Senaftsbibliothi
6 Berl in
Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil | Inneres - Finanzen - Justiz
Ausgabetag 24. Mai 1976
BERLIN
Nr. 26-27
Inhalt
Nr. 26
Rundschreiben über die Bekanntgabe von Tarifverträgen über Vergütungserhöhungen vom 1. Februar
1976 80er 2 KR N A
Rundschreiben über die Neufassung der Ausführungsvorschriften zu den Tarifverträgen vom 12. Ok-
tober 1973 über eine Zuwendung für Angestellte, Auszubildende, Praktikantinnen (Praktikanten),
Lernschwestern und Lernpfleger, Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflegehilfe und Medizinal-
assistenten ... nare«a7-... Seite 104
Nr. 27
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An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
nachrichtlich
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des Öffentlichen Rechts
Anlage A
Vergütungstarifvertrag Nr. 14 zum BAT
für den Bereich des Bundes und für den Bereich
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
vom 17. Mai 1976
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes,
Rundschreiben
über die Bekanntgabe von Tarifverträgen
über Vergütungserhöhungen vom 1. Februar 1976 an
Als Anlagen gebe ich jeweils den Wortlaut der folgenden
Tarifverträge bekannt, die mit Datum vom 17. Mai 1976
vereinbart werden:
A. Vergütungstarifvertrag Nr.14 zum BAT für den Be-
reich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemein-
schaft deutscher Länder vom 17. Mai 1976 mit den zu
diesem Tarifvertrag gehörenden Anlagen 1 bis 7
— Anlage A —.
B. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr.2 für Auszu-
bildende bei Bund und Ländern vom 17.Mai 1976
Anlage B —.
C. Tarifvertrag vom 17. Mai 1976 zur Änderung des Tarif-
vertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der
Lernschwestern und Lernpfleger — Anlage C —.
D. Tarifvertrag vom 17. Mai 1976 zur Änderung des Ta-
rifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der
Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflegehilfe
— Anlage D —.
E. Tarifvertrag vom 17. Mai 1976 zur Änderung des Ta-
rifvertrages über die Regelung der Arbeitsbedingungen
der Praktikantinnen (Praktikanten) für medizinische
Hilfsberufe — Anlage E —.
Tarifvertrag vom 17. Mai 1976 zur Änderung des Ta-
rifvertrages über die Regelung der Arbeitsbedingungen
der Praktikanten (Praktikantinnen) für Berufe des
Sozial- und des Erziehungsdienstes — Anlage F —
Änderungstarifvertrag Nr.5' vom 17.Mai 1976 zur
Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinalassi-
stenten vom 17. Dezember 1970 — Anlage G —.
H. Änderungstarifvertrag Nr.3 vom 17.Mai 1976 zum
Tarifvertrag über Zulagen an technische Angestellte
— Anlage H —.
Über die Unterzeichnung der Tarifverträge werden Sie
ebenfalls durch Bekanntgabe im Dienstblatt unterrichtet.
Im Auftrag
Dr. Babel
und
der Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport
und Verkehr — Hauptvorstand —,
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft
— Bundesvorstand —
einerseits
wird folgendes vereinbart:
andererseits
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Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für die Angestellten im Bereich
des Bundes und im Bereich der Tarifgemeinschaft deut-
scher Länder, die unter den Geltungsbereich des Bundes-
Angestelltentarifvertrages (BAT) fallen.
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Angestellte, die unter die Anlage 1 a zum BAT fallen
(1) Die Grundvergütungen ($ 26 Abs. 3 BAT) sind in der
Anlage 1 festgelegt.
(2) Die Grundvergütungen der Angestellten, die das 18.,
aber noch nicht das 21. bzw. 23. Lebensjahr vollendet haben
(8 28 Abs. 1 BAT), ergeben sich aus der Anlage 2.
(3) Die Gesamtvergütungen der Angestellten, die das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ($ 30 BAT),
ergeben sich aus der Anlage 3.
Angestellte, die unter die Anlage 1 b zum BAT fallen
(1) Die Grundvergütungen ($ 26 Abs. 3 BAT) sind in der
Anlage 4 festgelegt.
(2) Die Gesamtvergütungen der Angestellten, die das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ($ 30 BAT),
ergeben sich aus der Anlage 5.
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