Pfad:
Band 29. Dezember 1938

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

Anlage 5. In allen Fällen ist jedoch darauf hinzuwirken, daß 
. der jüdische Geschäftsinhaber seinen Betrieb ordnungs- 
Der Stadtpräsident Berlin C2, d. 10. Dez. 1938. mäßig abwidelt, seine Verpflichtungen insbesondere 
der Reichshauptstadt Berlin Königstraße. ge enüber der Gefolgschaft, erfüllt und etwaige Schäden 
. “. es läßt. Eine Einsezung von kommissarischen 
= Allgemeine Abteilung =- Verwaltern kommt regelmäßig nicht in Frage. Stößt 
42a Allg. (Jd.) 55. 38. die Verwertung vorhandener Warenläger . Schwie- 
<TR rigkeiten, so ist sofort die von mir mit Weisung ver- 
Nachstehende Abschrift übersende ich auf das Schreiben sehene Wirtschaftsgruppe Einzelhandel zur Behebung 
vom 22. Oktober 1938 -- HStV. IV 9312. 35 IT. äber die Ze: der Schwierigkeiten heranzuziehen. 
handlung der staatenlosen Juden bei der Aufstellung des 2... . 4.2 
Verzeichnisses der jüdischen Gewerbebetriebe zur Kenntnis. Weise en sehe Gaststätten ersuche ich in gleicher 
Im übrigen verweise ich auch noch auf Ziff. 14 des bei- 
liegenden Abdruckes eines Erlasses des Herrn Reichswirt- Anwi enchmigungeversahren aus. Grund der 
schaftsministers vom 18. November 1938 - aa 8782, 35. vom 26. April 1938 == RGBL. I S. 415 == und des Einzel- 
fiber die Verordnung Zur usschaltung der Juden aus dem: andelsschußgeseßzes sind bei den Gewerbebetrieben, die 
eutschen Wirtschaftsleben. . Eine sinngemäße Anwendung von dem Verbot des 8 1 der Verordnung zur Aus- 
dieser Vorschrift auch auf die Fälle, die sich bei der Durch- schaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben 
führung der 3 Verordnung zum Reichsbürgergeseß ergeben, betroffen werden, mit allen Mitteln zu beschleunigen. 
erscheint mir zwe . 
Dabei ist in allen Fällen zunächst die Vorfrage zu 
In Vertretung prüfen. HENSE ein el kowirtschaftliches Fntereise 
. 2... ür die Aufrechterhaltung des fraglichen Betriebes unter 
des Vizepräsidenten nichtjüdischer iert besteht. Wird diese Frage ver- 
gez. Dr. Sehamvogel. neint, so ist die Ablehnung ohne weitere Prüfung der 
Berson des Erwerbers zu verfügen. 
I Zur Beschleunigung des Geschäftsverkehrs ersuche 
. . ic< weiter, die Genehmigungsanträge mit den an- 
Der Reichsminister des Innern. Berlin, den 29. Nov. 1938. zuhörenden Stellen in gemeinsamen Besprechungen zu 
I e 414 VI1/38 NW 40, Königsplaß 6. erörten . zd zeitraubenden Schriftverkehr möglichst 
5012 ce. „uf einzuschränken. 
. Die bisherigen materiellen Grundsäge für die 
An den Herrn Stadtpräsidenten Beurteilung der Genehmigungsanträge bleiben im 
der Reichshauptstadt Berlin. übrigen aufrechterhalten. Es ii jeboih allgemein darauf 
. in zu achten, daß jüdi ingende Firmenbezeichnungen 
Betrifft: Ausstellung des Berzeichnisses jüdischer verschwinden, wenn nicht in Ausnahmefällen besondere 
Gewerbebetriebe. Exportinteressen die Weiterführung der früheren Firma 
Zum Bericht vom 28. Oktober 1938 -- 4 a Allg. (Jd.) 55. 38-- init einen Nachfolgezusatz für eine Übergangszeit recht- 
Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichswirtschafts- . 
minister teile ich ergebenst mit, daß die Vorschrift des 8 7 Us . ie Serordnung, Fea uns, der „Juden 
Abs. 2 der Dieizen Sergtönung zum Reichsbürgergesetz für GU aEe me aus Der Fag Des 8 1 I IT 
staatenloie Zuden nicht gilt. geht, alle Juden, auch soweit sie eine ausländische 
Im Auftrag taatsangehörigkeit besigen. Bei auftretenden Schwie- 
rigkeiten ist mir zu berichten. Insbesondere ist mir vor 
(L. S.) gez. Dr. Lösener. Schließung von Betrieben in allen Fällen zu berichten, 
bei denen es sich um Staatsangehörige der USA., des 
britischen Reiches oder Frankreichs handelt. 
IT: Zidische Wroßhandels- und Favzitationabeitiee werden 
Anlage 6. Ur; e Verordnung zur Aus tung der en aus 
228 dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 
Der Reichswirtschaftsminister Berlin, den 18. November 1938 vorläufig nicht veirosfen ve jeen Durmführung der 
(I II aufenden Entjudungsgeschäfte ist sorgfältig darauf zu 
III Jd. 8782/38 --. W 8, Behrenstr. 43. . den daß de ut ce Exportinteressen, oweit irgend 
2 möglich, berü tigt werden. Ist bei solchen Groß- 
Betrifft Berordnung zur Aneschallung der Zuber aus handels- und Fabritationsbetrieben, deren Erhaltung 
vember 1938 (RGBLI S 4580), * im allgemeinen volfzwirtichaftlichen Interesse liegt, die 
* * ordnungsgemäße Geschäftsführung durch den jüdischen 
? 1. Durch die Verordnung zur Ausschaltung der Juden Geschäftsinhaber nicht mehr möglich, so ersuche ich 
aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November darauf hinzuwirken, daß ein fachlich geeignetes Mitglied 
1955 scheiden die Zuden vom 1. Januar 293) ab als der Gefolgschaft des Unternehmens dur den Zuden zur 
nternehmer aus dem inzelhandel, dem iterführung der Ge e und zur eitung 
Hand y erf und dem M . rktverkfehr end- erforderlich werdender Verhandlungen zur Überführung 
gültig aus. Soweit jüdische Einzelhandelsgeschäfte und in nichtjüdischen Besitz bevollmächtigt wird. Ich behalte 
Handwerksbetriebe infolge der Creignisse am 8., 9. und mir etwaige weitere Anordnungen wegen Einsezung 
10. November geschlossen worden sind, sollen sie als besonderer bevollmächtigter Verwalter in Ausnahme- 
jüdische Gewerbebeiniche ni 41 wieder eröfinet werden. fällen vor 
ersuche dies schon aus polizeilichen Gründen zur ee : . 
Verhütung weiterer Ausschreitungen zu verhindern. ahn R TERE die Genehmigung nam der Un: 
Eine Wiedereröffnung soll nur erfolgen, wenn die Über- Schutz des Einzelhandels zuständigen Behörden ent- 
sührun in nichtjüdische Hand gesichert ist: Eine solche sprechend zu unterrichten 
berführung soll mit Rücsicht auf die im Einzelhandel * 
bestehende Übersezung unter verschärfter Anwendung Au 
des Rundertasses vom 5. u 1938 EI 2315/36 Im Auftrag 
nur ausnahmsweise genehmi werden, wenn die 
Weiterführung des Geschäfts aus allgemeinen volks- gez. Schmeer. 
wirtschaftlichen Gründen, insbesondere mit Rücksicht auf 
die Versorgung der Bevölkerung erwünscht erscheint. 
240
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.