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Volume 3. November 1971

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

1/1971 
Seite 321 
Nr. 102 
d) In Absatz 2 wird jeweils der Satzteil ‚„, ,‚ ausgenom- 
men bei Notschlachtungen,‘“ gestrichen. 
In Absatz 3 werden der Betrag „11,— DM“ durch 
den Betrag „11,75 DM“ und der Betrag „7,60 DM“ 
durch den Betrag „8,15 DM“ ersetzt. 
In Absatz 4 werden die Beträge „2 500,— DM, 
1 650,— DM und 1 1400,— DM“ ersetzt durch die 
Beträge „2 675,— DM, 1 765,— DM und 1 500,— 
DM“. 
Dem 8 13 wird folgender Absatz 5 angefügt: 
„(5) Dem Angestellten werden im Falle einer durch 
einen Träger der Sozialversicherung, eine Verwal- 
tungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder einen 
sonstigen Sozialleistungsträger verordneten Vorbeu- 
gungs-, Heil- oder Genesungskur einschließlich einer 
sich anschließenden ärztlich verordneten Schonungs- 
zeit Krankenbzüge längstens bis zur Dauer von sechs 
Wochen gewährt.“ 
Dem $ 17 wird folgender Absatz 4 angefügt: 
„(4) Der Angestellte kann bei Vorliegen eines wichti- 
gen Grundes unter Verzicht auf die Bezüge Sonder- 
urlaub erhalten, wenn die dienstlichen Verhältnisse es 
gestatten.‘ 
In 8 19 Abs.1 wird das Semikolon durch einen Punkt 
ersetzt und der zweite Halbsatz gestrichen. 
5. In 8 25 Satz 2 werden die Worte „31. März 1971“ durch 
die Worte „31. März 1972“ ersetzt. 
Die Anlage 1 (Tabelle der Stückvergütungen) wird 
durch die diesem Tarifvertrag beigefügte Anlage 1 
ersetzt. 
82 
Für die Berechnung der Krankenbezüge und der Urlaubs- 
vergütung sind die Bezüge, die der Angestellte außerhalb 
von Großbetrieben im Sinne des 8 12 Abs. 1 Unterabs. 2 des 
Tarifvertrages über die Regelung der Rechtsverhältnisse 
der Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichi- 
nenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe vom 
1. April 1969 in der Zeit 
vom 1. Januar bis 31. März 1970 erhalten hat, 
um 13 v.H., 
vom 1. April 1970 bis 31. März 1971 erhalten hat, 
um 7v.H. 
gemäß 8 13 Abs.4 und $ 17 Abs.3 des vorgenannten Ta- 
rifvertrages zu erhöhen. Die Summe der Stückvergütungen, 
die der Angestellte für die Trichinenschau in Großbetrieben 
in der Zeit vom 1.Januar 1970 bis 31. März 1970 erhalten 
hat, ist um 6 v. H. zu erhöhen. 
Anlage 1 
Tabelle 
der Stückvergütungen in DM 
für Fleischbeschautierärzte (FIbTA), 
Fleischbeschauer (FIlb.) und Trichinenschauer 
gemäß 8 12 Abs. 1 Unterabs. 1 
Einhufer 
Rind 
FIbTA . FlIb. 
Rind 
unter 6 Wochen 
FIbTA. FlIb. 
| 3,60 3,35 
Schaf, 
Ziege, 
Ferkel, 
Lamm 
10,10 6,75 6,30 
75m 
| 
2,25 
Schwein 
(ohne Trichinenschau) 
FIbTA Fb. 
Trichinenschau 
Tierkörper, . 
Tierkörperteile 
2.95 
2.65 
95 
Zur Erläuterung der vorstehend genannten Tarifverträge 
gebe ich noch folgende Hinweise: 
1 
Zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsver- 
hältnisse der nicht vollbeschäftigten Fleischbeschau- 
tierärzte, Fleischbeschauer und Trichinenschauer in 
öffentlichen Schlachthöfen: 
Wie sich aus den im Zusammenhang mit dem 
Zweiten Änderungstarifvertrag festgelegten Er- 
höhungssätzen ergibt, sind beim Vollzug des $ 14 
Abs.4 und des $ 16 Abs.3 des Tarifvertrages vom 
1. April 1969 die Bezüge wie folgt zu erhöhen: 
1.1. 
1.1.1. Bezüge, die der Angestellte in der Zeit vom 1.Ja- 
nuar 1970 bis 31. März 1970 bezogen hat: 
1.1.1.1... FleischbeschautierärzZte ‚..........0.. 18,4 V.H. 
1.1.1.2. Fleischbeschauer .ı0..00i0.1urır ke 28,7 Vi: 
1.1.1.3. Trichinenschauer 24,3 v.H. 
1.1.2. Bezüge, die der Angestellte in der Zeit vom 1. April 
1970 bis 31. März 1971 bezogen hat: 
1.1.2.1. Fleischbeschautierärzte .............. 9,5 v.H. 
1.1.2.2. FMeischbeschaäuetf user rer ILT V.HE. 
1.1.2.3. Trichinenschauer 12,0 v.H. 
$ 3 
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 1971 in Kraft. 
Bonn, den 17. März 1971 
1.2. 
Durch 8 1 Nr.6 ist der 2.Halbsatz des 8 18 ge- 
strichen worden. Das Arbeitsverhältnis eines Ange- 
stellten, der am Ersten eines Monats geboren ist, 
endet daher auch mit Ablauf des Monats, in dem 
der Angestellte das 65. Lebensjahr vollendet hat. 
Durch diese Änderung ist $ 18 Abs.1 der Fassung 
angepaßt worden, die $ 60 Abs.1 BAT durch den 
Dreiundzwanzigsten Änderungsvertrag vom 21. April 
1970 erhalten hat. 
Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder: 
Der Vorsitzer des Vorstandes 
Wertz | 
Für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände: 
Der Vorstand 
Dr.Klett ‘Berger 
Für die 
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 
— Hauptvorstand — 
Jacobi Simon 
Für die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft 
— Bundesvorstand — 
Heinz Groteguth Wiencke 
2 
Zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechts- 
verhältnisse der Fleischbeschautierärzte, Fleisch- 
beschauer und Trichinenschauer außerhalb öffent- 
licher Schlachthöfe: 
Durch 8 1 Nr.4 ist der 2. Halbsatz des $ 19 Abs.1 
gestrichen worden (vgl. meine Ausführungen zu 
Tz.1.2.). 
Im Auftrage 
Preuße
	        
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