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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI
- WERT SA
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34.
35.
Angestellte in Büchereien in Tätigkeiten, die gründ-
liche und vielseitige Fachkenntnisse im Bibliotheks-
dienst und in nicht unerheblichem Umfange selbstän-
dige Leistungen erfordern. (Die Klammersätze zu
Fallgruppe 1 gelten entsprechend.)
Angestellte in Archiven in Tätigkeiten, die gründliche
und vielseitige Fachkenntnisse im Archivdienst und
in nicht unerheblichem Umfange selbständige Leistun-
gen erfordern. (Die Klammersätze zu Fallgruppe 1
gelten entsprechend.)
36.
37.
Leiter von Registraturen, denen mindestens zwei Re-
gistraturangestellte, davon einer mindestens der Ver-
gütungsgruppe VII Fallgruppe 10, ständig unterstellt
sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 23 und 24)
Leiter von Registraturen, denen mindestens fünf Re-
gistraturangestellte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 23 und 24)
Registraturangestellte in einer nach Sachgesichts-
punkten vielfach gegliederten Registratur in Tätig-
keiten, die gründliche, umfangreiche Fachkenntnisse
des Registraturwesens und eingehende Kenntnisse des
verwalteten Schriftgutes erfordern.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 22)
Angestellte als Geschäftsstellenverwalter bei Gerich-
ten oder Staatsanwaltschaften, die sich dadurch aus
der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 42b heraus-
heben, daß sie in nicht unerheblichem Umfang schwie-
rige Tätigkeiten ausüben.
(Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die
schwierigen Tätigkeiten zusammen mit der selbstän-
digen Fertigung von Inhaltsprotokollen in Strafsachen
mindestens 40 vom Hundert der Gesamttätigkeit aus-
machen.)
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 25 und 26)
Protokollführer bei Gerichten, die in Strafsachen In-
haltsprotokolle selbständig fertigen. (Dieses Tätig-
keitsmerkmal gilt auch für Protokollführer, die in
Verfahren bei den Wehrdienstgerichten in gleicher
Weise wie die Protokollführer in Strafsachen Inhalts-
protokolle selbständig fertigen.)
Vorlesekräfte für Blinde mit schwierigerer Tätigkeit.
Vergütungsgruppe VII
La. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen-
dienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründ-
liche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(Die gründlichen. und vielseitigen Fachkenntnisse
brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Ver-
waltung [des Betriebes], bei der der Angestellte be-
schäftigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des An-
gestellten muß aber so gestaltet sein, daß er nur beim
Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fach-
kenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.) *
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen-
dienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche
Fachkenntnisse erfordert.
(Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen,
Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw.
des Aufgabenkreises.) *
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)
1c. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen-
dienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich da-
durch aus der Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 1a
heraushebt, daß sie mindestens zu einem. Viertel
gründliche Fachkenntnisse erfordert,
nach 2jähriger Bewährung in Vergütungsgruppe
VIII Fallgruppe 1 b.
(Der Klammersatz zu Fallgruppe 1 b gilt.)
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)
Angestellte, die nach mit dem Hinweiszeichen * ge-
kennzeichneten Tätigkeitsmerkmalen in der Vergü-
tungsgruppe VIII eingruppiert sind, nach 3jähriger
Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe
VI.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 15)
Angestellte in Kassen, die verantwortlich Personen-
oder Sachkonten führen oder verwalten. *
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 10, 11 und 11 a)
Maschinenbucher auf Arbeitsplätzen mit umfangrei-
chem und vielfältigem Buchungsanfall. * ı)
Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von
Löhnen oder Vergütungen mit gründlichen Fach-
kenntnissen und entsprechender Tätigkeit. *
Kassiere in kleineren Kassen. *
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 10 und 11 c)
Zahlstellenverwalter größerer Zahlstellen. *
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 10)
Verwalter von Einmannkassen. *
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 10)
Angestellte, denen die Eintragungen in das Grund-
buch oder die Register mit Unterschriftsleistung ob-
liegen. *
Registraturangestellte mit gründlichen Fachkennt-
nissen.
(Erforderlich sind eingehende Kenntnisse im Ge-
schäftsbereich, in der Weiterführung und im Ausbau
einer Registratur.) *
Angestellte in Büchereien mit gründlichen Fachkennt-
nissen im Bibliotheksdienst. *
Angestellte in Archiven, Museen und anderen wissen-
schaftlichen Anstalten mit gründlichen Fachkenntnis-
sen. *
Aufseher mit selbständiger Tätigkeit im Justizvoll-
zugsdienst (Strafvollzugsdienst) nach mindestens 3-
jähriger Tätigkeit in der Vergütungsgruppe VIII Fall-
gruppe 15, wenn sie sich durch besondere Erfahrung
und Zuverlässigkeit aus dieser Vergütungsgruppe her-
ausheben.
(Besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit liegen vor,
wenn die fachliche Aufsicht auf ein Mindestmaß be-
schränkt werden kann.) *
Angestellte für Rechenarbeiten bei wissenschaftlichen
Instituten, die sich durch ihre Tätigkeit aus der Ver-
gütungsgruppe VIII herausheben. *
).
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Druckereifaktoren im Angestelltenverhältnis und
Hilfsfaktoren bei der (Reichs-)druckerei und anderen
großen Druckereien. *
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1) Vollbeschäftigte Angestellte, die überdurchschnittliche Leistun-
gen erbringen, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine
monatliche Funktionszulage in Höhe von 8 v.H. der Anfangs-
grundvergütung der Vergütungsgruppe VII. Bei. der Berechnung
sich ergebende Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 sind abzu-
runden, Bruchteile von 0,5. und mehr sind aufzurunden. Die
Funktionszulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes (8 41),
des Übergangsgeldes ($ 63) als Bestandteil der Grundvergütung
und wird nur neben der Vergütung nach der Vergütungs-
gruppe VII gezahlt. Sie ist nur für Zeiträume zu zahlen, für die
Vergütung, Urlaubsvergütung oder Krankenbezüge zustehen;
$ 36 Abs. 2 gilt entsprechend.