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Volume 22. Januar 1974

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1974 (Public Domain)

1/1974 
Seite 2 | 
Nr. 1 
FinIB2-NMA2 72. 1078| 
Fernruf: 24 0111 — (982) 164, 374 2 12 TO 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Freie Universität Berlin 
die Technische Universität Berlin 
nachrichtlich 
an die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
das Sondervermögen Währungsfonds Berlin 
Richtlinien 
für die Aufstellung der Finanzplanung 1974 bis 1978 
(Finanzplanungsrichtlinien 1974 — FPIR 74) 
Auf Grund des $ 109 Abs. 3 LHO werden, hinsichtlich der 
Ziffern 6, 7 und 10 im Einvernehmen mit dem Senator für 
Inneres, folgende Verwaltungsvorschriften erlassen: 
Abschnitt I 
Fortschreibung der Finanzplanung 
Allgemeines 
(1) Für die Fortschreibung der Finanzplanung 1974 
bis 1978 wird die mutmaßliche Entwicklung der Ein- 
nahmen und Ausgaben im Planungszeitraum nach Ab- 
schnitten und Haushaltstellen (Grundlagenmaterial) 
dargestellt. Dabei werden die Haushaltsstellen jeweils 
den Positionen der Finanzplanung zugeordnet. Die Zu- 
ordnung ist aus den Übersichten in den Anlagen 5 
und. 6 ersichtlich. 
(2) Auf der Grundlage der Angaben nach Absatz 1 
werden die Einnahmen und Ausgaben für jeden Einzel- 
plan nach den Positionen der Finanzplanung zusam- 
mengefaßt. 
(3) Die zahlenmäßige Zusammenfassung nach Ab- 
satz 2 wird durch Erläuterungen (Ziffer 5) ergänzt. 
Einzeldarstellung des Grundlagenmaterials 
(1) Der Darstellung der Entwicklung der Einnahmen 
und Ausgaben für 1974 bis 1978 nach Abschnitten und 
Haushaltsstellen werden die Kennzahlen und Bezeich- 
nungen der Haushaltsstellen sowie die Funktionen 
nach der für den Haushaltsplan 1975 geltenden Gliede- 
zung zugrunde gelegt. f 
(2) Bei jeder Haushaltsstelle werden die Funktions- 
Kennzahl sowie für jedes Jahr einzeln die Einnahmen 
oder Ausgaben angegeben. Ziffer 5 AV $ 10 LHO findet 
für die Aufrundung der Beträge für 1976 bis 1978 ent- 
sprechende Anwendung. Die Einnahmen und Ausgaben 
werden für jede Position der Finanzplanung und für 
jeden Abschnitt aufgerechnet. Alle Zahlen werden mit 
einem für Prüfungszwecke notwendigen Zeilenabstand 
(zweizeilig) eingetragen. Besondere betragliche Ent- 
wicklungen bei einzelnen Haushaltsstellen werden 
stichwortartig erläutert. 
(3) Die nachstehenden Einnahmen und Ausgaben wer- 
den nicht in das Grundlagenmaterial aufgenommen: 
Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit 
dem Verkauf und dem Kauf von Grundstücken für 
das Verwaltungs- und das Stiftungsvermögen So- 
wie im Zusammenhang mit der Übertragung von 
Grundstücken in das allgemeine Grundvermögen 
oder aus dem allgemeinen Grundvermögen, 
Ausgaben der Hauptgruppe 4 — Persönliche Aus- 
gaben —, 
Ausgaben, die in dem Entwurf der Investitionspla- 
nung 1974 bis 1978 enthalten sind. 
A 
3. Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben 
(1) Der Ermittlung‘ der Einnahmen und Ausgaben 
werden für 1974 die Ansätze nach dem Haushaltsplan 
(einschließlich. bereits festgestellter Nachtragshaus- 
haltspläne), für 1975 die Ansätze nach den Entwürfen 
für den Haushaltsplan zugrunde gelegt. Für 1976 und 
1977 wird hinsichtlich der Ermittlung der Einnahmen 
und Ausgaben grundsätzlich von den für diese Jahre 
in der Finanzplanung für 1973 bis 1977 enthaltenen 
Beträgen ausgegangen. Die Ausgaben dürfen nur in 
zwingend notwendigen Fällen überschritten werden, 
und zwar insbesondere wegen eingetretener Preis- 
steigerungen sowie wegen Änderungen von Rechts- und 
Verwaltungsvorschriften oder feststehender Änderun- 
gen des Sachstandes. Derartige Abweichungen werden 
stichwortartig erläutert. Für 1978 werden die voraus- 
sichtlichen Einnahmen und Ausgaben besonders er- 
mittelt. 
(2) Für die Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben 
für 1976 bis 1978 wird grundsätzlich der Planungs-, 
Sach- und Rechtsstand am 1. Januar 1974 zugrunde 
gelegt; mit hinreichender Sicherheit zu erwartende Än- 
derungen des Sach- und Rechtsstandes sind jedoch zu 
berücksichtigen. 
(3) Die Auswirkungen . künftiger Preissteigerungen 
werden bei der Ermittlung der Ausgaben nicht berück- 
sichtigt; sie werden vom Senator für Finanzen pauschal 
in das Zahlenwerk der Finanzplanung eingearbeitet. 
Besonderheiten für Investitionsausgaben und für be- 
stimmte Bereiche 
(1) Die Investitionsausgaben werden vom Senator für 
Finanzen in den Entwurf der Finanzplanung einge- 
arbeitet. 
(2) Die Einnahmen und Ausgaben der Universitäten 
werden für jede Universität getrennt dargestellt. Zif- 
fer 2 Abs.1 und 2 und Ziffer 3 werden entsprechend 
angewendet. Der Berechnung der Personalausgaben 
werden die vom Senator für Finanzen noch bekannt- 
zugebenden Zuwachsraten zugrunde gelegt. Auf, der 
Grundlage der Angaben nach Satz 1 werden die Ein- 
nahmen und Ausgaben für die Universitäten zusam- 
mengefaßt nach der Gliederungssystematik der Fi- 
nanzplanung dargestellt. 
(3) Für die Eigenbetriebe wird die mutmaßliche Ent- 
wicklung der jährlichen Erträge und der Aufwendun- 
gen sowie der Deckungsmittel und der Ausgaben für 
1974 bis 1978 für jeden Eigenbetrieb getrennt in der 
Gliederung des jeweiligen Wirtschaftsplans dargestellt. 
Dafür ist die Gliederung des Erfolgsplans und des 
Finanzplans für das Geschäftsjahr 1975 maßgebend. 
Die Zahlenangaben werden stichwortartig erläutert. 
Der Berechnung. der Personalausgaben werden die vom 
Senator für Finanzen noch bekanntzugebenden Zu- 
wachsraten zugrunde gelegt. Die Unterlagen‘ werden 
dem Senator für Finanzen — IIA — über die für die 
Aufsicht über den jeweiligen Eigenbetrieb zuständige 
Stelle eingereicht. 
Erläuterungen zu den Positionen der Finanzplanung 
Die in einer Position der Finanzplanung zusammenge- 
faßten Einnahme- oder Ausgabebeträge werden in den 
Erläuterungen nach den wesentlichen jeweils bei einer 
Haushaltsstelle im Haushaltsplan zu veranschlagenden 
Einnahmen oder Ausgaben aufgegliedert. Beträge für 
notwendige Erstattungen werden dabei mit anderen 
Einnahmen oder Ausgaben gleicher Art zusammen- 
gefaßt. Als Bezeichnung der einzelnen Erläuterungs- 
tatbestände wird regelmäßig die Bezeichnung der 
Haushaltsstelle verwendet. Die Erläuterungen sind in 
besondere Übersichten einzuarbeiten, in denen die Er- 
läuterungstatbestände aufgeführt sind. Die Übersichten 
können telefonisch beim Senator für Finanzen (Appa- 
rat 865) angefordert werden. Darüber hinaus sind in 
einer weiteren Zusammenstellung die in der Anlage 1 
aufgeführten Haushaltsstellen mit ihren Beträgen dar- 
zustellen.
	        
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