Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil | Inneres - Finanzen - Justiz
BERLIN
30085510
Barlip
Ausgabetag 11. Februar 1975
Nr. 8-9
Inhalt
Nr. 8
Rundschreiben über die Bekanntgabe von Tarifverträgen über Vergütungserhöhungen vom 1. Januar
1974 an und Zulagen an Angestellte nach besoldungsrechtlichen Vorschriften .....,......0.0.0.0000000000
Rundschreiben über die Bestimmung der Prüfstellen für Kassenprüfungen ..............0.0.0.0000000000
Nr. 9
Seite 27
Seite 40
= Inn II B 21 — 0508/026 n
FR Fernruf: 87 05 91 — (95) 4576 | 12.12.1974 ı
BAR
G. Änderungstarifvertrag Nr.6 vom 16. März 1974 zum
Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte nach besol-
dungsrechtlichen Vorschriften vom 28. September 1970
- Anlage G —
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
nachrichtlich
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, an denen Berlin
überwiegend beteiligt ist
die UNE SCHELSN, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
echts
Im Auftrage
Dr.Babel
Anlage A
Br
Vergütungstarifvertrag Nr. 12 zum BAT
für den Bereich des Bundes und für den Bereich
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
vom 16. März 1974
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes,
Rundschreiben
über die Bekanntgabe von Tarifverträgen
über Vergütungserhöhungen vom 1. Januar 197%4 an
und Zulagen an Angestellte
nach besoldungsrechtlichen Vorschriften
Nachstehend gebe ich folgende Tarifverträge vom
16. März 1974 bekannt:*)
Vergütungstarifvertrag Nr.12 zum BAT für den
Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarif-
gemeinschaft deutscher Länder vom 16. März 1974 mit
den zu diesem Tarifvertrag gehörenden Anlagen 1
bis 7 — Anlage A —
Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen für die
Lehrlinge und Anlernlinge bei Bund und Ländern vom
16. März 1974 — AnlageB —
einerseits
und
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport
und Verkehr
- Hauptvorstand —,
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft
—- Bundesvorstand —
Pe
5
wird folgendes vereinbart:
andererseits
a
Ja
Tarifvertrag vom 16. März 1974 zur Änderung des
Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse
der Lernschwestern und Lernpfleger — Anlage C —
Tarifvertrag vom 16. März 1974 zur Änderung des
Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse
der Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege-
hilfe — AnlageD —
$1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für die Angestellten im Bereich
des Bundes und im Bereich der Tarifgemeinschaft deut-
scher Länder, die
a) unter den Geltungsbereich des Bundes-Angestellten-
tarifvertrages (BAT),
b) unter die ADO für übertarifliche Angestellte im öffent-
lichen Dienst
fallen.
ı)
in
4
Tarifvertrag vom 16. März 1974 zur Anderung des
Tarifvertrages über die Regelung der Arbeitsbedingun-
gen der Praktikantinnen (Praktikanten) für medizi-
nische Hilfsberufe — Anlage E —
Angestellte, die unter den Geltungsbereich des BAT fallen
A. Angestellte, die unter die Anlage 1 a zum BAT fallen
(1) Die Grundvergütungen ($ 26 Abs. 3 BAT) sind in der
Anlage 1 festgelegt.
(2) Die Grundvergütungen der Angestellten, die das 18.,
aber noch nicht das 21. bzw. 23. Lebensjahr vollendet haben
(8 28 Abs. 1 BAT), ergeben sich aus der Anlage 2.
4
Tarifvertrag vom 16. März 1974 zur Änderung des
Tarifvertrages über die Regelung der Arbeitsbedingun-
gen der Praktikanten (Praktikantinnen) für Berufe
des Sozial- und des Erziehungsdienstes — Anlage F —
Der Text der Tarifverträge — ohne Unterschriften — ist durch
Im PU CKSCHTEINEN vom 14. März 1974 bereits bekanntgegeben
worden.