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Volume Nr. 63-72, 30. Dezember 1975

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1975 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin TeillI 
Nr. 67 
Gliederungen und anderen NS-Organisationen und über 
die Entnazifizierung werden zentral bei meinem Refe- 
rat IB 2,1 Berlin 31. -— Wilmersdorf, Fehrbelliner 
Platz 1, Tel.: 87 05 91 — (95) 6484, verwaltet. 
Für die Bearbeitung von Amtshilfeersuchen betreffend 
Einholung von Auskunften und Anforderungen von 
Unterlagen vom BDC ist ausschließlich mein Referat 
[ B 2 zuständig. 
Die Regelung zu Nummer 2 betrifft auch die bei dem 
BDC verwahrten Unterlagen des ehemaligen Volks- 
gerichtshofs, der ehemaligen Rückwandererzentrale, 
der ehemaligen Einwandererzentrale und der ehemali- 
gen Waffen-SS. Wegen der Einholung von Auskünften 
durch die Deutsche Dienststelle (WASt) über die 
Dienstzeiten in der ehemaligen Waffen-SS verbleibt es 
bei der bisherigen Regelung. 
Für die Auskunfts- und Amtshilfeersuchen (Nummern 
L bis 3) bitte ich Formulare nach dem in der Anlage 
abgedruckten Muster zu verwenden. Das Ersuchen muß 
von dem Leiter der Behörde (bei Bezirksämtern vom 
zuständigen Stadtrat) oder seinem ständigen Vertreter 
unterzeichnet sein. Behörden, die laufend Auskunfts- 
und Amtshilfeersuchen stellen, können auch ständige 
Bearbeiter, deren Unterschriftsproben bei uns hinter- 
legt werden müssen, benennen. Die Formulare werden 
auf Anforderung zur Verfügung gestellt. 
Den Auskunfts- und Amtshilfeersuchen über politische 
Belastungen von Personen und über die Entnazifizie- 
rung (Nummern 1 und 2) kann nur im Rahmen des 
$ 13 Abs.3 und 4 und 8 17 des Zweiten Gesetzes zum 
Abschluß der Entnazifizierung entsprochen werden. 
Auf Grund dieser Vorschriften kann nur Auskunfts- 
und Amtshilfeersuchen sowie Aktenanforderungen der 
Gerichte, Staatsanwaltschaften und der obersten Dienst- 
behörden von Personen (bei Angestellten der personal- 
aktenverwaltenden Behörde) stattgegeben werden 
($ 17). Darüber hinaus sind auch zu derartigen Er- 
suchen diejenigen Behörden berechtigt, die Gesetze 
Jurchzuführen haben, bei denen die politischen Be- 
lastungen zur Aufklärung des anspruchsbegründenden 
Sachverhalts bedeutsam sein können — z. B. Häftlings- 
hilfegesetz, Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - 
oder in denen wegen der politischen Belastungen 
Rechtsfolgen vorgesehen sind — z. B. Bundesentschädi- 
gungsgesetz, Gesetz zu Artikel 131 GG — (8 13 Abs. 3 
und 4). Vor der beabsichtigten Verleihung von Orden 
und Ehrenzeichen kann der zuständigen Behörde eben- 
falls Aufkunft erteilt und gegebenenfalls Unterlagen 
zur Verfügung gestellt werden. 
Für wissenschaftliche Forschungsvorhaben können 
Unterlagen über prominente Nationalsozialisten nach 
Prüfung des Einzelfalles zur Verfügung gestellt wer- 
den. Über andere Personen nur mit deren Einwilligung 
bzw. nach deren Ableben mit Einwilligung der näch- 
sten Angehörigen (z.B. Ehegatten, Kinder und Eltern). 
Mit dem Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschriften 
treten die Verwaltungsvorschriften betreffend Aus- 
künfte über die Mitgliedschaft und Betätigung von 
Personen in NS-Organisationen, über Entnazifizierung 
und über den Verkehr mit dem Berlin Document Center 
vom 2. Dezember 1970 (DBl. 1/1971 Nr. 14) außer Kraft. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Januar 
1976 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 
1980 außer Kraft. 
Im Auftrag 
Magen 
Betr.: Auskünfte über die Mitgliedschaft und Betätigung 
von Personen in NS-Organisationen, über Entnazi- 
fizierung und über den Verkehr mit dem Berlin 
Document Center (BDC) — Ausführungsvorschrif- 
ten vom 18. November 1975 (DBIl. 1/1975 Nr. 67) — 
SrterreeerEHEEEEREEEHE Eee BED, eereeee SET UTRREIEHEERAEHETE FA 
(Name) (bei Frauen Geburtsname) 
(Vornameln] — Rufname unterstreichen) m 
geboren AM a Eee 
Beruf am 8: Mai 194820. 
jetzt WohnNatt te 
wohnhaft am 8. Mai 1945: EEE et er EEE che 
(Angaben soweit bekannt) 
Ich/Wir bitte(n) 
Auf Grund des $ 17 des Zweiten Gesetzes zum Ab- 
Schluß der Entnazifizierung vom 20. Dezember 1955 
(GVBl. 8.1022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
24. Oktober 1956 (GVBl. S. 1095), um Übersendung 
a) der Entnazifizierungsakten des/der Oben- 
genannten 
— ersatzweise —*) 
b) einer Auskunft des Berlin Document Center 
über den/die Obengenannte(n) 
von Fotokopien aller/der wesentlichen Un- 
terlagen des BDC über den/die Obenge- 
nannte(n) 
zur Einsichtnahme, 
(Nummer 1 gilt nur für Gerichte, Staatsanwaltschaften und für die 
oberste Dienstbehörde der genannten Person.) 
2. auf Grund des 8 13 Abs.3 und 4 a.a.0. um Auskunft 
aus den Entnazifizierungsakten oder aus den Unter- 
lagen des BDC zu folgenden Fragen*#): 
3. um Auskunft aus den Unterlagen / um Übersendung 
von Fotokopien der Unterlagen*) 
a) der ehemaligen Rückwandererzentrale 
b) der ehemaligen Einwandererzentrale 
c) der ehemaligen Waffen-SS (nur über Dienstzeiten) 
dd) ....... 
Zu Nummern 2 und 3: 
Anlaß des Amtshilfeersuchens, insbesondere Angabe, zur 
Durchführung welchen Gesetzes usw. die Auskünfte/Unter- 
lagen benötigt werden: 
Anlage 
Bemerkungen? sr 
1 Berlin m re OD me 
Ruf ( N) Arne 
Vertraulich — Verschlossen! 
Senator für Inneres — I B — 
L Berlin 31 
Fehrbelliner Platz 1 
Unterschrift 
*) Nichtgewünschtes bitte streichen!
	        
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