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Volume 23. Oktober 1970

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

1/1970 
Seite 320 
Nr. 96 
Nr. 
; : Höhe des 
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages 
Anmerkung: 
Der am Zubringerband tätige Lohn- 
ampfänger wird von ‚diesem Zuschlag 
aur betroffen, solange er die dort an- 
fallenden Arbeiten (Auswiegen und Ein- 
hängen der Wäschesäcke) allein auszu- 
führen hat. Der Zuschlag ersetzt alle 
anderen Erschwerniszuschläge. 
Arbeiten an Heißmangeln oder Plätt- 
pressen unter Dampfeinwirkung ....... 
Abwaschen. von Geschirr in den Ab- 
waschküchen der Krankenanstalten und 
Großküchen durch Arbeiter der Lohn- 
gruppe ID rer Fe 
[9 
18 Pf 
RO 
18 Pf 
[X. Arbeiten unter verschiedenen 
erschwerenden Umständen 
Arbeiten in Höhen von mehr als 3 m an 
Dachrinnen, auf Leitern, Stellagen, in 
der Nähe des ungesicherten Randes einer 
Plattform oder in Bäumen, die dadurch 
besonders erschwert werden, daß sie we- 
gen des Fehlens einer festen Einrüstung 
nicht gefahrlos ausgeführt werden können 
82 wie Nr. 81 in Höhen von mehr als 5m .. 
83 wie Nr.81 in Höhen von mehr als 12 m 
84 wie Nr. 81 in Höhen von mehr als 30 m 
85 Arbeiten auf Gerüsten in Höhen von 
mehr als 12 m ..... SAN 
Reinigen von Kabeluntersuchungsschäch- 
ten der Feuerwehr, wenn der Arbeiter in 
den Schacht einzusteigen hat .......... 
Arbeiten in steilen unterirdischen Kanä- 
len oder in unterirdischen Kanälen mit 
einer lichten Höhe bis zu 1.10 m ....... 
Demontieren von Klosetts, Becken oder 
Wannen, . Beseitigen von Verstopfungen 
mittels Spirale oder Reinigen von Pis- 
soirleitungen, Fäkalien- und Abfluß- 
leitungen der Kanalisationen, Fettöpfen, 
Öl-, Fett- und Säureleitungen .......... 
Streuen_ von Hand vom offenen Wagen 
nach Eisbildung oder bei Schneeglätte .. 
Reparatur-, Montage-, Baumschneide- 
arbeiten oder 'sonstige damit zusammen- 
hängende Arbeiten im Freien bei Tempe- 
raturen unter — 7° CC... 
Reinigen von vereisten Dachrinnen oder 
Standrohren sowie Entfernen von HKis- 
zapfen oder Schnee von Dächern ...... 
Führen von motorgetriebenen Schnee- 
oder Eisräumgeräten (z. B. Schneepflug, 
Straßenhobel), sofern das nicht vom ge- 
schlossenen Führerhaus aus geschieht .. 
Rohrverlegungen in Schlamm oder 
WISS HE ED OT En 
Arbeiten, bei denen der Arbeiter im 
Wasser oder Schlamm stehen muß .... 
Anmerkung: 
Der Zuschlag ist den im Badebetrieb 
tätigen Arbeitern nicht zu gewähren. 
Arbeiten der Bisamfänger ....monatlich 
Arbeiten der Wasserbauwerker monatlich 
Anmerkung zu den Nrn. 95 und 96; 
Die Zuschläge ersetzen alle anderen Er- 
schwerniszuschläge. 
18 Pf 
28 Pf 
69 Pf 
92 Pf 
37 Pf 
18 Pf 
46 Pf 
69 Pf 
18 Pf 
37‘ Pf 
28 Pf 
46 Pf 
37 Pf 
37 Pf 
86,02 DM 
52,36 DM 
« A Höhe des 
Nr. zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages 
Arbeiten in Räumen, in denen Holz- 
bearbeitungs-, Zupf- oder Papierzerreiß- 
maschinen ohne ausreichende Absauge- 
vorrichtung ‚bei starker Staubentwick- 
lung laufen, wenn der Arbeiter der 
starken Staubentwicklung unmittelbar 
ausgesetzt ist 0.7 
Arbeiten in Räumen oder an Geräten, 
bei denen der Arbeiter einer Geräusch- 
einwirkung über: 90 DIN-Phon ausge- 
setzt ist... 1.14 + 
Arbeiten in Räumen ohne ausreichende 
Be- und Entlüftung... re an 
Sägen oder Schleifen von Leichtbau- 
platten oder ähnlichen stauberzeugenden 
Werkstoffen, wenn der Arbeiter starker 
Staubeinwirkung ausgesetzt ist ........ 
Arbeiten mit Fußbodenschleifmaschinen, 
wenn der Arbeiter starker Staubeinwir- 
kung. ausgesetzt ist. 14.44 rn 
Anmerkung: 
Das Bedienen von Maschinen, die bei der 
Grundreinigung nach der Feuchtwisch- 
methode eingesetzt werden, wird hiervon 
nicht erfaßt. 
Mechanisches Entrosten ..-. EEK 
Behauen von Kalksteinen für Trocken- 
mauerwerk en AM Wake 
Arbeiten, bei deren Ausführung nach den 
erlassenen Anordnungen Hörschutzmittel 
oder Hörschutzgeräte getragen werden 
MÜSSE ander ea a 
Arbeiten, bei denen das Tragen eines 
Atemschutzgerätes vorgeschrieben ist .. 
Anmerkung: 
Dieser Zuschlag wird Arbeitern der 
Lohngruppe V, Fallgruppe 25, sowie 
Lohngruppe VI, Fallgruppen 24 und 28, 
nicht gewährt. 
105 Arbeiten mit dem Preßlufthammer .... 
106 Schweiß- oder Brennarbeiten 
a) an _mit Mennige oder sonstigen ge- 
sundheitsgefährdenden Schutzfarben 
vorgestrichenen Eisenteilen oder unter 
Verwendung von Zink oder anderen 
Metallen, die gesundheitsschädigende 
Dämpfe entwickeln, soweit keine aus- 
reichende Absaugevorrichtung vor- 
handen ist er ER TA 
b) im Innern von Behältern und Kesseln 
c) Spiegel- oder Überkopfschweißen ... 
Anmerkung: 
Für das Abbrennen von Farben ist dieser 
Zuschlag nicht zu gewähren. 
Reinigen von Absaugeanlagen in Werk- 
stätten oder Reinigen der Luftfilterzellen 
und -kammern von Lüftungs- und Klima- 
anlagen... HL A en 
Arbeiten mit Stein- oder Glaswolle oder 
gleichartigen Kunststoffgespinsten ..... 
Arbeiten mit Stacheldraht ............ 
Außergewöhnliche Arbeiten der Eich- 
1101 ED ur 
Anmerkung: - 
Dieser Zuschlag ersetzt alle anderen Er- 
schwerniszuschläge. 
97 
28 Pf 
37 Pf 
18 Pf 
28. Pf 
100 
28 Pf 
101 
'102 
37 Pf 
28 Pf 
103 
18 Pf 
104 
46 Pf 
46 Pf 
46 Pf 
69 Pf 
69 Pf 
46 Pf 
46 Pf 
18 Pf 
monatlich 
52,36 DM 
108 
109 
110
	        
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