SL
Dienstblatt des Senatsven Berlin-
Teil | Inneres - Finanzen - Justiz
Ausgabetag 28. April 1975
RR.
BERLIN
Nr. 22-24
75
Inhalt
Nr. 22
Rundschreiben über die Bekanntgabe des Ersten Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung‘ des
Tarifvertrages für die nichtvollbeschäftigten Dozenten an den fachbezogenen Akademien (Ingenieur-
akademien und gleichrangige Lehranstalten) sowie den Fachschulen des Landes Berlin ............. Seite 175
Erlaß über Verfahren bei Anerkennung nach den $8$ 4 Nr.5, 5 Abs.1 Nr.2 und 32 Abs.2 des Grund-
erwerbsteucrgesetzZesSs‘ ...i........01... A ER RL HT En a DELL
Rundschreiben über Flugkostenvorschriften ...... nee DCHELTT
Nr. 23
Nr. 24
Inn II B 4 — 0516/218
| 1-22 | Fernruf: 8705 91 — (95) 4135
1 6.3.1975 |
DB 1111/1975
Nr. 27
BAR
und
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft
— Landesverband Berlin —
sowie
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und
Verkehr — Bezirksverwaltung Berlin —
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
naachrichtlich
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts
andererseits
wird folgender Tarifvertrag geschlossen:
$1
Der Tarifvertrag für die nichtvollbeschäftigten Dozenten
an den fachbezogenen Akademien (Ingenieurakademien
und gleichrangige Lehranstalten) sowie den Fachschulen
des Landes Berlin vom 28. März 1968 wird wie folgt ge-
ändert und ergänzt:
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Tarifvertrag für die nichtvollbeschäftigten Dozenten
an den Fachschulen des Landes Berlin
sowie für die nichtvollbeschäftigten Dozenten
im Sinne von $ 60 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes
über die Fachhochschulen im Lande Berlin“.
a) $ 1 — Geltungsbereich — erhält folgende Fassung:
„Der Tarifvertrag gilt für die an den Fach-
schulen des Landes Berlin tätigen Dozenten sowie
für die Dozenten im Sinne von $ 60 Abs.2 Satz3
des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande
Berlin, die mit einer geringeren Wochenstunden-
zahl als .die vollbeschäftigten Dozenten beschäftigt
werden (nichtvollbeschäftigte Dozenten, nach-
stehend kurz nv-Dozenten genannt).‘“
b) Die Protokollnotiz zu $ 1 wird gestrichen.
In 8 2 wird hinter dem Buchstaben f folgender Buch-
stabe g angefügt:
„g) 870 BAT — Ausschlußfristen —‘“.
$ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Nv-Dozenten, die mit mehr als 11 Wochen-
stunden beschäftigt werden, sind in der Regel auf
unbestimmte Zeit einzustellen, sofern nicht eine be-
fristete Beschäftigung aus sachgemäßen Gründen
gerechtfertigt ist.‘
8 4 wird wie folgt geändert und ergänzt:
a) Absatz 1 Buchst. b erhält folgende Fassung:
„b) Die Zahl. der Wochenstunden der mit mehr als
11 Wochenstunden beschäftigten nv-Dozenten
kann für jedes Semester oder Trimester neu
festgesetzt werden, ohne daß es einer Kündi-
gung des Arbeitsvertrages bedarf, Es darf
jedoch nicht eine Wochenstundenzahl unter
12 Wochenstunden festgesetzt werden.‘
Rundschreiben
über die Bekanntgabe des Ersten Tarifvertrages
zur Änderung und Ergänzung des Tarifvertrages
für die nichtvollbeschäftigten Dozenten an den
fachbezogenen Akademien
(Ingenieurakademien und gleichrangige Lehranstalten)
sowie den Fachschulen des Landes Berlin
vom 18. Dezember 1974
Als Anlage gebe ich den Ersten Tarifvertrag zur Ände-
rung und Ergänzung des Tarifvertrages für die nicht-
yollbeschäftigten Dozenten an den fachbezogenen Akade-
mien (Ingenieurakademien und gleichrangige Lehranstal-
ten) sowie den Fachschulen des Landes Berlin (s. DBIl. I/
1968 Nr. 73, III/1968 Nr. 69) vom 18. Dezember 1974 be-
kannt.
Im Auftrag
Preuße
Anlage
Erster Tarifvertrag
zur Änderung und Ergänzung des Tarifvertrages
für die nichtvollbeschäftigten Dozenten an den
fachbezogenen Akademien ;
(Ingenieurakademien und gleichrangige Lehranstalten)
sowie den Fachschulen des Landes Berlin
vom 18. Dezember 1974
Zwischen
dem Verband von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes
in Berlin sowie von Unternehmen, auf deren Leitung das
Land Berlin einen entscheidenden Einfluß hat (VAdöD
Berlin)
einerseits