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Nr. 36
Nr.
Höhe des
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages
6
Reinigen besonders verschmutzter Toilet-
ten am Eingang des Kriminalgerichts-
gebäudes sowie der Häftlingstoiletten und
der Vernehmungszelle in der Untersu-
chungshaftanstalt Moabit ...... .
39 Pf
II. Arbeiten an Heizungsanlagen
Bedienen mehrerer Heizungsanlagen in
räumlich getrennten Gebäuden während
der Heizperiode, wenn mindestens eine der
Anlagen von Hand bedient und mit festen
Brennstoffen beschickt wird, bei Anlagen
nn 2 Gebäuden aa
wie Nr. 7
bei Anlagen in mehr als 2 Gebäuden .....
Beschicken und Entschlacken von Hei-
zungsanlagen mit einer Leistung von min-
destens 200 000 kcal/h von Hand ........
Anmerkungzuden Nrn. 7bis9:
Der Zuschlag ist für die Dauer der Ar-
beitszeit an den Heizungsanlagen (effek-
tive Arbeitszeit und Arbeitsbereitschaft),
der Zuschlag nach Nrn. 7 oder 8 auch für
das Zurücklegen des Weges zwischen den
Anlagen zu zahlen. Ein Lohnempfänger
beschickt eine Heizungsanlage nur dann
von Hand, wenn er den Brennstoff vor
dem Feuerloch stehend einschaufeln muß.
Herausreißen der Glut bei Schäden am
Kessel .......... 4 SE
Abdichten von Flanschverbindungen oder
Auswechseln von Ventilen an abgestellten
noch heißen Dampfleitungen ............
Instandsetzungsarbeiten an noch heißen
Heizkessel 2... REF RER
Innenreinigung oder Innenanstrich der
Warmwasserboiler oder Ein- oder Ausbau
der Heizschlangen von Warmwasser-
BOHerN irre nem
Arbeiten im Innern von Kesselanlagen
(Reinigen oder Ausbessern oder Strei-
chen) in kaltem Zustand ........
wie Nr. 14
in warmem Zustand (ab + 40°C) ......
Anmerkung zu Nrn. 14 und 15:
Unter Arbeiten im Innern von Kesseln
sind auch die Arbeiten zu verstehen, bei
deren Ausführung sich der Oberkörper
des Arbeiters im Innern des Kessels be-
findet.
Arbeiten in Kohlenvorratsbehältern an
Hochdruckkesseln (Reinigen oder Aus-
bessern oder Streichen) ................
Anmerkung:
Gemeint sind die Vorratsbehälter an der
Kesselanlage, nicht die Brennstofflager-
räume.
Arbeiten im Innern von Kesseln, Behäl-
tern, Rauchzügen oder Füchsen des Fern-
heizwerkes Neukölln sowie in Kohlen-
vorratsbehältern und an der Kohlen-
förderungsanlage dieses Fernheizwerkes
Feuerbrücken abreißen und aufmauern ..
Befahren von Rauchzügen und Rauch-
kanälen zur Entfernung von Flugasche ..
19 Pf
29 Pf
19 Pf
48 Pf
39 Pf
39 Pf
‚3
72 Pf
72 Pf
96 Pf
72 Pf
122 Pf
72 Pf
L8
L9
72 Pf
Nr.
Höhe des
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages
20 Bürsten von senkrechten Rauchzügen von
der Kesseldecke aus, wenn der Abstand
zur Raumdecke weniger als 1,80 m beträgt
39 Pf
III. Transportarbeiten
Kohlen- oder Koksschaufeln bei Umlage-
rungen .... Tea
21
Anmerkung:
Bei Umlagerungen in diesem Sinne han-
delt es sich um den Transport größerer
Mengen von Kohle oder Koks von einem
im Freien gelegenen vorläufigen. Lager-
platz in den Lagerraum. Das Be- und Ent-
laden des Wagens, mit dem Kohle oder
Koks zum Heizkessel transportiert wird,
gilt nicht als Umlagerung in diesem Sinne.
Kohlenkarrern wird dieser Zuschlag nicht
gewährt.
Transportieren von Kohlen oder Koks
durch Eintragen oder Einfahren mit Hand-
karren bei Temperaturen unter —7°C ...
Tragen von Schlacke in Gefäßen mit
mindestens 20 1 Rauminhalt .............
Transportieren von Kübelpflanzen von
Anmerkung:
Arbeitern der Lohngruppe III, Fallgruppe
51, wird der Zuschlag nicht gewährt.
Transportieren von Panzer- oder Stahl-
schränken 1... 00-
Tragen, Auf- und Abladen von sperrigen
Lasten von Hand in Materiallagern und
auf Lagerplätzen ........0000000h 0 ku
Anmerkung:
Dieser Erschwerniszuschlag wird den
Arbeitern der Lohngruppe III, Failgruppe
5l, und den Bühnenarbeitern der Lohn-
gruppe III/IV a nicht gewährt.
29 Pf
22
39 Pf
29 Pf
19 Pf
23
24
25
26
29 Pf
29 Pf
IV. Arbeiten mit giftigen oder ätzenden
Stoffen
Abbrennen oder Abbeizen von Farbe,
Spritzarbeiten und die nötigen Vorarbei-
ten, Schleifarbeiten .............0......
Anmerkung:
Dieser Erschwerniszuschlag wird den Ar-
beitern der Lohngruppe V, Fallgruppe 24,
Lohngruppe VI, Fallgruppe 28, sowie
Lackierern als Kfz.-Handwerker, Lohn-
gruppe VI, Fallgruppe 11, nicht gewährt.
Anstreicharbeiten mit Bleifarben, Chrom-
farben, Nitrofarben, DD-Lacken, Karbo-
lineum, Xylamon, Teer- oder Bitumen-
PrOdUKteN 204er RER mn ehe
Arbeiten mit Streusalzen oder Streusalz-
SCeMISCHEN 54a HEMER EFEENGE
Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Un-
krautvertilgungsmitteln oder mit gesund-
heitsschädigenden künstlichen Düngemit-
VE. ar ee LE
Arbeiten unter gesundheitsgefährdender
Einwirkung von Ammoniakdämpfen ....
Versprühen oder Verstäuben von Des-
infektions- oder Schädlingsbekämpfungs-
mitteln .....
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29 Pf
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29 Pf