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Volume Nr. 8-9, 11. Februar 1975

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1975 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil | Inneres - Finanzen - Justiz 
BERLIN 
30085510 
Barlip 
Ausgabetag 11. Februar 1975 
Nr. 8-9 
Inhalt 
Nr. 8 
Rundschreiben über die Bekanntgabe von Tarifverträgen über Vergütungserhöhungen vom 1. Januar 
1974 an und Zulagen an Angestellte nach besoldungsrechtlichen Vorschriften .....,......0.0.0.0000000000 
Rundschreiben über die Bestimmung der Prüfstellen für Kassenprüfungen ..............0.0.0.0000000000 
Nr. 9 
Seite 27 
Seite 40 
= Inn II B 21 — 0508/026 n 
FR Fernruf: 87 05 91 — (95) 4576 | 12.12.1974 ı 
BAR 
G. Änderungstarifvertrag Nr.6 vom 16. März 1974 zum 
Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte nach besol- 
dungsrechtlichen Vorschriften vom 28. September 1970 
- Anlage G — 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, an denen Berlin 
überwiegend beteiligt ist 
die UNE SCHELSN, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen 
echts 
Im Auftrage 
Dr.Babel 
Anlage A 
Br 
Vergütungstarifvertrag Nr. 12 zum BAT 
für den Bereich des Bundes und für den Bereich 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder 
vom 16. März 1974 
Zwischen 
der Bundesrepublik Deutschland, 
vertreten durch den Bundesminister des Innern, 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
Rundschreiben 
über die Bekanntgabe von Tarifverträgen 
über Vergütungserhöhungen vom 1. Januar 197%4 an 
und Zulagen an Angestellte 
nach besoldungsrechtlichen Vorschriften 
Nachstehend gebe ich folgende Tarifverträge vom 
16. März 1974 bekannt:*) 
Vergütungstarifvertrag Nr.12 zum BAT für den 
Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarif- 
gemeinschaft deutscher Länder vom 16. März 1974 mit 
den zu diesem Tarifvertrag gehörenden Anlagen 1 
bis 7 — Anlage A — 
Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen für die 
Lehrlinge und Anlernlinge bei Bund und Ländern vom 
16. März 1974 — AnlageB — 
einerseits 
und 
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport 
und Verkehr 
- Hauptvorstand —, 
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft 
—- Bundesvorstand — 
Pe 
5 
wird folgendes vereinbart: 
andererseits 
a 
Ja 
Tarifvertrag vom 16. März 1974 zur Änderung des 
Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse 
der Lernschwestern und Lernpfleger — Anlage C — 
Tarifvertrag vom 16. März 1974 zur Änderung des 
Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse 
der Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege- 
hilfe — AnlageD — 
$1 
Geltungsbereich 
Dieser Tarifvertrag gilt für die Angestellten im Bereich 
des Bundes und im Bereich der Tarifgemeinschaft deut- 
scher Länder, die 
a) unter den Geltungsbereich des Bundes-Angestellten- 
tarifvertrages (BAT), 
b) unter die ADO für übertarifliche Angestellte im öffent- 
lichen Dienst 
fallen. 
ı) 
in 
4 
Tarifvertrag vom 16. März 1974 zur Anderung des 
Tarifvertrages über die Regelung der Arbeitsbedingun- 
gen der Praktikantinnen (Praktikanten) für medizi- 
nische Hilfsberufe — Anlage E — 
Angestellte, die unter den Geltungsbereich des BAT fallen 
A. Angestellte, die unter die Anlage 1 a zum BAT fallen 
(1) Die Grundvergütungen ($ 26 Abs. 3 BAT) sind in der 
Anlage 1 festgelegt. 
(2) Die Grundvergütungen der Angestellten, die das 18., 
aber noch nicht das 21. bzw. 23. Lebensjahr vollendet haben 
(8 28 Abs. 1 BAT), ergeben sich aus der Anlage 2. 
4 
Tarifvertrag vom 16. März 1974 zur Änderung des 
Tarifvertrages über die Regelung der Arbeitsbedingun- 
gen der Praktikanten (Praktikantinnen) für Berufe 
des Sozial- und des Erziehungsdienstes — Anlage F — 
Der Text der Tarifverträge — ohne Unterschriften — ist durch 
Im PU CKSCHTEINEN vom 14. März 1974 bereits bekanntgegeben 
worden.
	        
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