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Volume 6. Mai 1970

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

‚usgegeben am 6.5 1° 
sn 
Dienstblait des Senarts- von-Berlin 
Teil I Inneres — Finanzen — Justiz 
1/1970 
Seite 71 
Nr. 30 
Inhalt 
Nr. 30 
Ausführungsvorschriften über die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben bei der Schlachttier- 
und Fleischuntersuchung sowie der Trichinenschau bei Schlachtungen im Inland außerhalb öffent- 
licher. Schlachthäuser ........ ER el 
Rundschreiben über die höchste (Werk-)Dienstwohnungsvergütung ..... 
Ausführungsvorschriften zu 8 34 Abs.1 der Gewerbeordnung und zu der Verordnung über den Ge- 
schäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher ...............- 
Richtlinien über das Verfahren bei der Auszahlung von Taschengeldern, gelegentlichen Zuwendun- 
gen aus besonderen Anlässen, Arbeitsbelohnungen usw. an Bewohner von Altenheimen und von Ob- 
dachlosenheimen sowie an Jugendliche in Heimen des Jugendwesens und in ähnlichen Einrichtungen 
und über die Behandlung von Verwahrbeträgen dieses Personenkreises ......... . 
Rundschreiben über die Bekanntgabe des Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung der An- 
lage 1a zum BAT (Angestellte im Kassen- und Rechnungswesen) ..........° re 
Ausführungsvorschriften zum Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT 
'Angestellte im Kassen- und Rechnungswesen) ...........0.00000001 04H HE 
Richtlinien für die Aufbewahrung von Geld, Geldeswerten, wichtigem Schriftgut, Doppelschlüsseln 
und Aufzeichnungen über Zahlengeheimnisse zu Geldbehältnissen ...........-. N Er rat a 
Rundschreiben über die Bekanntgabe 
des Ersten Änderungstarifvertrages vom 28. November 1969 zum Tarifvertrag über: die Regelung 
der Rechtsverhältnisse der nichtvollbeschäftigten Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und 
Trichinenschauer in öffentlichen Schlachthöfen ............- 
des Ersten Änderungstarifvertrages vom 28. November 1969 zum Tarifvertrag über die Regelung 
der Rechtsverhältnisse der Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichinenschauer außer- 
halb öffentlicher Schlachthöfe ........... 
Rundschreiben über die Bekanntgabe des Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung der An- 
lage 1a zum BAT (Angestellte an speicherprogrammierten Informationsverarbeitungsanlagen) ... 
Nr. 39 Rundschreiben über Beihilfevorschriften ..... 
Nr. 31 
Nr. 32 
Nr. 33 
Nr. 34 
Nr. 35 
Nr. 36 
Nr. 37 
Seite 71 
Seite 72 
Seite 74 
Seite 78 
Seite 79 
Seite 82 
Seite 84 
Seite 86 
Seite 87 
Seite 87 
Seite 89 
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i 1-30 ] er TLORTUNE A004 [. 1.1970 } 
ao) 06 ra . DbL) IV [2970 
An die Bezirksämter " 
nachrichtlich 
an den Senator für Finanzen 
den Präsidehten des Rechnungshofes 
Ausführungsvorschriften 
über die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben 
bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung 
sowie der Trichinenschau 
bei Schlachtungen im Inland 
außerhalb öffentlicher Schlachthäuser 
Auf Grund des 8 4 Abs.1 bis 3 des Fleischbeschaugeset- 
zes, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. September 1969 
(GVBl. S. 1967) in Verbindung mit $ 6 Abs. 2 des Gesetzes 
über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. 
S, 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 
L969 (GVBl. S. 2252), werden im Einvernehmen mit dem 
Senator für Finanzen folgende Ausführungsvorschriften 
erlassen: 
Für die im 8 1 der Fleischbeschaugebührenordnung: vom 
16. Dezember 1969 (GVBl. S. 2565) genannten Verrich- 
tungen erheben die in der amtlichen Schlachttier- und 
Fleischuntersuchung sowie Trichinenschau angestellten 
Tierärzte und Trichinenschauer für Rechnung des Lan- 
des Berlin gemäß ‚8 6 der Fleischbeschaugebühren- 
ordnung möglichst vor dem Beginn der Untersuchung 
von den Zahlungspflichtigen die nach $8 2 bis 5 der 
o.a. Verordnung zu entrichtenden Gebühren. Die Ge- 
bühren sind mit der Senatsverwaltung für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales — VII C —- (Abrechnungsstelle) 
abzurechnen. 
2. 
Für die Zahlbarmachung der an die Tierärzte und Tri- 
chinenschauer zu zahlenden Vergütungen ist die vor- 
genannte Verwaltung - IB — (Vergütungsstelle) zu- 
ständig. 
Die Tierärzte und Trichinenschauer verwenden für die 
Erhebung der Gebühren laufend numerierte Gebühren- 
nachweise (Durchschreibeblock nach Vordruck Ges 
159 — _ Gebührennachweis-Schlachttier-Fleischunter- 
suchung). 
Im Gebührennachweis ist jede einzelne Verrichtung ein- 
zutragen. Die weiße Ausfertigung (Blatt 1) des Gebüh- 
rennachweises erhält der Schlachttierbesitzer als Ein- 
zahlungsquittung, die grüne Ausfertigung (Blatt 2) 
verbleibt im Block, die beiden rosa Ausfertigungen 
(Blatt 3 und 4) sind der Abrechnungsstelle (VII C) ein- 
zureichen. Bis zum Neudruck der Gebührennachweise 
ist wie bisher zu verfahren. 
Haben die Vorgenannten sich bei der Ausfüllung eines 
Gebührennachweises verschrieben, ist dieser ungültig 
zu machen und. ein neuer Gebührennachweis auszu- 
fertigen. Von dem ungültig gemachten Gebührennach- 
weis ist außer den beiden rosa Ausfertigungen (Blatt 3 
und 4) auch die weiße Ausfertigung (Blatt 1) bei der 
Abrechnungsstelle einzureichen. 
Sind im Einzelfall die Gebühren von den Zahlungs- 
pflichtigen nicht im voraus zu erlangen, ist die als Ein- 
zahlungsquittung vorgesehene weiße Ausfertigung des 
Gebührennachweises (Blatt 1) nicht auszuhändigen, 
sondern von dem Tierarzt oder Trichinenschauer mit 
einem Anschreiben sogleich der Abrechnungsstelle zu 
übersenden. Die Abrechnungsstelle veranlaßt die Über- 
wachung des Zahlungseingangs durch die Landes- 
hauptkasse. 
Die Abrechnungsstelle führt einen Bestands- und Ver- 
brauchsnachweis über die gegen Quittung an die Tier- 
ärzte und Trichinenschauer auszugebenden Gebühren- 
nachweise (Durchschreibeblock Vordruck Ges 159) So- 
wie über die Abgabe verbrauchter Durchschreibeblocks.
	        
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