Nr. 47
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I
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Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe
ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten
ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1a.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 7)“
c) Die Vergütungsgruppe Ib wird wie folgt geändert
und ergänzt:
aa) Die Fallgruppe 1 wird durch die folgenden Fall-
gruppen 1a bis 1e ersetzt:
„1a. Angestellte mit abgeschlossener wissen-
schaftlicher Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An-
gestellte, die auf Grund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der
Vergütungsgruppe IIa Fallgruppe1a
heraushebt.
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Angestellte mit abgeschlossener wissen-
schaftlicher‘: Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An-
gestellte, die auf Grund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben,
denen mindestens drei Angestellte min-
jlestens der Vergütungsgruppe IIa
durch ausdrückliche Anordnung stän-
dig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 6)
Angestellte mit abgeschlossener wissen-
schaftlicher Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit sowie sonstige. An-
gestellte,. die auf Grund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich mindestens zu
einem Drittel durch besondere Schwie-
rigkeit und Bedeutung aus der Ver-
gütungsgruppe II a Fallgruppe 1 a her-
aushebt,
nach sechsjähriger Bewährung in Ver-
gütungsgruppe II a Fallgruppe 1 b.
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Angestellte mit abgeschlossener wissen-
schaftlicher Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An-
gestellte, die auf Grund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der
Vergütungsgruppe IIa Fallgruppel1l1a
heraushebt, daß sie hochwertige Lei-
stungen bei besonders schwierigen
Aufgaben erfordert.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Angestellte mit abgeschlossener wissen-
schaftlicher Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An-
gestellte, die auf Grund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der
Vergütungsgruppe II a Fallgruppe 1a
heraushebt, daß sie mindestens zu
einem Drittel hochwertige Leistungen
bei besonders schwierigen Aufgaben
erfordert,
hach sechsjähriger Bewährung in Ver-
gütungsgruppe IIa Fallgruppe 1 c.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)“
bb) In der Fallgruppe 2 werden die Worte „ein mit
dem Hinweiszeichen * gekennzeichnetes Tätig-
keitsmerkmal der Vergütungsgruppe IIa er-
füllen“ durch die Worte „nach mit dem Hin-
weiszeichen * gekennzeichneten Tätigkeits-
merkmalen in der Vergütungsgruppe II a ein-
gruppiert sind“, das Wort „1l1ljähriger‘“ durch
das Wort „achtjähriger‘“ und das Wort „15jäh-
riger“ durch das Wort „elfjähriger‘“ ersetzt
sowie der Klammerzusatz „(Hierzu Protokoll-
notiz Nr. 12)“ angefügt.
Die Fallgruppen 3 und 4 werden unter Beibe-
haltung der Nummernbezeichnungen gestri-
chen.
In der Fallgruppe 5 werden die Worte „Fall-
gruppe 1 oder 4“ durch die Worte „Fall-
gruppe 1 a oder 1.d“ ersetzt.
ee) Die Fallgruppe 6 erhält die folgende Fassung:
„6. Angestellte mit abgeschlossener wissen-
schaftlicher Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit in der Forschung,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver-
gütungsgruppe II a Fallgruppe 1 a heraus-
hebt, daß schwierige Forschungsaufgaben
zur selbständigen und verantwortlichen
Bearbeitung übertragen sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn.1 und 2)“
ff) Es wird die folgende Fallgruppe 6 a eingefügt:
„6a. Angestellte mit abgeschlossener wissen-
schaftlicher Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit in der Forschung,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver-
gütungsgruppe IIa Fallgruppe 1a her-
aushebt, daß mindestens zu einem Drittel
schwierige Forschungsaufgaben zur selb-
ständigen und verantwortlichen Bearbei-
tung übertragen sind,
nach sechsjähriger Bewährung in Ver-
gzütungsgruppe II a Fallgruppe 2.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)“
d) Die Vergütungsgruppe II a wird wie folgt geändert
und ergänzt:
aa) Die Fallgruppe 1 wird durch die folgenden Fall-
gruppen 1a bis 1c und 2 ersetzt:
„1a. Angestellte mit abgeschlossener wissen-
schaftlicher Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An-
gestellte, die auf Grund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben.*
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Angestellte mit abgeschlossener wissen-
schaftlicher Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An-
gestellte, die auf Grund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich mindestens zu
eginem Drittel durch besondere Schwie-
rigkeit und Bedeutung aus der Fall-
gruppe 1 a heraushebt.*
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Angestellte mit abgeschlossener wissen-
schaftlicher Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An-
gestellte, die auf Grund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der
Fallgruppe 1a heraushebt, daß sie
mindestens zu einem Drittel hochwer-
tige Leistungen bei. besonders schwie-
rigen Aufgaben erfordert.*
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Angestellte mit abgeschlossener wissen-
schaftlicher Hochschulbildung und ent-
sprechender Tätigkeit in der Forschung,
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fall-