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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI
Fähigkeiten ınd ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus
der Fallgruppe 1 a-heraushebt. *
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie
sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe
1a heraushebt, daß sie mindestens zu einem Drittel
hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen
Aufgaben erfordert. *
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit in
der Forschung, deren Tätigkeit sich dadurch aus der
Fallgruppe 1a heraushebt, daß mindestens zu einem
Drittel schwierige Forschungsaufgaben zur selbstän-
digen und verantwortlichen Bearbeitung übertragen
sind. *
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) a
Angestellte in kommunalen Einrichtungen und Be-
trieben, deren Tätigkeiten wegen der Schwierigkeit
der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung
ebenso zu bewerten sind, wie die Tätigkeiten nach
Fallgruppe 1a. *
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 7)
Ärzte.
Apotheker.
Tierärzte.
Zahnärzte.
Technische Angestellte mit technischer Ausbildung
nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungs-
gruppen, die sich durch das Maß ihrer Verantwortung
erheblich aus der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 2
herausheben, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Vermessungstechnische und landkartentechnische An-
gestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der
Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen, die
sich durch das Maß ihrer Verantwortung erheblich
aus der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 3 heraus-
heben, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 31)
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen In-
nendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich
durch das Maß der damit verbundenen Verantwor-
tung erheblich aus der Vergütungsgruppe IVa Fall-
gruppe 1 a heraushebt,
nach S5jähriger Bewährung in Vergütungsgruppe
III Fallgruppe 1a.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)
Vergütungsgruppe II b
1b. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen-
dienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durch
besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Ver-
gütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a heraushebt,
nach 4jähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IV a
Fallgruppe 1 a.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)
Technische Angestellte mit technischer Ausbildung
nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungs-
gruppen und langjähriger praktischer Erfahrung, die
sich durch besonders schwierige Tätigkeiten und die
Bedeutung ihres Aufgabengebietes oder durch künst-
lerische oder Spezialtätigkeit aus der Vedgütungs-
gruppe IVa Fallgruppe 10 herausheben, sowie son-
stige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähig-
keiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkei-
ten ausüben.
Vermessungstechnische und landkartentechnische An-
gestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der
Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und
langjähriger praktischer Erfahrung, die sich durch
besonders schwierige Tätigkeiten und die Bedeutung
ihres‘ Aufgabengebietes oder durch schöpferische oder
Spezialtätigkeit aus der Vergütungsgruppe IVa Fall-
gruppe 11 herausheben, sowie sonstige Angestellte, die
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfah-
rungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 31 und 32)
Vergütungsgruppe IV a
1a. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen-
dienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus
der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a heraus-
hebt.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen-
dienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich min-
destens zu einem Drittel durch besondere Schwierig-
keit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV b
Fallgruppe 1 a heraushebt.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)
Leiter von Kassen mit mindestens 30 Kassenange-
stellten.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 10)
Leiter von Kassen mit mindestens 15 Kassenange-
stellten, wenn sie zugleich Leiter der Vollstreckungs-
stelle sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 10)
Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung eines Landes-
versorgungsamtes, die Vorverfahren sowie Streitver-
fahren erster oder zweiter Instanz bearbeiten.
Sachbearbeiter in der Abteilung Versorgung eines
Landesversorgungsamtes mit schwierigen Aufgaben
(schwierige Aufgaben sind z.B. Bearbeiten von
Grundsatzfragen, von Berichtigungs- oder Rückfor-
derungsfällen nach 88 40 ff. VfG).
Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für
den bibliothekarischen Dienst an öffentlichen Büche-
reien (Diplombibliothekare)
a) als Leiter von öffentlichen Büchereien mit einem
Buchbestand von mindestens 25000 Bänden und
durchschnittlich 100 000 Entleihungen im Jahr,
die für Öffentliche Büchereien mit einem Buch-
bestand von mindestens 70 000 Bänden als Berater
auf schwierigen Sachgebieten, - deren Tätigkeit. be-
sonders hervorragende Fachkenntnisse voraussetzt.
beschäftigt werden,
als Abteilungsleiter von Musikbüchereiabteilungen
in öffentlichen Büchereien mit einem Bestand von
mindestens 16 000 Bänden oder Tonträgern.
3,
4.
Vergütungsgruppe III
1a. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen-
dienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durch
das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheb-
lich aus der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 1a
heraushebt.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)
i 7.
Angestellte in der Tätigkeit von Forstamtmännern.