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Volume 9. August 1974

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1974 (Public Domain)

Ausgegeben am 8.8. 197 
Dienstblatt de: 
Teil I 
Senatsbibliothek 
Sehat$ Von Blerlin 
1/1974 i 
Seite 151 
U 
Nr. 45 
 MEEÖNEEE———AE— 
Inneres — Finanzen — Justiz 
In 
hal 
L 
Nr.45 Rundschreiben über die Bekanntgabe der Sechsten Änderungstarifverträge vom 16. März 1974 
a) zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nichtvollbeschäftigten Fleisch- 
beschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichinenschauer in öffentlichen Schlachthöfen 
b) zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Fleischbeschautierärzte, Fleisch- 
beschauer und Trichinenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe ............ 
Rundschreiben über die Entlastung des Senats wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung von 
Berlin für das Rechnungsjahr 1971 ......... Ken REE em Seite 153 
Nr. 46 
|__ 145 _] 
Inn II B 1 — 0516/209 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4006 
[- 7.1974 
Der zum 31. März 1972 gekündigte Tarifvertrag über die 
Regelung der Rechtsverhältnisse der nichtvollbeschäftigten 
Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichinen- 
Schauer in öffentlichen Schlachthöfen vom 1. April 1969, 
zuletzt geändert durch den Fünften Änderungstarifvertrag 
vom 28. Februar 1973, wird mit folgenden Maßgaben wieder 
in Kraft gesetzt: 
An den Senator für Gesundheit und Umweltschutz 
den Senator für Finanzen 
den Vieh- und Schlachthof Spandau 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
1. In 813 wird der Betrag „20,638 DM“ durch den Betrag 
„22,84 DM“, der Betrag „9,51 DM“ durch den Betrag 
„10,86 DM“ und der Betrag „7,61 DM“ durch den Be- 
trag „8,81 DM“ ersetzt. 
2. 824 Satz2 wird durch folgenden Satz ersetzt: 
„Er kann ohne Einhaltung einer Frist jederzeit, 8 13 
jedoch nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende 
eines Kalendermonats, frühestens zum 31. März 1975, 
schriftlich gekündigt werden.‘ 
Rundschreiben 
über die Bekanntgabe der 
Sechsten Änderungstarifverträge vom 16. März 1974 
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhält- 
nisse der nichtvollbeschäftigten Fleischbeschautierärzte, 
Fleischbeschauer und Trichinenschauer in öffentlichen 
Schlachthöfen, 
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhält- 
nisse der Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und 
Trichinenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe 
a) 
b) 
$ 
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 1974 in Kraft. 
2 
Köln, den 16. März 1974 
Nachstehend gebe ich den Wortlaut dieser Tarifverträge 
bekannt: 
Sechster Änderungstarifvertrag 
vom 16. März 1974 
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse 
der nichtvollbeschäftigten Fleischbeschautierärzte, 
Fleischbeschauer und Trichinenschauer in öffentlichen 
Schlachthöfen 
Zwischen 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten durch den Vorstand, 
einerseits 
und 
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und 
Verkehr — Hauptvorstand —, 
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft 
— Bundesvorstand — 
wird folgendes vereinbart: 
andererseits 
Sechster Änderungstarifvertrag 
vom 16. März 1974 
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse 
der Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und 
Trichinenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe 
Zwischen 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten durch den Vorstand, 
- einerseits 
und 
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und 
Verkehr — Hauptvorstand —, 
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft 
— Bundesvorstand — 
wird folgendes vereinbart: 
andererseits
	        
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