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Volume Nr. 26-27, 24. Mai 1976

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1976 (Public Domain)

Senaftsbibliothi 
6 Berl in 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil | Inneres - Finanzen - Justiz 
Ausgabetag 24. Mai 1976 
BERLIN 
Nr. 26-27 
Inhalt 
Nr. 26 
Rundschreiben über die Bekanntgabe von Tarifverträgen über Vergütungserhöhungen vom 1. Februar 
1976 80er 2 KR N A 
Rundschreiben über die Neufassung der Ausführungsvorschriften zu den Tarifverträgen vom 12. Ok- 
tober 1973 über eine Zuwendung für Angestellte, Auszubildende, Praktikantinnen (Praktikanten), 
Lernschwestern und Lernpfleger, Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflegehilfe und Medizinal- 
assistenten ... nare«a7-... Seite 104 
Nr. 27 
Seite 91 
Inn II B 21 — 0508/026 p 5 
|__ 1-26 ] werhraft 8705.01 (06) 4076 | 551076 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des Öffentlichen Rechts 
Anlage A 
Vergütungstarifvertrag Nr. 14 zum BAT 
für den Bereich des Bundes und für den Bereich 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder 
vom 17. Mai 1976 
Zwischen 
der Bundesrepublik Deutschland, 
vertreten durch den Bundesminister des Innern, 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
Rundschreiben 
über die Bekanntgabe von Tarifverträgen 
über Vergütungserhöhungen vom 1. Februar 1976 an 
Als Anlagen gebe ich jeweils den Wortlaut der folgenden 
Tarifverträge bekannt, die mit Datum vom 17. Mai 1976 
vereinbart werden: 
A. Vergütungstarifvertrag Nr.14 zum BAT für den Be- 
reich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemein- 
schaft deutscher Länder vom 17. Mai 1976 mit den zu 
diesem Tarifvertrag gehörenden Anlagen 1 bis 7 
— Anlage A —. 
B. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr.2 für Auszu- 
bildende bei Bund und Ländern vom 17.Mai 1976 
Anlage B —. 
C. Tarifvertrag vom 17. Mai 1976 zur Änderung des Tarif- 
vertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der 
Lernschwestern und Lernpfleger — Anlage C —. 
D. Tarifvertrag vom 17. Mai 1976 zur Änderung des Ta- 
rifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der 
Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflegehilfe 
— Anlage D —. 
E. Tarifvertrag vom 17. Mai 1976 zur Änderung des Ta- 
rifvertrages über die Regelung der Arbeitsbedingungen 
der Praktikantinnen (Praktikanten) für medizinische 
Hilfsberufe — Anlage E —. 
Tarifvertrag vom 17. Mai 1976 zur Änderung des Ta- 
rifvertrages über die Regelung der Arbeitsbedingungen 
der Praktikanten (Praktikantinnen) für Berufe des 
Sozial- und des Erziehungsdienstes — Anlage F — 
Änderungstarifvertrag Nr.5' vom 17.Mai 1976 zur 
Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinalassi- 
stenten vom 17. Dezember 1970 — Anlage G —. 
H. Änderungstarifvertrag Nr.3 vom 17.Mai 1976 zum 
Tarifvertrag über Zulagen an technische Angestellte 
— Anlage H —. 
Über die Unterzeichnung der Tarifverträge werden Sie 
ebenfalls durch Bekanntgabe im Dienstblatt unterrichtet. 
Im Auftrag 
Dr. Babel 
und 
der Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport 
und Verkehr — Hauptvorstand —, 
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft 
— Bundesvorstand — 
einerseits 
wird folgendes vereinbart: 
andererseits 
81 
Geltungsbereich 
Dieser Tarifvertrag gilt für die Angestellten im Bereich 
des Bundes und im Bereich der Tarifgemeinschaft deut- 
scher Länder, die unter den Geltungsbereich des Bundes- 
Angestelltentarifvertrages (BAT) fallen. 
82 
Angestellte, die unter die Anlage 1 a zum BAT fallen 
(1) Die Grundvergütungen ($ 26 Abs. 3 BAT) sind in der 
Anlage 1 festgelegt. 
(2) Die Grundvergütungen der Angestellten, die das 18., 
aber noch nicht das 21. bzw. 23. Lebensjahr vollendet haben 
(8 28 Abs. 1 BAT), ergeben sich aus der Anlage 2. 
(3) Die Gesamtvergütungen der Angestellten, die das 
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ($ 30 BAT), 
ergeben sich aus der Anlage 3. 
Angestellte, die unter die Anlage 1 b zum BAT fallen 
(1) Die Grundvergütungen ($ 26 Abs. 3 BAT) sind in der 
Anlage 4 festgelegt. 
(2) Die Gesamtvergütungen der Angestellten, die das 
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ($ 30 BAT), 
ergeben sich aus der Anlage 5. 
8 3
	        
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