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Volume Nr. 54, 8. November 1976

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1976 (Public Domain)

Vr. 54 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teill 
191 
(3) Zusammenstellungen der Ausgaben, die im Rech- 
hungsjahr 1976 für noch nicht fertiggestellte Hochbau- 
vorhaben geleistet worden sind ($ 30 Abs.1 VermO), 
leiten die Wirtschaftsstellen den zuständigen Stellen 
möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 
4. Februar 1977 
zu. 
Vermögenskonten 
Die Haushaltskassen erhalten die Vermögenskonten in 
zweifacher Ausfertigung. Die erste Ausfertigung der 
Vermögenskonten gehört zu den Rechnungsunterlagen. 
Die zweite Ausfertigung erhalten die Vermögens- 
stellen. 
Zusammenstellungen nach 8 14 Abs. 3 RO 
(1) Die Zusammenstellungen nach $ 14 Abs. 3 RO 
werden vom LED als Tabellen 
1001/2001 Zusammenstellung der Vermögenskonten zu 
Vermögensteilen, ; 
1003/2003 Zusammenstellung der Vermögensteile zu 
den Summen des Vermögens und der 
Schulden, 
hergestellt. Die Landeshauptkasse erhält zwei Ausfer- 
tigungen der Tabellen 1001 und 1003, die Bezirkskassen 
erhalten vier Ausfertigungen der Tabellen 2001 und 
2003. 
den besonders geregelt. Mit den von der Haushalts- 
kasse abzugebenden Bescheinigungen wird bestätigt, 
daß die Abstimmung nach Satz 1 vorgenommen wor- 
den ist. 
Abschnitt X 
Schlußvorschriften 
Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts 
Für die Abschlüsse sind die Erlasse des Bundesmini- 
sters der Finanzen und der Fachminister maßgebend. 
Falls erforderlich, ergehen dazu vom Senator für Fi- 
hanzen noch weitere Regelungen. 
32. Abweichungen 
In besonderen Fällen kann der Senator für Finanzen 
abweichende Regelungen treffen. 
33. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten am Tage nach ihrer Bekannt- 
gabe im Dienstblatt in Kraft. 
In Vertretung 
Dr. Brunner 
25 
oo 
37, 
Anlage 1 
(zu Ziffer 30) 
(2) Auf den Ausfertigungen der Tabellen ist von zwei 
vom Kassenleiter bestimmten Dienstkräften die Be- 
scheinigung nach $ 3 Abs.5 RO abzugeben. Die erste 
Ausfertigung ist zu den Rechnungsunterlagen zu neh- 
men. Die zweite Ausfertigung erhält der Senator für 
Finanzen — II D 22 —. Die Bezirkskassen geben die 
dritte Ausfertigung an die Landeshauptkasse (Zentral- 
kasse) und die vierte Ausfertigung an das Haushalts- 
amt. 
Abstimmung 
der mit einer Datenverarbeitungsanlage 
erstellten Tabellen 
Tabelle 100 —- Zusammenstellung der Haushaltsstellen 
(für die in Ziffer 1 Abs. 2 genannten Sachkonten) 
1. Allgemeine Kontrolle: 
Bezeichnung des Rechnungsjahrs 
Kennzahl des Abschnitts 
Einzelvergleich je Haushaltsstelle: 
Kennzahl der Haushaltsstelle. Der Vergleich ist zweck- 
mäßig mit dem dazugehörigen Ansatz an Hand des 
Haushaltsplans durchzuführen. Bei einer Haushalts- 
stelle ohne Ansatz ist die Kontokarte als Vergleichs- 
grundlage heranzuziehen. Bei Abschnitten nach 8 61 
LHO ist darauf zu achten, daß die Bestandsvorträge 
(Plusreste) in der Spalte „Reste aus Vorjahren“ be- 
sonders gekennzeichnet sind. 
Summarische Abstimmung (jeweils Einnahmen und 
Ausgaben): 
Endsumme der Spalte 
„Ansatz‘“ 
mit der endgültigen Fassung des Haushaltsplans 
unter Berücksichtigung etwaiger Nachträge und 
Umsetzungen 
„Reste aus Vorjahren“ (ohne Bestandsvorträge) 
mit der Endsumme der Tabelle 100 des vorange- 
gangenen Rechnungsjahrs — Spalte „Verbliebene 
Reste“ — 
Die Beträge können nur dann nicht übereinstimmen, 
wenn die im Vorjahr verbliebenen Reste im abzu- 
schließenden Rechnungsjahr bei einem anderen Ab- 
schnitt nachzuweisen waren. 
„Zugang“ (nur bei Ausgaben) 
mit der Endsumme der Tabelle 110 
— Spalte „Summe der Mehrausgaben‘“ — 
„Ist“ 
mit dem Endbetrag der Kontokarte für den Ab- 
schnitt (Gruppenkarte) 
Abschlußergebnis 
„Nach dem Haushaltsplan‘ 
mit der endgültigen Fassung des Haushaltsplans 
unter Berücksichtigung etwaiger Nachträge und 
Umsetzungen 
Zusammenstellungen nach 8 14 Abs. 4 RO 
Nachdem die bescheinigten Tabellen 1001/2001 und 
1003/2003 dem Senator für Finanzen — II D 22 — vor- 
liegen, fertigt das LED von den Zusammenfassungen 
der Summen des Vermögens und der Schulden der 
Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen nach 
Vermögensteilen, Unterteilen, Vermögens- und Schul- 
denarten sowie Unterarten zu Gesamtsummen des 
Vermögens und der Schulden (Tabellen 3001 und 3003) 
zwei Ausfertigungen an. Diese Tabellen erhält die 
Landeshauptkasse (Zentralkasse). Die erste Ausferti- 
gung ist zu den Rechnungsunterlagen zu nehmen; die 
zweite Ausfertigung erhält der Senator für Finanzen 
- II D 21 —. Die Bescheinigung nach 8 3 Abs. 5 RO gibt 
die Landeshauptkasse ab. 
28, 
29. 
Beiträge zur Aufstellung der Vermögensrechnung 
Von den Mitgliedern des Senats und von den Bezirks- 
Ämtern sind, soweit in ihren Bereichen Verpflichtungen 
aus der Übernahme von Landesbürgschaften sowie aus 
Gewähr- und ähnlichen Verträgen bestehen, dem Se- 
nator für Finanzen — II D 22 — Nachweisungen hier- 
über bis spätestens zum 
15. April 1977 
zu übersenden. 
Abschnitt IX 
30. Abstimmung und Berichtigung der vom Landesamt für 
Elektronische Datenverarbeitung gelieferten Tabellen 
Für die Landeshauptkasse ist die Abstimmung der 
vom LED für den Abschluß der Buchführung der 
Sachkonten für den Haushalt erstellten Tabellen in 
üder Anlage 1 geregelt. Etwaige Fehler in den Tabellen 
dürfen nur vom LED berichtigt werden, dem dazu 
unter Hinweis auf die Fehler alle Ausfertigungen der in 
Betracht kommenden. Tabelle mit den entsprechenden 
Unterlagen über den Senator für Finanzen — IIT/I E 4 — 
zurückzugeben. sind; Einzelheiten des Verfahrens wer-
	        
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