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Volume 20. Juli 1973

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

1/1973 | 
Seite u 
Nr. 36 
Nr. 
Höhe des 
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages 
6 
Reinigen besonders verschmutzter Toilet- 
ten am Eingang des Kriminalgerichts- 
gebäudes sowie der Häftlingstoiletten und 
der Vernehmungszelle in der Untersu- 
chungshaftanstalt Moabit ...... . 
39 Pf 
II. Arbeiten an Heizungsanlagen 
Bedienen mehrerer Heizungsanlagen in 
räumlich getrennten Gebäuden während 
der Heizperiode, wenn mindestens eine der 
Anlagen von Hand bedient und mit festen 
Brennstoffen beschickt wird, bei Anlagen 
nn 2 Gebäuden aa 
wie Nr. 7 
bei Anlagen in mehr als 2 Gebäuden ..... 
Beschicken und Entschlacken von Hei- 
zungsanlagen mit einer Leistung von min- 
destens 200 000 kcal/h von Hand ........ 
Anmerkungzuden Nrn. 7bis9: 
Der Zuschlag ist für die Dauer der Ar- 
beitszeit an den Heizungsanlagen (effek- 
tive Arbeitszeit und Arbeitsbereitschaft), 
der Zuschlag nach Nrn. 7 oder 8 auch für 
das Zurücklegen des Weges zwischen den 
Anlagen zu zahlen. Ein Lohnempfänger 
beschickt eine Heizungsanlage nur dann 
von Hand, wenn er den Brennstoff vor 
dem Feuerloch stehend einschaufeln muß. 
Herausreißen der Glut bei Schäden am 
Kessel .......... 4 SE 
Abdichten von Flanschverbindungen oder 
Auswechseln von Ventilen an abgestellten 
noch heißen Dampfleitungen ............ 
Instandsetzungsarbeiten an noch heißen 
Heizkessel 2... REF RER 
Innenreinigung oder Innenanstrich der 
Warmwasserboiler oder Ein- oder Ausbau 
der Heizschlangen von Warmwasser- 
BOHerN irre nem 
Arbeiten im Innern von Kesselanlagen 
(Reinigen oder Ausbessern oder Strei- 
chen) in kaltem Zustand ........ 
wie Nr. 14 
in warmem Zustand (ab + 40°C) ...... 
Anmerkung zu Nrn. 14 und 15: 
Unter Arbeiten im Innern von Kesseln 
sind auch die Arbeiten zu verstehen, bei 
deren Ausführung sich der Oberkörper 
des Arbeiters im Innern des Kessels be- 
findet. 
Arbeiten in Kohlenvorratsbehältern an 
Hochdruckkesseln (Reinigen oder Aus- 
bessern oder Streichen) ................ 
Anmerkung: 
Gemeint sind die Vorratsbehälter an der 
Kesselanlage, nicht die Brennstofflager- 
räume. 
Arbeiten im Innern von Kesseln, Behäl- 
tern, Rauchzügen oder Füchsen des Fern- 
heizwerkes Neukölln sowie in Kohlen- 
vorratsbehältern und an der Kohlen- 
förderungsanlage dieses Fernheizwerkes 
Feuerbrücken abreißen und aufmauern .. 
Befahren von Rauchzügen und Rauch- 
kanälen zur Entfernung von Flugasche .. 
19 Pf 
29 Pf 
19 Pf 
48 Pf 
39 Pf 
39 Pf 
‚3 
72 Pf 
72 Pf 
96 Pf 
72 Pf 
122 Pf 
72 Pf 
L8 
L9 
72 Pf 
Nr. 
Höhe des 
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages 
20 Bürsten von senkrechten Rauchzügen von 
der Kesseldecke aus, wenn der Abstand 
zur Raumdecke weniger als 1,80 m beträgt 
39 Pf 
III. Transportarbeiten 
Kohlen- oder Koksschaufeln bei Umlage- 
rungen .... Tea 
21 
Anmerkung: 
Bei Umlagerungen in diesem Sinne han- 
delt es sich um den Transport größerer 
Mengen von Kohle oder Koks von einem 
im Freien gelegenen vorläufigen. Lager- 
platz in den Lagerraum. Das Be- und Ent- 
laden des Wagens, mit dem Kohle oder 
Koks zum Heizkessel transportiert wird, 
gilt nicht als Umlagerung in diesem Sinne. 
Kohlenkarrern wird dieser Zuschlag nicht 
gewährt. 
Transportieren von Kohlen oder Koks 
durch Eintragen oder Einfahren mit Hand- 
karren bei Temperaturen unter —7°C ... 
Tragen von Schlacke in Gefäßen mit 
mindestens 20 1 Rauminhalt ............. 
Transportieren von Kübelpflanzen von 
Anmerkung: 
Arbeitern der Lohngruppe III, Fallgruppe 
51, wird der Zuschlag nicht gewährt. 
Transportieren von Panzer- oder Stahl- 
schränken 1... 00- 
Tragen, Auf- und Abladen von sperrigen 
Lasten von Hand in Materiallagern und 
auf Lagerplätzen ........0000000h 0 ku 
Anmerkung: 
Dieser Erschwerniszuschlag wird den 
Arbeitern der Lohngruppe III, Failgruppe 
5l, und den Bühnenarbeitern der Lohn- 
gruppe III/IV a nicht gewährt. 
29 Pf 
22 
39 Pf 
29 Pf 
19 Pf 
23 
24 
25 
26 
29 Pf 
29 Pf 
IV. Arbeiten mit giftigen oder ätzenden 
Stoffen 
Abbrennen oder Abbeizen von Farbe, 
Spritzarbeiten und die nötigen Vorarbei- 
ten, Schleifarbeiten .............0...... 
Anmerkung: 
Dieser Erschwerniszuschlag wird den Ar- 
beitern der Lohngruppe V, Fallgruppe 24, 
Lohngruppe VI, Fallgruppe 28, sowie 
Lackierern als Kfz.-Handwerker, Lohn- 
gruppe VI, Fallgruppe 11, nicht gewährt. 
Anstreicharbeiten mit Bleifarben, Chrom- 
farben, Nitrofarben, DD-Lacken, Karbo- 
lineum, Xylamon, Teer- oder Bitumen- 
PrOdUKteN 204er RER mn ehe 
Arbeiten mit Streusalzen oder Streusalz- 
SCeMISCHEN 54a HEMER EFEENGE 
Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Un- 
krautvertilgungsmitteln oder mit gesund- 
heitsschädigenden künstlichen Düngemit- 
VE. ar ee LE 
Arbeiten unter gesundheitsgefährdender 
Einwirkung von Ammoniakdämpfen .... 
Versprühen oder Verstäuben von Des- 
infektions- oder Schädlingsbekämpfungs- 
mitteln ..... 
27 
29 Pf 
28 
29 
29 Pf 
29 Pf 
30 
29 Pf 
31 
29 Pf 
32 
29 Pf
	        
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