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Volume Nr. 21, 29. Dezember 1977

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

308 
Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI 
Fähigkeiten ınd ihrer Erfahrungen entsprechende 
Tätigkeiten ausüben, 
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel 
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus 
der Fallgruppe 1 a-heraushebt. * 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie 
sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende 
Tätigkeiten ausüben, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 
1a heraushebt, daß sie mindestens zu einem Drittel 
hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen 
Aufgaben erfordert. * 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit in 
der Forschung, deren Tätigkeit sich dadurch aus der 
Fallgruppe 1a heraushebt, daß mindestens zu einem 
Drittel schwierige Forschungsaufgaben zur selbstän- 
digen und verantwortlichen Bearbeitung übertragen 
sind. * 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) a 
Angestellte in kommunalen Einrichtungen und Be- 
trieben, deren Tätigkeiten wegen der Schwierigkeit 
der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung 
ebenso zu bewerten sind, wie die Tätigkeiten nach 
Fallgruppe 1a. * 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 7) 
Ärzte. 
Apotheker. 
Tierärzte. 
Zahnärzte. 
Technische Angestellte mit technischer Ausbildung 
nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungs- 
gruppen, die sich durch das Maß ihrer Verantwortung 
erheblich aus der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 2 
herausheben, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund 
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen 
entsprechende Tätigkeiten ausüben. 
Vermessungstechnische und landkartentechnische An- 
gestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der 
Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen, die 
sich durch das Maß ihrer Verantwortung erheblich 
aus der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 3 heraus- 
heben, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund 
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen 
entsprechende Tätigkeiten ausüben. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 31) 
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen In- 
nendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich 
durch das Maß der damit verbundenen Verantwor- 
tung erheblich aus der Vergütungsgruppe IVa Fall- 
gruppe 1 a heraushebt, 
nach S5jähriger Bewährung in Vergütungsgruppe 
III Fallgruppe 1a. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
Vergütungsgruppe II b 
1b. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen- 
dienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durch 
besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Ver- 
gütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a heraushebt, 
nach 4jähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IV a 
Fallgruppe 1 a. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
Technische Angestellte mit technischer Ausbildung 
nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungs- 
gruppen und langjähriger praktischer Erfahrung, die 
sich durch besonders schwierige Tätigkeiten und die 
Bedeutung ihres Aufgabengebietes oder durch künst- 
lerische oder Spezialtätigkeit aus der Vedgütungs- 
gruppe IVa Fallgruppe 10 herausheben, sowie son- 
stige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähig- 
keiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkei- 
ten ausüben. 
Vermessungstechnische und landkartentechnische An- 
gestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der 
Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und 
langjähriger praktischer Erfahrung, die sich durch 
besonders schwierige Tätigkeiten und die Bedeutung 
ihres‘ Aufgabengebietes oder durch schöpferische oder 
Spezialtätigkeit aus der Vergütungsgruppe IVa Fall- 
gruppe 11 herausheben, sowie sonstige Angestellte, die 
aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfah- 
rungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 31 und 32) 
Vergütungsgruppe IV a 
1a. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen- 
dienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich 
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus 
der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a heraus- 
hebt. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen- 
dienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich min- 
destens zu einem Drittel durch besondere Schwierig- 
keit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV b 
Fallgruppe 1 a heraushebt. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
Leiter von Kassen mit mindestens 30 Kassenange- 
stellten. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 10) 
Leiter von Kassen mit mindestens 15 Kassenange- 
stellten, wenn sie zugleich Leiter der Vollstreckungs- 
stelle sind. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 10) 
Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung eines Landes- 
versorgungsamtes, die Vorverfahren sowie Streitver- 
fahren erster oder zweiter Instanz bearbeiten. 
Sachbearbeiter in der Abteilung Versorgung eines 
Landesversorgungsamtes mit schwierigen Aufgaben 
(schwierige Aufgaben sind z.B. Bearbeiten von 
Grundsatzfragen, von Berichtigungs- oder Rückfor- 
derungsfällen nach 88 40 ff. VfG). 
Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für 
den bibliothekarischen Dienst an öffentlichen Büche- 
reien (Diplombibliothekare) 
a) als Leiter von öffentlichen Büchereien mit einem 
Buchbestand von mindestens 25000 Bänden und 
durchschnittlich 100 000 Entleihungen im Jahr, 
die für Öffentliche Büchereien mit einem Buch- 
bestand von mindestens 70 000 Bänden als Berater 
auf schwierigen Sachgebieten, - deren Tätigkeit. be- 
sonders hervorragende Fachkenntnisse voraussetzt. 
beschäftigt werden, 
als Abteilungsleiter von Musikbüchereiabteilungen 
in öffentlichen Büchereien mit einem Bestand von 
mindestens 16 000 Bänden oder Tonträgern. 
3, 
4. 
Vergütungsgruppe III 
1a. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen- 
dienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durch 
das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheb- 
lich aus der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 1a 
heraushebt. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
i 7. 
Angestellte in der Tätigkeit von Forstamtmännern.
	        
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