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Nr. 1
FinIB2-NMA2 72. 1078|
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An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
die Freie Universität Berlin
die Technische Universität Berlin
nachrichtlich
an die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
das Sondervermögen Währungsfonds Berlin
Richtlinien
für die Aufstellung der Finanzplanung 1974 bis 1978
(Finanzplanungsrichtlinien 1974 — FPIR 74)
Auf Grund des $ 109 Abs. 3 LHO werden, hinsichtlich der
Ziffern 6, 7 und 10 im Einvernehmen mit dem Senator für
Inneres, folgende Verwaltungsvorschriften erlassen:
Abschnitt I
Fortschreibung der Finanzplanung
Allgemeines
(1) Für die Fortschreibung der Finanzplanung 1974
bis 1978 wird die mutmaßliche Entwicklung der Ein-
nahmen und Ausgaben im Planungszeitraum nach Ab-
schnitten und Haushaltstellen (Grundlagenmaterial)
dargestellt. Dabei werden die Haushaltsstellen jeweils
den Positionen der Finanzplanung zugeordnet. Die Zu-
ordnung ist aus den Übersichten in den Anlagen 5
und. 6 ersichtlich.
(2) Auf der Grundlage der Angaben nach Absatz 1
werden die Einnahmen und Ausgaben für jeden Einzel-
plan nach den Positionen der Finanzplanung zusam-
mengefaßt.
(3) Die zahlenmäßige Zusammenfassung nach Ab-
satz 2 wird durch Erläuterungen (Ziffer 5) ergänzt.
Einzeldarstellung des Grundlagenmaterials
(1) Der Darstellung der Entwicklung der Einnahmen
und Ausgaben für 1974 bis 1978 nach Abschnitten und
Haushaltsstellen werden die Kennzahlen und Bezeich-
nungen der Haushaltsstellen sowie die Funktionen
nach der für den Haushaltsplan 1975 geltenden Gliede-
zung zugrunde gelegt. f
(2) Bei jeder Haushaltsstelle werden die Funktions-
Kennzahl sowie für jedes Jahr einzeln die Einnahmen
oder Ausgaben angegeben. Ziffer 5 AV $ 10 LHO findet
für die Aufrundung der Beträge für 1976 bis 1978 ent-
sprechende Anwendung. Die Einnahmen und Ausgaben
werden für jede Position der Finanzplanung und für
jeden Abschnitt aufgerechnet. Alle Zahlen werden mit
einem für Prüfungszwecke notwendigen Zeilenabstand
(zweizeilig) eingetragen. Besondere betragliche Ent-
wicklungen bei einzelnen Haushaltsstellen werden
stichwortartig erläutert.
(3) Die nachstehenden Einnahmen und Ausgaben wer-
den nicht in das Grundlagenmaterial aufgenommen:
Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit
dem Verkauf und dem Kauf von Grundstücken für
das Verwaltungs- und das Stiftungsvermögen So-
wie im Zusammenhang mit der Übertragung von
Grundstücken in das allgemeine Grundvermögen
oder aus dem allgemeinen Grundvermögen,
Ausgaben der Hauptgruppe 4 — Persönliche Aus-
gaben —,
Ausgaben, die in dem Entwurf der Investitionspla-
nung 1974 bis 1978 enthalten sind.
A
3. Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben
(1) Der Ermittlung‘ der Einnahmen und Ausgaben
werden für 1974 die Ansätze nach dem Haushaltsplan
(einschließlich. bereits festgestellter Nachtragshaus-
haltspläne), für 1975 die Ansätze nach den Entwürfen
für den Haushaltsplan zugrunde gelegt. Für 1976 und
1977 wird hinsichtlich der Ermittlung der Einnahmen
und Ausgaben grundsätzlich von den für diese Jahre
in der Finanzplanung für 1973 bis 1977 enthaltenen
Beträgen ausgegangen. Die Ausgaben dürfen nur in
zwingend notwendigen Fällen überschritten werden,
und zwar insbesondere wegen eingetretener Preis-
steigerungen sowie wegen Änderungen von Rechts- und
Verwaltungsvorschriften oder feststehender Änderun-
gen des Sachstandes. Derartige Abweichungen werden
stichwortartig erläutert. Für 1978 werden die voraus-
sichtlichen Einnahmen und Ausgaben besonders er-
mittelt.
(2) Für die Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben
für 1976 bis 1978 wird grundsätzlich der Planungs-,
Sach- und Rechtsstand am 1. Januar 1974 zugrunde
gelegt; mit hinreichender Sicherheit zu erwartende Än-
derungen des Sach- und Rechtsstandes sind jedoch zu
berücksichtigen.
(3) Die Auswirkungen . künftiger Preissteigerungen
werden bei der Ermittlung der Ausgaben nicht berück-
sichtigt; sie werden vom Senator für Finanzen pauschal
in das Zahlenwerk der Finanzplanung eingearbeitet.
Besonderheiten für Investitionsausgaben und für be-
stimmte Bereiche
(1) Die Investitionsausgaben werden vom Senator für
Finanzen in den Entwurf der Finanzplanung einge-
arbeitet.
(2) Die Einnahmen und Ausgaben der Universitäten
werden für jede Universität getrennt dargestellt. Zif-
fer 2 Abs.1 und 2 und Ziffer 3 werden entsprechend
angewendet. Der Berechnung der Personalausgaben
werden die vom Senator für Finanzen noch bekannt-
zugebenden Zuwachsraten zugrunde gelegt. Auf, der
Grundlage der Angaben nach Satz 1 werden die Ein-
nahmen und Ausgaben für die Universitäten zusam-
mengefaßt nach der Gliederungssystematik der Fi-
nanzplanung dargestellt.
(3) Für die Eigenbetriebe wird die mutmaßliche Ent-
wicklung der jährlichen Erträge und der Aufwendun-
gen sowie der Deckungsmittel und der Ausgaben für
1974 bis 1978 für jeden Eigenbetrieb getrennt in der
Gliederung des jeweiligen Wirtschaftsplans dargestellt.
Dafür ist die Gliederung des Erfolgsplans und des
Finanzplans für das Geschäftsjahr 1975 maßgebend.
Die Zahlenangaben werden stichwortartig erläutert.
Der Berechnung. der Personalausgaben werden die vom
Senator für Finanzen noch bekanntzugebenden Zu-
wachsraten zugrunde gelegt. Die Unterlagen‘ werden
dem Senator für Finanzen — IIA — über die für die
Aufsicht über den jeweiligen Eigenbetrieb zuständige
Stelle eingereicht.
Erläuterungen zu den Positionen der Finanzplanung
Die in einer Position der Finanzplanung zusammenge-
faßten Einnahme- oder Ausgabebeträge werden in den
Erläuterungen nach den wesentlichen jeweils bei einer
Haushaltsstelle im Haushaltsplan zu veranschlagenden
Einnahmen oder Ausgaben aufgegliedert. Beträge für
notwendige Erstattungen werden dabei mit anderen
Einnahmen oder Ausgaben gleicher Art zusammen-
gefaßt. Als Bezeichnung der einzelnen Erläuterungs-
tatbestände wird regelmäßig die Bezeichnung der
Haushaltsstelle verwendet. Die Erläuterungen sind in
besondere Übersichten einzuarbeiten, in denen die Er-
läuterungstatbestände aufgeführt sind. Die Übersichten
können telefonisch beim Senator für Finanzen (Appa-
rat 865) angefordert werden. Darüber hinaus sind in
einer weiteren Zusammenstellung die in der Anlage 1
aufgeführten Haushaltsstellen mit ihren Beträgen dar-
zustellen.