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Volume Nr. 63-72, 30. Dezember 1975

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1975 (Public Domain)

Nr. 66-67 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I 
359 
Der Punkt am Ende des Buchstaben o wird durch 
ein Komma ersetzt; es wird folgender Buchstabe p 
angefügt: 
„p) Einkünfte, die aus ärztlichen Liquidationserlö- 
sen zufließen.“ 
21. Es wird folgender neuer $ 45a eingefügt: 
„S 45a 
Ausschluß der Zuschußrückzahlung 
Ein Anspruch auf Rückzahlung des Zuschusses gemäß 
8 45 besteht nicht für Zeiten, für die eine Nachver- 
sicherung gemäß 8 18. Abs.6 des Gesetzes zur Ver- 
besserung der betrieblichen Altersversorgung durch- 
zuführen ist.“ 
8 47 Abs.2 Satz 2 wird durch folgende Sätze 2 und 3 
ersetzt: 
„Die Höhe dieser Versorgungsbezüge richtet sich wei- 
terhin nach der Vereinbarung vom 24. Januar 1949 mit 
der Maßgabe, daß Leistungen nach 8 33 der Verein- 
barung vom 24. Januar 1949 nicht mehr zu gewähren 
sind. Die Vorschriften der $8$ 24, 25 Abs. 1, 26 Abs. 2, 
4 und 5, 88 31, 33 und 37 dieser Vereinbarung sind 
jedoch ergänzend anzuwenden.‘‘ 
In 8 48 Abs. 1 wird die Klammerbemerkung durch die 
Worte „im Sinne des $ 12 Abs. 1 Unterabs. 2 bzw. des 
8 22 Abs. 2“ ersetzt. 
mer nach der Vergütungs- oder Lohngruppe, aus der 
die Versorgungsbezüge errechnet worden sind, be- 
ziehen.“ 
Nummer 4 des Abschnittes A. (Vorbemerkungen) der 
Anlage gemäß 8 2 wird ersatzlos gestrichen. 
(2) In 8 1 Satz 1 der Neunten Zusatztarifvereinbarung zu 
den 88 47 Abs.2 und 48 Abs.3 VVA vom 18. März 1970 
sind nach dem Wort „Versorgungsbezüge‘“ jeweils die 
Worte „-— mit Ausnahme eines etwaigen Ausgleichsbetrages 
gemäß 8 47 Abs. 2 in Verbindung mit $ 26 Abs.2 VVA —“ 
einzufügen. 
Ss 5 
Übergangsvorschrift 
(1) Die vor dem 22. Dezember 1974 erteilten — nicht er- 
loschenen bzw. nicht unwirksam gewordenen — Versor- 
gungszusicherungen gemäß 8 42a Abs.1 Sätze 1 und 2 
und 8 48 VVA gelten mit der Maßgabe weiter, daß an 
Stelle der darin zugesagten Zeitpunkte des Beginns der 
Versorgung die in 8 1 Nrn: 19 Buchst. a) und 23 festge- 
setzten Zeitpunkte treten. 
(2) Inhaberinnen von — nicht erloschenen bzw. nicht un- 
wirksam gewordenen — Versorgungszusicherungen gemäß 
8 42a Abs.1 Satz 3 VVA in der bis 21. Dezember 1974 
gültigen Fassung, die das zweiundsechzigste Lebensjahr 
bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet hatten, er- 
halten ab 22. Dezember 1974 Ruhegeld gemäß 8 2 Abs.2 
Unterabs. 2 VVA. 
22. 
8 6 
Inkrafttreten 
Es treten in Kraft 
a) 8 1 Nr. 24 mit Wirkung vom 2. September 1974, 
b) 8 1 Nr. 15 Buchst. d mit Wirkung vom 1. Oktober 1974, 
c) 8 1 Nrn. 1 Buchst. a, 2, 83, 6, 7, 11, 12 Buchst. e, 15 
Buchst. a, 18, 19, 21 und 23 sowie 8 5 mit Wirkung 
vom 22. Dezember 1974, 
$ I Nm. 1 Buchst. b, 4 — mit Ausnahme der durch 
Buchst. d angefügten neuen Nr. 11 —, 5 Buchst. a, 8, 9, 
10, 12 Buchst. a bis d und f, 13, 14, 15 Buchst. b und e, 
17, 20 und 22 sowie die 88 2 bis 4 .mit Wirkung vom 
1. Januar 1975, 
die durch 8 1 Nr.4 Buchst. d angefügte neue Nr. 11 
sowie 8 1 Nrn.5 Buchst. b, 15 Buchst.c und 16 mit 
Wirkung vom 1. Januar 1976. 
Berlin, den 16. September 1975 
24. 
Die Sätze 2 und 3 des 8 53 erhalten folgende Fassung: 
„Hierbei sind die 88 79 bis 83 des Personalvertretungs- 
gesetzes sinngemäß anzuwenden. Die nach diesen Vor- 
schriften gebildete Einigungsstelle ist auch für die 
Entscheidungen nach den in Satz 1 genannten Para- 
graphen zuständig.‘ 
$2 
Wahrung des Besitzstandes 
Bleiben die Versorgungsbezüge der am 31. Dezember 1974 
vorhandenen Hinterbliebenen in Anwendung 
des 8 5 Abs. 1 Nr. 2, 
des 8 5 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a und b 
und 
des 8 26 Abs.1 und 1a 
sowie 
der gemäß 8 16 Abs.2 und 8 19 Abs.1 VVA sich aus- 
wirkenden Änderungen des $ 118 Abs. 1 Satz 4 erster 
Halbsatz des Bundesbeamtengesetzes durch Artikel II 
Abs. 1 Nr. 4 des Siebenten Gesetzes zur Änderung 
beamtenrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vor- 
schriften vom 20. Dezember 1974 
hinter den Versorgungsbezügen ohne Kinderzuschlag zu- 
rück, die nach bisherigen Vorschriften zustehen würden, 
wird ein Ausgleichsbetrag in Höhe dieses Unterschieds 
gewährt. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn sich die 
Versorgungsbezüge aller zu einer häuslichen Gemeinschaft 
gehörenden Hinterbliebenen insgesamt nicht verringert 
haben. 
I 67 Inn IB 2 — 0257/15 
| | Fernruf: 87 05 91 — (95) 6484 , 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich 
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
die Eigengesellschaften 
[:s 11. 1975 
83 
Änderung der Dritten Vereinbarung 
zur Durchführung des 8 55 Satz 2 VVA 
In 8 3 Abs. 1 der Dritten Vereinbarung zur Durchführung 
des 8 55 Satz 2 VVA. vom 30. Oktober 1970 werden die 
Worte „mit Ausnahme des Sozialzuschlages‘ gestrichen. 
Ausführungsvorschriften 
über Auskünfte über die Mitgliedschaft und Betätigung 
von Personen in NS-Organisationen, über Entnazifizierung 
und über den Verkehr mit dem Berlin Document Center 
(BDC) 
Auf Grund des 8 18 des Zweiten Gesetzes zum Abschluß 
der Entnazifizierung vom 20. Dezember 1955 (GVBl. 
S. 1022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Oktober 
1956 (GVBl. S. 1095), wird bestimmt: 
Alle Unterlagen über die Mitgliedschaft und die Betäti- 
gung von Personen in der ehemaligen NSDAP, ihren 
84 
Änderung von Zusatztarifvereinbarungen 
zu den 88 47 Abs. 2 und 48 Abs. 3 VVA 
(1) Die Zusatztarifvereinbarung zu den $8$ 47 Abs.2 und 
48 Abs. 3 VVA vom 16. Mai 1957 wird wie folgt geändert: 
a) 8 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: 
„Bei der Errechnung der Höchstgrenzen gemäß 8 30 
Abs.3 VVA ist von dem Arbeitsentgelt auszugehen, 
das vergleichbare noch im Dienst stehende Arbeitneh-
	        
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