Path:
Volume Nr. 21, 29. Dezember 1977

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I 
307 
wie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende 
Tätigkeiten ausüben, 
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel 
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus 
der Vergütungsgruppe IIa Fallgruppe 1a heraus- 
hebt, 
nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe 
IT a Fallgruppe 1 b. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie 
sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fä- 
higkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tä- 
tigkeiten ausüben, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Vergütungs- 
gruppe IIa Fallgruppe 1a heraushebt, daß sie 
hochwertige Leistungen bei. besonders schwierigen 
Aufgaben erfordert. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie 
sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fä- 
higkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tä- 
tigkeiten ausüben, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Vergütungs- 
gruppe IIa Fallgruppe 1a heraushebt, daß sie 
mindestens zu einem Drittel hochwertige Leistun- 
gen bei besonders schwierigen Aufgaben erfordert, 
nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe 
IT a Fallgruppe 1 c. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte, die nach mit dem Hinweiszeichen * ge- 
kennzeichneten Tätigkeitsmerkmalen in der Vergü- 
tungsgruppe IIa eingruppiert sind, nach 11jähriger 
Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe 
IIa, wenn sie eine zweite Staatsprüfung abgelegt 
haben, im übrigen nach 15jähriger Bewährung in 
einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe IIa. (Den Zei- 
ten in Vergütungsgruppe IIa stehen Zeiten gleich, 
die vor dem 1. Januar 1966 in einer Tätigkeit der 
Vergütungsgruppe III zurückgelegt worden sind. 
Der zweiten Staatsprüfung stehen gleich: 
a) die Bestallung als Arzt, 
b) die Hauptprüfung für Lebensmittelchemiker, 
c) die zweite theologische Prüfung für evangelische 
Geistliche, 
d) das Presbyteriatsexamen für katholische Geist- 
liche). ; 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 12) 
schungsaufgaben zur selbständigen und verantwort- 
lichen Bearbeitung übertragen sind, 
nach 6jähriger Bewährung in Vergütungsgruppe 
II a Fallgruppe 2. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
Fachärzte mit entsprechender Tätigkeit. 
Ärzte in Anstalten und Heimen gemäß SR 2a und 
SR 2e III, die als ständige Vertreter des leitenden 
Arztes durch ausdrückliche Anordnung bestellt sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
Ärzte in Anstalten und Heimen gemäß SR 2a und 
SR 2eIll, die aufgrund ausdrücklicher Anordnung 
einem der nachstehenden Gebiete vorstehen und in 
nicht unerheblichem Umfange auf diesem Gebiet 
tätig sind: 
Anästhesie, Blutzentrale, Pathologie, Röntgenologie, 
Zentrallaboratorium. 
(Der Umfang der Tätigkeit ist nicht mehr unerheb- 
lich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit 
ausmacht.) 
Ärzte in Anstalten und Heimen gemäß SR 2a und 
SR 2elIll, die aufgrund ausdrücklicher Anordnung 
einen selbständigen Funktionsbereich innerhalb einer 
Fachabteilung oder innerhalb eines Fachbereiches 
leiten und in nicht unerheblichem Umfange in diesem 
Funktionsbereich tätig sind. 
(Der Umfang der Tätigkeit ist nicht mehr unerheb- 
lich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit 
ausmacht.) 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5) 
Ärzte außerhalb der Anstalten und Heime gemäß 
SR 2a und SR 2elll, denen mindestens zwei Ärzte 
oder Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnung stän- 
dig unterstellt sind. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4) 
Ärzte als Leiter von Blutzentralen außerhalb der 
Anstalten und Heime gemäß SR 2 a und SR 2 e III. 
Ärzte nach 5jähriger ärztlicher Tätigkeit. 
Apotheker als Leiter von Apotheken. 
Apotheker nach 5jähriger Tätigkeit als Apotheker. 
Fachtierärzte mit entsprechender Tätigkeit. 
Tierärzte, denen mindestens zwei Tierärzte‘ durch 
ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4) 
Tierärzte nach 5jähriger tierärztlicher Tätigkeit. 
Fachzahnärzte mit entsprechender Tätigkeit. 
Zahnärzte in Anstalten und Heimen gemäß SR 2a 
und SR 2elIll, die als ständige Vertreter des leiten- 
den Zahnarztes durch ausdrückliche Anordnung be- 
stellt sind. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 3) 
Zahnärzte außerhalb der Anstalten und Heime gemäß 
SR 2a und SR 2allIl, denen mindestens zwei Zahn- 
ärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unter- 
stellt sind. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4) 
Zahnärzte nach 5jähriger zahnärztlicher Tätigkeit. 
Vergütungsgruppe IIa 
1a. Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie 
sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende 
Tätigkeiten ausüben. * 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie 
sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger 
7. 
8. 
J 
9. 
e. 
10. 
LI 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
19. 
20. 
a 
Angestellte in kommunalen Einrichtungen und Be- 
trieben, deren Tätigkeiten wegen der Schwierigkeit 
der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung 
ebenso zu bewerten sind wie die Tätigkeiten nach 
Fallgruppe 1 a oder 1 d. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 7) 
Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit in 
der Forschung, deren Tätigkeit sich dadurch aus der 
Vergütungsgruppe IIa Fallgruppe 1a heraushebt, 
daß schwierige Forschungsaufgaben zur selbständi- 
gen und verantwortlichen Bearbeitung übertragen 
sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
21: 
A 
> 
22. 
6a. 
Angestellte mit abgeschlossener  wissenschaftlicher 
Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit in 
der Forschung, deren Tätigkeit sich dadurch aus der 
Vergütungsgruppe IIa Fallgruppe 1a heraushebt, 
daß mindestens zu einem Drittel schwierige For-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.