Nr. 54
Dienstblatt des Senats von Berlin Teill
189
s— "900 0. Va
(4) Die Tabelle 112 oder 312 ist die Zusammenstellung
der Haushaltsüberschreitungen. Die Landeshauptkasse
erhält die Tabelle 112, die Bezirkskassen erhalten die
Tabelle 312. Im übrigen ist nach Absatz 3 zu verfah-
ren. Der Senator für Finanzen übergibt eine Ausferti-
gung der Tabelle 112/312 dem Rechnungshof.
gungen. Die erste Ausfertigung ist zu den Rechnungs-
unterlagen zu nehmen; zwei Ausfertigungen erhält der
Senator für Finanzen — II D 21 — und eine Ausferti-
gung erhalten die Haushaltsämter.
Absetzung der Einnahmen und Ausgaben der Sammel-
nachweise E
Von der Landeshauptkasse sind die Einnahmen und
Ausgaben des Sammelnachweises nach $ 11 Abs. 3
Satz 4 RO im Februar 1977 in der Buchführung abzu-
setzen.
Abschnitt VI
Sonstige Abschlußergebnisse und Abschlußzahlen
Nachweis nach 8 13 Abs. 3 RO
(1) Von den Haushaltskassen ist der Nachweis nach
$ 13 Abs. 3 RO getrennt nach Währungen in vierfacher
Ausfertigung aufzustellen. Auf allen Ausfertigungen
ist außer der Bescheinigung nach $ 13 Abs.3 RO vom
Leiter der Buchhaltung die Bestätigung nach 8 4 Abs. 4
RO abzugeben. Die erste Ausfertigung nehmen die
Haushaltskassen zu den Rechnungsunterlagen. Die
zweite Ausfertigung erhält die Landeshauptkasse
(Zentralkasse). Die dritte Ausfertigung geben
l. die Bezirkskassen an das Haushaltsamt
und
die Landeshauptkasse an den Senator für Finanzen
-ND21-
Die vierte Ausfertigung erhält der Senator für Finan-
zen — II D 21 — zur Weiterleitung an den Rechnungs-
hof.
(2) Die Sachkonten für Vorschüsse und Verwahrgelder
sind in der Gliederung der Sachkonten aufzuführen. Die
Haushaltskassen führen zuerst die eigenen Sachkonten
auf und bilden eine Zwischensumme. Danach sind die
von den Auftragskassen und Kassenstellen gemeldeten
Beträge der nicht ausgeräumten Vorschüsse und Ver-
wahrgelder (Absatz 3) nachzuweisen und aufzurech-
nen.
(3) Die mit einer Haushaltskasse im Abrechnungs-
verkehr stehenden Auftragskassen und Kassenstellen
übergeben der Haushaltskasse bis zum
21. Januar 1977
in zweifacher Ausfertigung einen Nachweis der bis
zum Jahresabschlußtag nicht ausgeräumten Vorschüsse
und Verwahrgelder. Der. Nachweis ist auf dem ‘bei der
Haushaltskasse erhältlichen Vordruck zu fertigen.
Fehlanzeigen sind mit dem Vordruck in zweifacher
Ausfertigung einzureichen.
(4) Die Haushaltskassen fügen die zweite Ausferti-
gung der Nachweise nach Absatz 3 mit je einer Zu-
sammenstellung der entsprechenden Beträge der vierten
Ausfertigung der Nachweise nach Absatz 1 als An-
lage bei.
Zusammenstellungen
(1) Die für jeden Bezirk ermittelten Abschlußergeb-
nisse und Abschlußzahlen (Ziffern 12 Abs. 3, 13 Abs. 3
und 14 Abs. 3) werden vom LED jeweils zur Summe
des Teilplans Bezirksverwaltungen zusammengestellt;
ferner fertigt das LED eine Zusammenstellung der
Teilpläne. Es werden dafür folgende Tabellen herge-
stellt:
Tabelle 200 Querschreibung der Haushaltsstellen
des Teilplans Bezirksverwaltungen
Zusammenstellung der Abschnitte und
Einzelpläne des Teilplans Bezirksver-
waltungen
Zusammenstellung der Endsummen der
Bezirke
Zusammenstellung der Einzelpläne und
Teilpläne
Zusammenstellung der Mehrausgaben
der Bezirke
17
Ausgabeaufteilungsbeleg und Einnahmeaufteilungs-
beleg für den Ausgleich der Sammelnachweise
(1) Als Einnahmeaufteilungsbeleg ist ein beim Senator
für Finanzen — II D 21 — erhältlicher Vordruck zu
verwenden. Die Anlage zum Einnahmeaufteilungsbeleg
muß die Beträge sämtlicher zu belastender Haushalts-
stellen und Abschnitte erfassen (Spalten 1 bis 7); die
Spalte 13 bleibt in der ersten Ausfertigung unaus-
gefüllt.
(2) Die nach $ 10 Abs. 5 Satz 2 RO für Mehrausgaben
erforderlichen Bewilligungen oder Zustimmungen sind
unverzüglich, spätestens bis zum
21. Januar 1977
zu beantragen. Dem Antrag ist die zweite Ausferti-
zung des Einnahmeaufteilungsbelegs beizufügen. Bei
Anträgen auf neue Ausgaben gegenüber dem Haus-
haltsplan muß vor Absendung des Antrags ein Auf-
trag zur Einrichtung einer neuen Haushaltsstelle
(Vordruck Fin 298 EDV) erteilt sein.
(3) 8 10 Abs. 7 RO findet mit folgenden Änderungen
Anwendung:
1. Das Landesverwaltungsamt fertigt für die nicht
in das integrierte EDV-Verfahren einbezogenen
Ausgabe-Haushaltsstellen (Ziffer 1 Abs. 2) Aus-
gabeaufteilungsbelege nach Vordruck Fin 372.
Die Gehalts- und Lohnstellen fertigen anhand der
dritten Ausfertigung des Einnahmeaufteilungs-
belegs für jede Haushaltsstelle und, soweit es sich
nicht um Mehrausgaben auf Grund der Deckungs-
fähigkeit oder. aus Bewilligungsmitteln des Teil-
plans Hauptverwaltung handelt, Art der Mehraus-
gabe einen Sollveränderungsauftrag nach Vordruck
Fin 314 EDV; bei Deckung durch Bewilligungs-
mittel des Bezirkshaushaltsplans ist mit dem Zu-
gang zugleich der Abgang bei der entsprechenden
Haushaltsstelle des Abschnitts 5950 anzuordnen.
Bei Mehrausgaben auf Grund der Deckungsfähig-
keit ist ein beim Senator für Finanzen - IID 21 —
erhältlicher Vordruck zu verwenden. Sollverände-
rungsaufträge im Zusammenhang mit Mehraus-
gaben aus Bewilligungsmitteln des Teilplans
Hauptverwaltung erteilt der Senator für Finanzen.
Für die im Einnahmeaufteilungsbeleg ausgewie-
senen Haushaltsstellen mit Minderausgaben sind
— auch wenn die Minderausgaben im Wege der
Deckungsfähigkeit für die Verstärkung anderer
Haushaltsstellen benötigt werden — Abgänge nicht
anzuordnen; die Minderausgaben werden maschi-
nenintern durch Programm in Abgang gestellt.
Die Bezirkskassen fertigen anhand der ersten Aus-
fertigung des Einnahmeaufteilungsbelegs für jede
Einnahme-Buchungsstelle des Sammelnachweises
einen Einzahlschein nach Vordruck Fin 140 EDV
über die Summe der auf die entsprechenden Aus-
gabe-Haushaltsstellen entfallenden Aufteilungs-
beträge. Die Ausgaben für jede Ausgabe-Haus-
haltsstelle sind aus dem Einnahmeaufteilungsbeleg
zu erfassen.
Die Landeshauptkasse bucht auf Grund der ersten
Ausfertigung des Einnahmeaufteilungsbelegs die
Einnahmen für jede Einnahme-Buchungsstelle des
Sammelnachweises und auf Grund der Ausgabe-
aufteilungsbelege die Ausgaben für jede nicht in
das integrierte EDV-Verfahren einbezogene Aus-
gabe-Haushaltsstelle. Die Ausgaben für jede in
das integrierte EDV-Verfahren einbezogene Aus-
gabe-Haushaltsstelle sind aus dem Einnahmeauf-
teilungsbeleg zu erfassen.
Abschluß der Sammelnachweise
Die Bezirkskassen erhalten von der Zusammenstellung
der Buchungsstellen (8 11 Abs. 3 RO) vier Ausferti-
18.
19.
Tabelle 201 A
16.
Tabelle 401
(DV 1)
Tabelle 211