Ausgegeben am 8.8. 197
Dienstblatt de:
Teil I
Senatsbibliothek
Sehat$ Von Blerlin
1/1974 i
Seite 151
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Nr. 45
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Inneres — Finanzen — Justiz
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Nr.45 Rundschreiben über die Bekanntgabe der Sechsten Änderungstarifverträge vom 16. März 1974
a) zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nichtvollbeschäftigten Fleisch-
beschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichinenschauer in öffentlichen Schlachthöfen
b) zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Fleischbeschautierärzte, Fleisch-
beschauer und Trichinenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe ............
Rundschreiben über die Entlastung des Senats wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung von
Berlin für das Rechnungsjahr 1971 ......... Ken REE em Seite 153
Nr. 46
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[- 7.1974
Der zum 31. März 1972 gekündigte Tarifvertrag über die
Regelung der Rechtsverhältnisse der nichtvollbeschäftigten
Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichinen-
Schauer in öffentlichen Schlachthöfen vom 1. April 1969,
zuletzt geändert durch den Fünften Änderungstarifvertrag
vom 28. Februar 1973, wird mit folgenden Maßgaben wieder
in Kraft gesetzt:
An den Senator für Gesundheit und Umweltschutz
den Senator für Finanzen
den Vieh- und Schlachthof Spandau
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
1. In 813 wird der Betrag „20,638 DM“ durch den Betrag
„22,84 DM“, der Betrag „9,51 DM“ durch den Betrag
„10,86 DM“ und der Betrag „7,61 DM“ durch den Be-
trag „8,81 DM“ ersetzt.
2. 824 Satz2 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Er kann ohne Einhaltung einer Frist jederzeit, 8 13
jedoch nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende
eines Kalendermonats, frühestens zum 31. März 1975,
schriftlich gekündigt werden.‘
Rundschreiben
über die Bekanntgabe der
Sechsten Änderungstarifverträge vom 16. März 1974
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhält-
nisse der nichtvollbeschäftigten Fleischbeschautierärzte,
Fleischbeschauer und Trichinenschauer in öffentlichen
Schlachthöfen,
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhält-
nisse der Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und
Trichinenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe
a)
b)
$
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 1974 in Kraft.
2
Köln, den 16. März 1974
Nachstehend gebe ich den Wortlaut dieser Tarifverträge
bekannt:
Sechster Änderungstarifvertrag
vom 16. März 1974
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse
der nichtvollbeschäftigten Fleischbeschautierärzte,
Fleischbeschauer und Trichinenschauer in öffentlichen
Schlachthöfen
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und
Verkehr — Hauptvorstand —,
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft
— Bundesvorstand —
wird folgendes vereinbart:
andererseits
Sechster Änderungstarifvertrag
vom 16. März 1974
zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse
der Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und
Trichinenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
vertreten durch den Vorstand,
- einerseits
und
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und
Verkehr — Hauptvorstand —,
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft
— Bundesvorstand —
wird folgendes vereinbart:
andererseits