Path:
Volume Nr. 47, 22. August 1975

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1975 (Public Domain)

Nr. 47 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I 
293 
Dı{ 
Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe 
ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten 
ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1a. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 7)“ 
c) Die Vergütungsgruppe Ib wird wie folgt geändert 
und ergänzt: 
aa) Die Fallgruppe 1 wird durch die folgenden Fall- 
gruppen 1a bis 1e ersetzt: 
„1a. Angestellte mit abgeschlossener wissen- 
schaftlicher Hochschulbildung und ent- 
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An- 
gestellte, die auf Grund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben, 
deren Tätigkeit sich durch besondere 
Schwierigkeit und Bedeutung aus der 
Vergütungsgruppe IIa Fallgruppe1a 
heraushebt. 
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit abgeschlossener wissen- 
schaftlicher‘: Hochschulbildung und ent- 
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An- 
gestellte, die auf Grund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben, 
denen mindestens drei Angestellte min- 
jlestens der Vergütungsgruppe IIa 
durch ausdrückliche Anordnung stän- 
dig unterstellt sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 6) 
Angestellte mit abgeschlossener wissen- 
schaftlicher Hochschulbildung und ent- 
sprechender Tätigkeit sowie sonstige. An- 
gestellte,. die auf Grund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben, 
deren Tätigkeit sich mindestens zu 
einem Drittel durch besondere Schwie- 
rigkeit und Bedeutung aus der Ver- 
gütungsgruppe II a Fallgruppe 1 a her- 
aushebt, 
nach sechsjähriger Bewährung in Ver- 
gütungsgruppe II a Fallgruppe 1 b. 
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit abgeschlossener wissen- 
schaftlicher Hochschulbildung und ent- 
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An- 
gestellte, die auf Grund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der 
Vergütungsgruppe IIa Fallgruppel1l1a 
heraushebt, daß sie hochwertige Lei- 
stungen bei besonders schwierigen 
Aufgaben erfordert. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit abgeschlossener wissen- 
schaftlicher Hochschulbildung und ent- 
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An- 
gestellte, die auf Grund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der 
Vergütungsgruppe II a Fallgruppe 1a 
heraushebt, daß sie mindestens zu 
einem Drittel hochwertige Leistungen 
bei besonders schwierigen Aufgaben 
erfordert, 
hach sechsjähriger Bewährung in Ver- 
gütungsgruppe IIa Fallgruppe 1 c. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)“ 
bb) In der Fallgruppe 2 werden die Worte „ein mit 
dem Hinweiszeichen * gekennzeichnetes Tätig- 
keitsmerkmal der Vergütungsgruppe IIa er- 
füllen“ durch die Worte „nach mit dem Hin- 
weiszeichen * gekennzeichneten Tätigkeits- 
merkmalen in der Vergütungsgruppe II a ein- 
gruppiert sind“, das Wort „1l1ljähriger‘“ durch 
das Wort „achtjähriger‘“ und das Wort „15jäh- 
riger“ durch das Wort „elfjähriger‘“ ersetzt 
sowie der Klammerzusatz „(Hierzu Protokoll- 
notiz Nr. 12)“ angefügt. 
Die Fallgruppen 3 und 4 werden unter Beibe- 
haltung der Nummernbezeichnungen gestri- 
chen. 
In der Fallgruppe 5 werden die Worte „Fall- 
gruppe 1 oder 4“ durch die Worte „Fall- 
gruppe 1 a oder 1.d“ ersetzt. 
ee) Die Fallgruppe 6 erhält die folgende Fassung: 
„6. Angestellte mit abgeschlossener wissen- 
schaftlicher Hochschulbildung und ent- 
sprechender Tätigkeit in der Forschung, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver- 
gütungsgruppe II a Fallgruppe 1 a heraus- 
hebt, daß schwierige Forschungsaufgaben 
zur selbständigen und verantwortlichen 
Bearbeitung übertragen sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn.1 und 2)“ 
ff) Es wird die folgende Fallgruppe 6 a eingefügt: 
„6a. Angestellte mit abgeschlossener wissen- 
schaftlicher Hochschulbildung und ent- 
sprechender Tätigkeit in der Forschung, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver- 
gütungsgruppe IIa Fallgruppe 1a her- 
aushebt, daß mindestens zu einem Drittel 
schwierige Forschungsaufgaben zur selb- 
ständigen und verantwortlichen Bearbei- 
tung übertragen sind, 
nach sechsjähriger Bewährung in Ver- 
gzütungsgruppe II a Fallgruppe 2. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)“ 
d) Die Vergütungsgruppe II a wird wie folgt geändert 
und ergänzt: 
aa) Die Fallgruppe 1 wird durch die folgenden Fall- 
gruppen 1a bis 1c und 2 ersetzt: 
„1a. Angestellte mit abgeschlossener wissen- 
schaftlicher Hochschulbildung und ent- 
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An- 
gestellte, die auf Grund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben.* 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit abgeschlossener wissen- 
schaftlicher Hochschulbildung und ent- 
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An- 
gestellte, die auf Grund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben, 
deren Tätigkeit sich mindestens zu 
eginem Drittel durch besondere Schwie- 
rigkeit und Bedeutung aus der Fall- 
gruppe 1 a heraushebt.* 
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit abgeschlossener wissen- 
schaftlicher Hochschulbildung und ent- 
sprechender Tätigkeit sowie sonstige An- 
gestellte, die auf Grund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der 
Fallgruppe 1a heraushebt, daß sie 
mindestens zu einem Drittel hochwer- 
tige Leistungen bei. besonders schwie- 
rigen Aufgaben erfordert.* 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit abgeschlossener wissen- 
schaftlicher Hochschulbildung und ent- 
sprechender Tätigkeit in der Forschung, 
deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fall-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.