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Nr. 26
Hochschulbildung, die sich durch besondere Verant-
wortung aus der Vergütungsgruppe Ib Fall-
gruppe 9 herausheben, indem ihnen die. Über-
wachung und Koordinierung für den Informations-
funk oder den Nachrichtenfunk durch ausdrück-
liche Anordnung übertragen ist, sowie sonstige
Redakteure, die diese Tätigkeit auf Grund gleich-
wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen aus-
üben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)
Vergütungsgruppe I b
Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher
Hochschulbildung, die sich durch die besondere
Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenkrei-
ses aus der Vergütungsgruppe II a herausheben, so-
wie sonstige Redakteure, die auf Grund gleichwerti-
ger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entspre-
chende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)
Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher
Hochschulbildung, die sich durch hochwertige Lei-
stungen in einem besonders schwierigen Aufgaben-
kreis aus der Vergütungsgruppe II a herausheben,
sowie sonstige Redakteure, die auf Grund gleich-
wertiger. Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)
Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher
Hochschulbildung sowie sonstige Redakteure, die
auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer
Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
wenn ihnen mindestens drei Angestellte der Ver-
gütungsgruppen IIa bis Ib ständig unterstellt
sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)
Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher
Hochschulbildung in der Tätigkeit eines Redakteurs
der Nachrichtenabteilung des Presse- und Informa-
tionsamtes der Bundesregierung, die sich dadurch
aus der Vergütungsgruppe II a herausheben, daß
sie selbständig und - alleinverantwortlich Grund-
materialdienste der MNachrichtenabteilung des
Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
erstellen, sowie sonstige Redakteure, die diese
Tätigkeit auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und
ihrer Erfahrungen ausüben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 4)
Redakteure
mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch-
Schulbildung in der Tätigkeit eines Redakteurs
der Nachrichtenabteilung des Presse- und In-
formationsamtes der Bundesregierung, die sich
dadurch aus der Vergütungsgruppe II a heraus-
heben, daß sie in nicht unerheblichem Umfang
selbständig und alleinverantwortlich Nachrich-
tenspiegel zum Zwecke der Unterrichtung der
Bundesregierung erstellen, nach mehrjähriger
Tätigkeit als solche
sowie sonstige Redakteure, die diese Tätigkeit auf
Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfah-
rungen ausüben. (Der Umfang der Tätigkeit ist
hicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel
der gesamten Tätigkeit ausmacht)
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)
Redakteure des Presse- und Informationsamtes der
Bundesregierung
mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch-
schulbildung als verantwortliche Redakteure der
fremdsprachlichen Bulletins des Presse- und
Informationsamtes der Bundesregierung nach
mehrjähriger Tätigkeit als solche
J.
sowie sonstige Redakteure, die auf Grund gleich.
wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1.und 2)
Redakteure der Abteilungen Inland und Produktion
im Presse- und Informationsamt der Bundesregie-
rung mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch-
schulbildung, die sich durch die besondere Schwie-
rigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenkreises aus
der Vergütungsgruppe II a herausheben, sowie son-
stige Redakteure, die auf Grund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)
Redakteure der Abteilungen Inland und Produktion
im Presse- und Informationsamt der. Bundesregie-
rung mit abgeschlossener- wissenschaftlicher Hoch-
Schulbildung, die sich durch hochwertige Leistun-
gen in einem besonders schwierigen Aufgabenkreis
aus der Vergütungsgruppe II a herausheben, sowie
sonstige Redakteure, die auf Grund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)
Redakteure im Informations- oder Nachrichtenfunk
des Presse- und Informationsamtes der Bundes-
regierung
mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hoch-
schulbildung, die zum Zwecke der Unterrich-
tung der deutschen Auslandsvertretungen sowie
für deren Öffentlichkeitsarbeit im Ausland
selbständig und alleinverantwortlich Informa-
tionssendungen erarbeiten, nach mehrjähriger
Tätigkeit als solche
sowie sonstige Redakteure, die auf Grund gleich-
wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn.1 und 2)
3,
Q.
Vergütungsgruppe IIa
Redakteure mit abgeschlossener wissenschaftlicher
Hochschulbildung und mit entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Redakteure, die auf Grund gleichwerti-
ger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 5)
Protokollnotizen:
Nr. 1
Es gilt die Protokollnotiz Nr.1 des Teils I.
Nr. 2
Das Tätigkeitsmerkmal des Redakteurs mit abge-
schlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung ist er-
füllt, wenn die Erledigung der dem Redakteur über-
tragenen Aufgaben
a) zur Unterrichtung von Verfassungsorganen, ober-
sten Bundesbehörden oder Auslandsmissionen:
Sammeln, Sichten, Ordnen sowie Bearbeiten von
Informationsmaterial zum Zwecke der allgemeinen
Unterrichtung,
zur Information: der Öffentlichkeit:
Planung und Bestimmung der Themen, Gestaltung
und Erarbeitung des zu veröffentlichenden Mate-
rials, Auswahl und fachliche Beratung anderer
Autoren sowie Überarbeitung des von diesen‘ ge-
lieferten Materials
ein Wissen und Können erfordert, wie es im Regelfalle
durch eine. abgeschlossene wissenschaftliche Hoch-
schulbildung vermittelt wird.
(Das Tätigkeitsmerkmal zu Buchstabe b kann im Ein-
zelfalle auch dann erfüllt sein, wenn der Redakteur
nicht alle aufgeführten Tätigkeiten ausübt).