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Nrn. 45—46
B.
Sechster Änderungstarifvertrag
vom 16. März 1974
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse
der Fleischbeschautierärzte usw. außerhalb öffentlicher
Schlachthöfe
Die Stückvergütungen für die Beschau außerhalb von
Großbetrieben (Anlage 1) und die in $ 12 Abs. 1 Unter-
abs.1 Satz 3, Abs.3 und Abs.4 enthaltenen Beträge
sind um 11 v.H. erhöht worden.
$2 enthält die gemäß 813 Abs.4 und $17 Abs.3 des
Tarifvertrages erforderliche Dynamisierungsregelung
für die Berechnung der Krankenbezüge bzw. der Ur-
laubsvergütung. Bei den Angestellten, die im Jahre
1973 bereits Bezüge aus der Beschau außerhalb von
Großbetrieben erhalten haben, für die also 813 Abs.3
Sätze 1 und 2 bzw. 817 Abs.2 Sätze 1 und 2 des
Tarifvertrages gelten, sind die Bezüge, die dem Ange-
stellten in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1973
zugeflossen sind, um 18 v.H. und die Bezüge, die der
Angestellte in der Zeit vom 1. April 1973 bis 31. De-
zember 1973 erhalten hat, um 11 v.H. zu erhöhen. Bei
Angestellten, die im gesamten Jahr 1973 keine Bezüge
erhalten haben, für die also $13 Abs.3 Satz 3 bzw.
$17 Abs.2 Satz 3 des Tarifvertrages gilt, sind die in
der Zeit vom 1. Januar 1974 bis 31. März 1974 zuge-
flossenen Bezüge um 11 v.H. zu erhöhen.
Im Auftrage
Venzlaff
a6 Fin II D 21 — 9043/71
| 1-4 | Fernruf: 24 0111 — (982) 848
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
nachrichtlich
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
I 11. 7. 1974
I
Rundschreiben
über die Entlastung des Senats wegen der Haushalts- und
Vermögensrechnung von Berlin für das Rechnungsjahr 1971
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner 75. Sit-
zung — 6. Wahlperiode — am 20. Juni 1974 dem Senat von
Berlin wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung von
Berlin für das Rechnungsjahr 1971 nach $ 81 Abs.1 und 2
der Landeshaushaltsordnung Entlastung erteilt. Die Ent-
lastung erstreckt sich nicht auf diejenigen Einnahmen und
Ausgaben, wegen derer vom Rechnungshof von Berlin in
seinem Bericht über das Ergebnis der Prüfung im Jahre
1972 (Rechnungslegung 1971) Vorbehalte aufrechterhalten
oder neu gemacht worden sind.
Nachstehend gebe ich aus dem Bericht über das Ergebnis
der. Prüfung im Jahre 1972 die vom Rechnungshof auf-
rechterhaltenen oder neu gemachten Vorbehalte bekannt:
Vorbehalte für das Rechnungsjahr 1971 und die Vorjahre
1. Allgemeine Vorbehalte
Der Rechnungshof behält sich vor, für das Rechnungs-
jahr 1971 und die Vorjahre zu berichten :
a) wegen der Einnahmen und Ausgaben, die bis zum
Schluß des Rechnungsjahres 1971 noch nicht ab-
zurechnen waren;
b) wegen der einmaligen und wie einmalig behan-
delten Ausgaben zur Durchführung von Bauauf-
gaben der Rechnungsjahre 1967 bis 1971, soweit
deren Abrechnung noch nicht vorgelegt oder deren
Prüfung aus anderen Gründen noch nicht abge-
schlossen ist:
c)
wegen der Mittel, die anderen zur Erfüllung be-
stimmter Zwecke in den Rechnungsjahren 1969 bis
1971, für Baumaßnahmen in den Rechnungsjahren
1961 bis 1971 zur Verfügung gestellt worden sind,
soweit deren Prüfung. noch nicht abgeschlossen ist;
d) wegen der Mittel für die Bevorratung in den Rech-
nungsjahren 1967 bis 1971, weil die gemeinsamen
Prüfungen mit dem Bundesrechnungshof und der
Sonderbericht hierüber noch nicht abgeschlossen
werden konnten.
2. Einzelvorbehalte
Lfd. Nr. Abschnitt Bezeichnung des Abschnitts
Rechnungsjahr 1971
Hauptverwaltung
Senatsverwaltung für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
— Gesundheit —
Landesjugendheim
Haus Druhwald
Bezirk Wedding
Städtisches Rudolf-Virchow-
Krankenhaus
09 01
10 37
41 30
In Vertretung
Heubaum
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - IB 11 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Fernruf: 87 05 91 - (95) 4461/4059 -
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4461 -
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