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Volume 6. Mai 1970

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

1/1970 
I 82 
Nr. 34-35 
8 4 
Inkrafttreten 
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1969 
in Kraft. 
Bonn, den 25. Juni 1969 
Für die 
Bundesrepublik Deutschland: 
Der Bundesminister des Innern 
In. Vertretung 
Gumbel 
Für die 
Tarifgemeinschaft deutscher Länder: 
Der Vorsitzer des Vorstandes 
Qualen 
Für die 
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände: 
Der Vorstand 
Dr. Klett Repenning 
Für die 
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 
- Hauptvorstand — 
Jacobi Nürnberg 
Für die 
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft 
— Bundesvorstand — 
Groteguth Wiencke 
5 Inn II B 1 — 0508/110 a 
1-3 Fernruf: 87 05 91 — (95) 4006 
| 17. 8. 1970 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Ausführungsvorschriften 
zum Tarifvertrag zur Änderung 
und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT 
(Angestellte im Kassen- und Rechnungswesen) 
Vom 25. Juni 1969 
Auf Grund des $ 6 Abs.3 AZG werden folgende Aus- 
‘ührungsvorschriften erlassen“): 
X 
Allgemeines 
Der Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der 
Anlage 1 a zum BAT vom 25. Juni 1969 hat. im wesent- 
lichen die Eingruppierung der Angestellten im Kassen- 
) Die Ausführungsvorschriften sind durch Umdruckschreiben vom 
27. Januar 1970 bekanntgegeben worden. 
und Rechnungswesen in den Vgr. Vb bis VIII BAT 
zum Gegenstand. Durch die Bildung weiterer Fall- 
gruppen in Vgr. V c schafft er für die dort genannten 
Personengruppen erweiterte HEingruppierungsvoraus- 
setzungen. 
Der Tarifvertrag verwendet nicht mehr die Begriffe 
„Buchhalter“ und „Kontenverwalter‘“; er ersetzt den 
Begriff „Buchhalter“ durch die Tätigkeitsbeschreibung 
„Angestellte in Kassen, die verantwortlich Personen- 
oder Sachkonten führen oder verwalten‘. Auf die neue 
Protokollnotiz Nr.11 wird in diesem Zusammenhang 
verwiesen. 
Es ist. folgende Niederschriftserklärung abgegeben 
worden: 
„Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einver- 
nehmen, daß unter die Tätigkeitsmerkmale für Ange- 
stellte in Kassen auch Angestellte in Finanzkassen 
fallen‘. 
Die Tarifvertragsparteien haben anläßlich der Ver- 
handlungen über den Tarifvertrag für Angestellte im 
Kassen- und Rechnungswesen folgendes neues Tätig- 
keitsmerkmal in der Vgr. VII Fallgruppe 9 vereinbart: 
„Angestellte, denen die Eintragungen in das Grundbuch 
oder die Register mit Unterschriftsleistung obliegen*“ 
(vgl. $ 1 Nr. 4 Buchst. a des Tarifvertrages) 
Der Tarifvertrag gilt nicht für Angestellte in Einrich- 
tungen mit kaufmännischer Buchführung (siehe Pro- 
tokollnotiz Nr. 9). 
2 
3 
5. 
IT. 
Durchführung 
Zur Durchführung des Tarifvertrages weise ich im ein- 
zelnen auf folgendes hin: 
6. Zu$8 1 Nr. 1: 
6.1. Zentralkasse im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der 
Vgr. V b Fallgruppen 3 und 4 ist die Landeshaupt- 
kasse Berlin, Oberkasse im Sinne des Tätigkeits- 
merkmals der Fallgruppe 3 ist die Oberfinanzkasse 
der Oberfinanzdirektion Berlin. (In den Vgr. Vc 
und VIb ist der Begriff „Zentralkasse‘“ durch das 
Merkmal „staatliche Kassen, in denen die Ergeb- 
nisse mehrerer Kassen zusammengefaßt werden‘ 
ersetzt worden). 
Soweit Kassen oder Buchhaltereien Berlins der 
gemeindlichen Aufgabenerfüllung dienen, sind auch 
die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen 5 und 6 
anzuwenden. 
7 
Zu$8 1 Nr. 2: 
7.1. Die Vgr. Vc ist nunmehr für die Angestellten im 
Kassen- und Rechnungswesen eröffnet; es sind 
insgesamt 7 Fallgruppen (17 bis 23) vereinbart 
worden. Für das in den Fallgruppen 17 und 19 ent- 
haltene Merkmal der schwierigen buchhalterischen 
Tätigkeit sind in der Protokollnotiz Nr.11b aus- 
führliche, jedoch nicht erschöpfende Beispiele ent- 
halten (vgl. Nummer 12.2). 
Arbeitsplätze in Kassen mit ständig überdurch- 
schnittlich hohen Postenzahlen (Fallgruppe 21) 
stellen solche dar, bei denen im Ein- und Aus- 
zahlungsverkehr jährlich durchschnittlich im Bar- 
oder Giroverkehr 45000 Posten überschritten 
werden. 
Auftragskassen im Lande Berlin sind Zahlstellen 
im Sinne der Tätigkeitsmerkmale für Angestellte 
im Kassen- und Rechnungswesen. 
8 
Zu 8 1 Nr. 3 Buchst. a: 
Aus der Neufassung ist erkennbar, daß die Eingrup- 
pbierung in Vgr. VIb BAT nunmehr unter erleichterten 
Voraussetzungen gegeben ist. Die Tarifvertragsparteien 
haben den Umfang der schwierigen buchhalterischen
	        
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