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Nr. 102
d) In Absatz 2 wird jeweils der Satzteil ‚„, ,‚ ausgenom-
men bei Notschlachtungen,‘“ gestrichen.
In Absatz 3 werden der Betrag „11,— DM“ durch
den Betrag „11,75 DM“ und der Betrag „7,60 DM“
durch den Betrag „8,15 DM“ ersetzt.
In Absatz 4 werden die Beträge „2 500,— DM,
1 650,— DM und 1 1400,— DM“ ersetzt durch die
Beträge „2 675,— DM, 1 765,— DM und 1 500,—
DM“.
Dem 8 13 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Dem Angestellten werden im Falle einer durch
einen Träger der Sozialversicherung, eine Verwal-
tungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder einen
sonstigen Sozialleistungsträger verordneten Vorbeu-
gungs-, Heil- oder Genesungskur einschließlich einer
sich anschließenden ärztlich verordneten Schonungs-
zeit Krankenbzüge längstens bis zur Dauer von sechs
Wochen gewährt.“
Dem $ 17 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Der Angestellte kann bei Vorliegen eines wichti-
gen Grundes unter Verzicht auf die Bezüge Sonder-
urlaub erhalten, wenn die dienstlichen Verhältnisse es
gestatten.‘
In 8 19 Abs.1 wird das Semikolon durch einen Punkt
ersetzt und der zweite Halbsatz gestrichen.
5. In 8 25 Satz 2 werden die Worte „31. März 1971“ durch
die Worte „31. März 1972“ ersetzt.
Die Anlage 1 (Tabelle der Stückvergütungen) wird
durch die diesem Tarifvertrag beigefügte Anlage 1
ersetzt.
82
Für die Berechnung der Krankenbezüge und der Urlaubs-
vergütung sind die Bezüge, die der Angestellte außerhalb
von Großbetrieben im Sinne des 8 12 Abs. 1 Unterabs. 2 des
Tarifvertrages über die Regelung der Rechtsverhältnisse
der Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichi-
nenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe vom
1. April 1969 in der Zeit
vom 1. Januar bis 31. März 1970 erhalten hat,
um 13 v.H.,
vom 1. April 1970 bis 31. März 1971 erhalten hat,
um 7v.H.
gemäß 8 13 Abs.4 und $ 17 Abs.3 des vorgenannten Ta-
rifvertrages zu erhöhen. Die Summe der Stückvergütungen,
die der Angestellte für die Trichinenschau in Großbetrieben
in der Zeit vom 1.Januar 1970 bis 31. März 1970 erhalten
hat, ist um 6 v. H. zu erhöhen.
Anlage 1
Tabelle
der Stückvergütungen in DM
für Fleischbeschautierärzte (FIbTA),
Fleischbeschauer (FIlb.) und Trichinenschauer
gemäß 8 12 Abs. 1 Unterabs. 1
Einhufer
Rind
FIbTA . FlIb.
Rind
unter 6 Wochen
FIbTA. FlIb.
| 3,60 3,35
Schaf,
Ziege,
Ferkel,
Lamm
10,10 6,75 6,30
75m
|
2,25
Schwein
(ohne Trichinenschau)
FIbTA Fb.
Trichinenschau
Tierkörper, .
Tierkörperteile
2.95
2.65
95
Zur Erläuterung der vorstehend genannten Tarifverträge
gebe ich noch folgende Hinweise:
1
Zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsver-
hältnisse der nicht vollbeschäftigten Fleischbeschau-
tierärzte, Fleischbeschauer und Trichinenschauer in
öffentlichen Schlachthöfen:
Wie sich aus den im Zusammenhang mit dem
Zweiten Änderungstarifvertrag festgelegten Er-
höhungssätzen ergibt, sind beim Vollzug des $ 14
Abs.4 und des $ 16 Abs.3 des Tarifvertrages vom
1. April 1969 die Bezüge wie folgt zu erhöhen:
1.1.
1.1.1. Bezüge, die der Angestellte in der Zeit vom 1.Ja-
nuar 1970 bis 31. März 1970 bezogen hat:
1.1.1.1... FleischbeschautierärzZte ‚..........0.. 18,4 V.H.
1.1.1.2. Fleischbeschauer .ı0..00i0.1urır ke 28,7 Vi:
1.1.1.3. Trichinenschauer 24,3 v.H.
1.1.2. Bezüge, die der Angestellte in der Zeit vom 1. April
1970 bis 31. März 1971 bezogen hat:
1.1.2.1. Fleischbeschautierärzte .............. 9,5 v.H.
1.1.2.2. FMeischbeschaäuetf user rer ILT V.HE.
1.1.2.3. Trichinenschauer 12,0 v.H.
$ 3
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. April 1971 in Kraft.
Bonn, den 17. März 1971
1.2.
Durch 8 1 Nr.6 ist der 2.Halbsatz des 8 18 ge-
strichen worden. Das Arbeitsverhältnis eines Ange-
stellten, der am Ersten eines Monats geboren ist,
endet daher auch mit Ablauf des Monats, in dem
der Angestellte das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Durch diese Änderung ist $ 18 Abs.1 der Fassung
angepaßt worden, die $ 60 Abs.1 BAT durch den
Dreiundzwanzigsten Änderungsvertrag vom 21. April
1970 erhalten hat.
Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder:
Der Vorsitzer des Vorstandes
Wertz |
Für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände:
Der Vorstand
Dr.Klett ‘Berger
Für die
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
— Hauptvorstand —
Jacobi Simon
Für die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft
— Bundesvorstand —
Heinz Groteguth Wiencke
2
Zum Tarifvertrag über die Regelung der Rechts-
verhältnisse der Fleischbeschautierärzte, Fleisch-
beschauer und Trichinenschauer außerhalb öffent-
licher Schlachthöfe:
Durch 8 1 Nr.4 ist der 2. Halbsatz des $ 19 Abs.1
gestrichen worden (vgl. meine Ausführungen zu
Tz.1.2.).
Im Auftrage
Preuße