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Volume 19. Februar 1971

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

1/1971 
Seite 70 S 
Nr. 26 
Hochschulbildung, die sich durch besondere Verant- 
wortung aus der Vergütungsgruppe Ib Fall- 
gruppe 9 herausheben, indem ihnen die.  Über- 
wachung und Koordinierung für den Informations- 
funk oder den Nachrichtenfunk durch ausdrück- 
liche Anordnung übertragen ist, sowie sonstige 
Redakteure, die diese Tätigkeit auf Grund gleich- 
wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen aus- 
üben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
Vergütungsgruppe I b 
Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung, die sich durch die besondere 
Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenkrei- 
ses aus der Vergütungsgruppe II a herausheben, so- 
wie sonstige Redakteure, die auf Grund gleichwerti- 
ger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entspre- 
chende Tätigkeiten ausüben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung, die sich durch hochwertige Lei- 
stungen in einem besonders schwierigen Aufgaben- 
kreis aus der Vergütungsgruppe II a herausheben, 
sowie sonstige Redakteure, die auf Grund gleich- 
wertiger. Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung sowie sonstige Redakteure, die 
auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer 
Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, 
wenn ihnen mindestens drei Angestellte der Ver- 
gütungsgruppen IIa bis Ib ständig unterstellt 
sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung in der Tätigkeit eines Redakteurs 
der Nachrichtenabteilung des Presse- und Informa- 
tionsamtes der Bundesregierung, die sich dadurch 
aus der Vergütungsgruppe II a herausheben, daß 
sie selbständig und - alleinverantwortlich Grund- 
materialdienste der MNachrichtenabteilung des 
Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 
erstellen, sowie sonstige Redakteure, die diese 
Tätigkeit auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und 
ihrer Erfahrungen ausüben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 4) 
Redakteure 
mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch- 
Schulbildung in der Tätigkeit eines Redakteurs 
der Nachrichtenabteilung des Presse- und In- 
formationsamtes der Bundesregierung, die sich 
dadurch aus der Vergütungsgruppe II a heraus- 
heben, daß sie in nicht unerheblichem Umfang 
selbständig und alleinverantwortlich Nachrich- 
tenspiegel zum Zwecke der Unterrichtung der 
Bundesregierung erstellen, nach mehrjähriger 
Tätigkeit als solche 
sowie sonstige Redakteure, die diese Tätigkeit auf 
Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfah- 
rungen ausüben. (Der Umfang der Tätigkeit ist 
hicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel 
der gesamten Tätigkeit ausmacht) 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
Redakteure des Presse- und Informationsamtes der 
Bundesregierung 
mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch- 
schulbildung als verantwortliche Redakteure der 
fremdsprachlichen Bulletins des Presse- und 
Informationsamtes der Bundesregierung nach 
mehrjähriger Tätigkeit als solche 
J. 
sowie sonstige Redakteure, die auf Grund gleich. 
wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1.und 2) 
Redakteure der Abteilungen Inland und Produktion 
im Presse- und Informationsamt der Bundesregie- 
rung mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch- 
schulbildung, die sich durch die besondere Schwie- 
rigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenkreises aus 
der Vergütungsgruppe II a herausheben, sowie son- 
stige Redakteure, die auf Grund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende 
Tätigkeiten ausüben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
Redakteure der Abteilungen Inland und Produktion 
im Presse- und Informationsamt der. Bundesregie- 
rung mit abgeschlossener- wissenschaftlicher Hoch- 
Schulbildung, die sich durch hochwertige Leistun- 
gen in einem besonders schwierigen Aufgabenkreis 
aus der Vergütungsgruppe II a herausheben, sowie 
sonstige Redakteure, die auf Grund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende 
Tätigkeiten ausüben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
Redakteure im Informations- oder Nachrichtenfunk 
des Presse- und Informationsamtes der Bundes- 
regierung 
mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch- 
schulbildung, die zum Zwecke der Unterrich- 
tung der deutschen Auslandsvertretungen sowie 
für deren Öffentlichkeitsarbeit im Ausland 
selbständig und alleinverantwortlich Informa- 
tionssendungen erarbeiten, nach mehrjähriger 
Tätigkeit als solche 
sowie sonstige Redakteure, die auf Grund gleich- 
wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn.1 und 2) 
3, 
Q. 
Vergütungsgruppe IIa 
Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher 
Hochschulbildung und mit entsprechender Tätigkeit 
sowie sonstige Redakteure, die auf Grund gleichwerti- 
ger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende 
Tätigkeiten ausüben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 5) 
Protokollnotizen: 
Nr. 1 
Es gilt die Protokollnotiz Nr.1 des Teils I. 
Nr. 2 
Das Tätigkeitsmerkmal des Redakteurs mit abge- 
schlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung ist er- 
füllt, wenn die Erledigung der dem Redakteur über- 
tragenen Aufgaben 
a) zur Unterrichtung von Verfassungsorganen, ober- 
sten Bundesbehörden oder Auslandsmissionen: 
Sammeln, Sichten, Ordnen sowie Bearbeiten von 
Informationsmaterial zum Zwecke der allgemeinen 
Unterrichtung, 
zur Information: der Öffentlichkeit: 
Planung und Bestimmung der Themen, Gestaltung 
und Erarbeitung des zu veröffentlichenden Mate- 
rials, Auswahl und fachliche Beratung anderer 
Autoren sowie Überarbeitung des von diesen‘ ge- 
lieferten Materials 
ein Wissen und Können erfordert, wie es im Regelfalle 
durch eine. abgeschlossene wissenschaftliche Hoch- 
schulbildung vermittelt wird. 
(Das Tätigkeitsmerkmal zu Buchstabe b kann im Ein- 
zelfalle auch dann erfüllt sein, wenn der Redakteur 
nicht alle aufgeführten Tätigkeiten ausübt).
	        
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