Path:
Volume Nr. 47, 22. August 1975

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1975 (Public Domain)

294 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I 
Nr. 47 
nach vierjähriger Bewährung in Vergü- 
tungsgruppe V b Fallgruppe 1 b. 
{Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)“ 
bb) In der Fallgruppe 2 werden die Worte „ein mit 
dem Hinweiszeichen * gekennzeichnetes Tätig- 
keitsmerkmal der Vergütungsgruppe Va oder 
V b erfüllen“ durch die Worte „nach mit dem 
Hinweiszeichen * gekennzeichneten Tätigkeits- 
merkmalen in der Vergütungsgruppe V a oder 
V b eingruppiert sind“ ersetzt und der Klam- 
mersatz gestrichen sowie der Klammerzusatz 
„(Hierzu Protokollnotiz Nr. 13)“ angefügt. 
h) Die Vergütungsgruppe V b wird wie folgt geändert 
und ergänzt: 
aa) Die Fallgruppe 1 wird durch die folgenden 
Fallgruppen 1 a bis 1c ersetzt: 
„1a. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, son- 
stigen Innendienst und im Außendienst, 
deren Tätigkeit gründliche, umfassende 
Fachkenntnisse und selbständige Leistun- 
gen erfordert. 
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse 
bedeuten gegenüber den in den Fallgrup- 
pen 1a der Vergütungsgruppen VII, VIb 
und V c geforderten gründlichen und viel- 
seitigen Fachkenntnissen eine Steigerung 
der Tiefe und der Breite nach.) * 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, son- 
stigen Innendienst und im Außendienst, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fall- 
gruppe 1 a heraushebt, daß sie mindestens 
zu einem Drittel besonders verantwor- 
tungsvoll ist.* 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, son- 
stigen Innendienst und im Außendienst, 
deren Tätigkeit gründliche und vielseitige 
Fachkenntnisse und selbständige Leistun- 
gen erfordert, 
nach dreijähriger Bewährung in Vergü- 
tungsgruppe V c Fallgruppe 1a. 
(Die gründlichen und vielseitigen Fach- 
kenntnisse brauchen sich nicht auf das 
gesamte Gebiet der Verwaltung (des Be- 
triebes), bei der der Angestellte beschäf- 
tigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis 
des Angestellten muß aber so gestaltet 
sein, daß er nur beim Vorhandensein 
gründlicher und vielseitiger Fachkennt- 
nisse ordnungsgemäß bearbeitet werden 
kann. Selbständige Leistungen erfordern 
ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen 
entsprechendes selbständiges HErarbeiten 
eines Ergebnisses unter Entwicklung 
einer eigenen geistigen Initiative; eine 
leichte geistige Arbeit kann diese Anfor- 
derung nicht erfüllen.) 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)“ 
gruppe 1 a heraushebt, daß mindestens zu 
einem Drittel schwierige Forschungsauf- 
gaben zur selbständigen und verantwort- 
lichen Bearbeitung übertragen sind.* 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)“ 
bb) Die bisherigen Fallgruppen 2 bis 8 werden Fall- 
gruppen 3 bis 9. 
In der Fallgruppe 3 werden die Worte „Fall- 
gruppe 1“ durch die Worte „Fallgruppe 1 a“ 
ersetzt. 
dd) Es wird die folgende Fallgruppe 10 angefügt: 
„10. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, son- 
stigen Innendienst und im Außendienst, 
deren Tätigkeit sich durch das Maß ‚der 
damit verbundenen Verantwortung erheb- 
lich aus der Vergütungsgruppe IV a Fall- 
gruppe 1 a heraushebt, 
nach fünfjähriger Bewährung in Vergü- 
tungsgruppe III Fallgruppe 1 a. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)“ 
In der Vergütungsgruppe III wird die Fallgruppe 1 
durch die. folgenden Fallgruppen 1a und 1b er- 
setzt: 
„1a. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonsti- 
gen Innendienst und im Außendienst, deren 
Tätigkeit sich durch das Maß der damit ver- 
bundenen Verantwortung erheblich aus der 
Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 1a her- 
aushebt. 
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen 
Innendienst und im Außendienst, deren Tätig- 
keit sich durch besondere Schwierigkeit und 
Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV bb 
Fallgruppe 1 a heraushebt, 
nach vierjähriger Bewährung in Vergütungs- 
gruppe IV a Fallgruppe 1a. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)“ 
In der Vergütungsgruppe IV a wird die Fallgruppe 1 
durch die folgenden Fallgruppen 1a und 1b er- 
setzt: 
a) 
C 
) 
„1a. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen 
Innendienst und im Außendienst, deren Tätig- 
keit sich durch besondere Schwierigkeit und 
Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV b 
Fallgruppe 1 a heraushebt. 
{Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen 
Innendienst und im Außendienst, deren Tätig- 
keit sich mindestens zu einem Drittel durch 
besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus 
der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a 
heraushebt. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)“ 
g) Die Vergütungsgruppe IV b wird wie folgt geändert 
und ergänzt: 
aa) Die Fallgruppe 1 wird durch die folgenden 
Fallgruppen 1a und 1b ersetzt: 
„1a. Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, son- 
stigen Innendienst und im Außendienst, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver- 
gütungsgruppe V b Fallgruppe 1 a heraus- 
hebt, daß sie besonders verantwortungs- 
voll ist. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, son- 
stigen Innendienst und im Außendienst, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver- 
gütungsgruppe V b Fallgruppe 1 a heraus- 
hebt, daß sie mindestens zu einem Drittel 
besonders verantwortungsvoll ist. 
bb) Die Fallgruppe 25 erhält die folgende Fassung: 
„25. Leiter von Registraturen, deren Tätigkeit 
sich durch die besondere Bedeutung der 
Registratur aus der Vergütungsgruppe 
Vc Fallegruppe 9 oder 10 heraushebt.* “ 
cc) Es werden die folgenden Fallgruppen 25 a und 
25 b eingefügt: 
„25a. Leiter einer nach Sachgesichtspunkten 
vielfach gegliederten Registratur, denen 
mindestens fünf Registraturangestellte, 
davon zwei mindestens der Vergütungs- 
gruppe VI b Fallgruppe 40, ständig unter- 
stellt sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 22 und 24)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.