Ausgegeben am 9, 6. 1971
Dienstblatt des Sep 1s Von'Berlin
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Teil I Inneres — Finanzen — Justiz
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| 1/1971
Seite 151
Nr. 62
Inhalt
Nr. 62
Richtlinien für die Besonderheiten des Verfahrens bei der Zahlung und Abrechnung von Taschen-
geldern an Sozialhilfepatienten und Tuberkulosekranke sowie bei der Aufbewahrung und Ver-
waltung von Taschengeldern und sonstigen Geldern der Patienten in den städtischen. Kranken-
anstalten (— Taschengeldrichtlinien für städt. Krankenanstalten —) ..............0.0004004K LE
Runäschreiben über die Kassenstunden für die Bezirkskassen und die Landeshauptkasse ........
Rundschreiben über die Gewährung einer Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten ..............
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Gewährung einer
Stellenzulage an die im Bereich der Steuerverwaltung des Landes Berlin überwiegend im Außen-
dienst der Steuerprüfung eingesetzten Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes (VV Stad)
Rundschreiben über den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT
(Angestellte im Fremdsprachendienst der Länder) vom 12.Mai 1970 ........ u
Ausführungsvorschriften zu dem Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum
BAT (Angestellte im Fremdsprachendienst der Länder) vom 12. Mai 1970 .............0 02000.
Gemeinsame Richtlinien über die Bearbeitung von Wohngeldanträgen der Empfänger von Sozial-
hilfe und von Kriegsopferfürsorge sowie die Zahlbarmachung von Wohngeld für diesen Personen-
kreis (Bearbeitungsrichtlinien für Wohngeldanträge von Sozialhilfe- und Kriegsopferfürsorge-
empfängern — RWohnS -) ..... Sr webes x WE
Rundschreiben über die Gewährung von Baustellenzulagen ...... va
Rundschreiben über die Gewährung von Zulagen für besonders gefährliche oder gesundheitsschäd-
liche Arbeiten 1.100 | >»
Druckfehlerberichtigung betr. Dbl. 1/1971 Nr.59 .......
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Nr. 63
Nr. 64
Nr. 65
Seite 157
Seite 157
Nr. 66
Nr. 67
Seite 162
Nr. 68
Seite 167
Seite 173
Nr. 69
Nr. 70
Seite 173
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5 > Fin II D 31
Fernruf: 24 01 11 — (982) 235
An die Mitglieder des Senats
die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
[ 26.4.1971
DbI. IV/1971
Nr. 41
Vorauszahlungen, die in Teilbeträgen monatlich oder
für längere Zeiträume zur Verfügung gestellt werden.
Der Jahresbetrag sowie die Teilbeträge sind nach den
Auszahlungen des Vorjahrs zu bemessen. Auf Wunsch
der Anstaltskasse kann es dieser überlassen werden,
die Teilbeträge je nach Bedarf von der Haushalts-
kasse anzufordern.
(2) Soweit die Anstaltskasse über ein Bank- oder
Postscheckkonto verfügt, sind die Vorauszahlungen
durch die Haushaltskasse bargeldlos zu leisten.
(3) Die von der Haushaltskasse gezahlten Beträge
sind in der Anstaltskasse als durchlaufende Gelder im
Kasseneinnahmetagebuch in einer besonderen Spalte
zu buchen.
Richtlinien
für die Besonderheiten des Verfahrens
bei der Zahlung und Abrechnung
von Taschengeldern
an Sozialhilfepatienten und Tuberkulosekranke
sowie bei der Aufbewahrung und Verwaltung
von Taschengeldern und sonstigen Geldern
der Patienten
in den städtischen Krankenanstalten
(- Taschengeldrichtlinien
für städt. Krankenanstalten —)
2,
Mitteilungen der Bezirksämter — Abteilung Sozial-
wesen, Jugend und Sport oder Gesundheitswesen — und
der Senatsverwaltungen für Arbeit und Soziales oder
Familie, Jugend und Sport
(1) Von den einweisenden Bezirksämtern — Abteilung
Sozialwesen, Jugend und Sport oder Gesundheitswesen
- bzw. von der Senatsverwaltung für Arbeit und
Soziales .oder Familie, Jugend und Sport erhält die
Krankenanstalt für jeden Patienten, der während
seines dortigen Aufenthalts Anspruch auf Taschen-
geld hat, eine Mitteilung über die Höhe und den Beginn
der Taschengeldzahlung (s. Anlage). Die Mitteilung
muß unterschrieben sein (auf $ 47 Abs.2 WO wird
hingewiesen) sowie die Aufnahmenummer tragen.
Eintretende Änderungen sind gleichfalls schriftlich
mitzuteilen.
(2) Die Mitteilungen der Abteilung Sozialwesen,
Jugend und Sport oder Gesundheitswesen des Bezirks
bzw. der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales
oder Familie, Jugend und Sport, die zugleich mit dem
von der Krankenanstalt zu führenden Taschengeld-
nachweis (Nummer 3) verbunden ist, gilt nur für das
laufende Rechnungsjahr. Für die Weiterzahlung des
Taschengeldes im. neuen Rechnungsjahr bedarf es
einer neuen Mitteilung der Abteilung Sozialwesen,
Jugend und Sport oder Gesundheitswesen bzw. der
Auf Grund des 8 109 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung
wird bestimmt:
A.
Auszahlung. und Abrechnung von Taschengeldern
Mittelbereitstellung
(1) Für Zahlungen von Taschengeld an Sozialhilfe-
patienten und Tuberkulosekranke in städtischen Kran-
kenanstalten erhält die Anstaltskasse von der zustän-
digen - Haushaltskasse auf Grund einer Ausgabe-
Kassenanweisung für wiederkehrende Zahlungen der
Abteilung Sozialwesen, Jugend und Sport oder Ge-
sundheitswesen des Bezirks, in dem die Kranken-
anstalt liegt, sowie ggf. der Senatsverwaltung für
Arbeit und Soziales oder Familie, Jugend und Sport