1/1970
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Nr. 34-35
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Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1969
in Kraft.
Bonn, den 25. Juni 1969
Für die
Bundesrepublik Deutschland:
Der Bundesminister des Innern
In. Vertretung
Gumbel
Für die
Tarifgemeinschaft deutscher Länder:
Der Vorsitzer des Vorstandes
Qualen
Für die
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände:
Der Vorstand
Dr. Klett Repenning
Für die
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
- Hauptvorstand —
Jacobi Nürnberg
Für die
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft
— Bundesvorstand —
Groteguth Wiencke
5 Inn II B 1 — 0508/110 a
1-3 Fernruf: 87 05 91 — (95) 4006
| 17. 8. 1970
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
nachrichtlich
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
Ausführungsvorschriften
zum Tarifvertrag zur Änderung
und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT
(Angestellte im Kassen- und Rechnungswesen)
Vom 25. Juni 1969
Auf Grund des $ 6 Abs.3 AZG werden folgende Aus-
‘ührungsvorschriften erlassen“):
X
Allgemeines
Der Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der
Anlage 1 a zum BAT vom 25. Juni 1969 hat. im wesent-
lichen die Eingruppierung der Angestellten im Kassen-
) Die Ausführungsvorschriften sind durch Umdruckschreiben vom
27. Januar 1970 bekanntgegeben worden.
und Rechnungswesen in den Vgr. Vb bis VIII BAT
zum Gegenstand. Durch die Bildung weiterer Fall-
gruppen in Vgr. V c schafft er für die dort genannten
Personengruppen erweiterte HEingruppierungsvoraus-
setzungen.
Der Tarifvertrag verwendet nicht mehr die Begriffe
„Buchhalter“ und „Kontenverwalter‘“; er ersetzt den
Begriff „Buchhalter“ durch die Tätigkeitsbeschreibung
„Angestellte in Kassen, die verantwortlich Personen-
oder Sachkonten führen oder verwalten‘. Auf die neue
Protokollnotiz Nr.11 wird in diesem Zusammenhang
verwiesen.
Es ist. folgende Niederschriftserklärung abgegeben
worden:
„Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einver-
nehmen, daß unter die Tätigkeitsmerkmale für Ange-
stellte in Kassen auch Angestellte in Finanzkassen
fallen‘.
Die Tarifvertragsparteien haben anläßlich der Ver-
handlungen über den Tarifvertrag für Angestellte im
Kassen- und Rechnungswesen folgendes neues Tätig-
keitsmerkmal in der Vgr. VII Fallgruppe 9 vereinbart:
„Angestellte, denen die Eintragungen in das Grundbuch
oder die Register mit Unterschriftsleistung obliegen*“
(vgl. $ 1 Nr. 4 Buchst. a des Tarifvertrages)
Der Tarifvertrag gilt nicht für Angestellte in Einrich-
tungen mit kaufmännischer Buchführung (siehe Pro-
tokollnotiz Nr. 9).
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3
5.
IT.
Durchführung
Zur Durchführung des Tarifvertrages weise ich im ein-
zelnen auf folgendes hin:
6. Zu$8 1 Nr. 1:
6.1. Zentralkasse im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der
Vgr. V b Fallgruppen 3 und 4 ist die Landeshaupt-
kasse Berlin, Oberkasse im Sinne des Tätigkeits-
merkmals der Fallgruppe 3 ist die Oberfinanzkasse
der Oberfinanzdirektion Berlin. (In den Vgr. Vc
und VIb ist der Begriff „Zentralkasse‘“ durch das
Merkmal „staatliche Kassen, in denen die Ergeb-
nisse mehrerer Kassen zusammengefaßt werden‘
ersetzt worden).
Soweit Kassen oder Buchhaltereien Berlins der
gemeindlichen Aufgabenerfüllung dienen, sind auch
die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen 5 und 6
anzuwenden.
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Zu$8 1 Nr. 2:
7.1. Die Vgr. Vc ist nunmehr für die Angestellten im
Kassen- und Rechnungswesen eröffnet; es sind
insgesamt 7 Fallgruppen (17 bis 23) vereinbart
worden. Für das in den Fallgruppen 17 und 19 ent-
haltene Merkmal der schwierigen buchhalterischen
Tätigkeit sind in der Protokollnotiz Nr.11b aus-
führliche, jedoch nicht erschöpfende Beispiele ent-
halten (vgl. Nummer 12.2).
Arbeitsplätze in Kassen mit ständig überdurch-
schnittlich hohen Postenzahlen (Fallgruppe 21)
stellen solche dar, bei denen im Ein- und Aus-
zahlungsverkehr jährlich durchschnittlich im Bar-
oder Giroverkehr 45000 Posten überschritten
werden.
Auftragskassen im Lande Berlin sind Zahlstellen
im Sinne der Tätigkeitsmerkmale für Angestellte
im Kassen- und Rechnungswesen.
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Zu 8 1 Nr. 3 Buchst. a:
Aus der Neufassung ist erkennbar, daß die Eingrup-
pbierung in Vgr. VIb BAT nunmehr unter erleichterten
Voraussetzungen gegeben ist. Die Tarifvertragsparteien
haben den Umfang der schwierigen buchhalterischen