohngruppe VI, Fallgruppe 23 / VII,
Fallgruppe 1) nicht gewährt.
39 Pf
39
40
AT
Anstreicharbeiten mit Bleifarben, Chrom-
farben, Nitrofarben, DD-Lacken, Karbo-
lineum, Xylamon-, Teer- oder Bitumen-
produkten‘ +... 4. nn
Arbeiten ‚mit Streusalzen oder Streusalz-
Zemischen ne He le
39 Pf
29
39 Pf
VI. Garten- und Friedhofsarbeiten
Auslichten von über 1,5 m hohen dornigen
Gehölzpartien und sonstige Pflegearbeiten
an derartigen Gehölzpartien oder Abtrans-
portieren von Strauchwerk, Reisig oder
Gestüt
Arbeiten der Gartenarbeiter im Mittel-
streifen in Straßen mit starkem Verkehr 39 Pf
4_
al
Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Un-
krautvertilgungsmitteln oder mit gesund-
heitsschädigenden künstlichen Dünge-
mitteln ..
39 _ Pf
37
Arbeiten unter gesundheitsgefährdender
Einwirkung von Ammoniakdämpfen ....
39 Pf
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