1/1970
Seite 320
Nr. 96
Nr.
; : Höhe des
zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages
Anmerkung:
Der am Zubringerband tätige Lohn-
ampfänger wird von ‚diesem Zuschlag
aur betroffen, solange er die dort an-
fallenden Arbeiten (Auswiegen und Ein-
hängen der Wäschesäcke) allein auszu-
führen hat. Der Zuschlag ersetzt alle
anderen Erschwerniszuschläge.
Arbeiten an Heißmangeln oder Plätt-
pressen unter Dampfeinwirkung .......
Abwaschen. von Geschirr in den Ab-
waschküchen der Krankenanstalten und
Großküchen durch Arbeiter der Lohn-
gruppe ID rer Fe
[9
18 Pf
RO
18 Pf
[X. Arbeiten unter verschiedenen
erschwerenden Umständen
Arbeiten in Höhen von mehr als 3 m an
Dachrinnen, auf Leitern, Stellagen, in
der Nähe des ungesicherten Randes einer
Plattform oder in Bäumen, die dadurch
besonders erschwert werden, daß sie we-
gen des Fehlens einer festen Einrüstung
nicht gefahrlos ausgeführt werden können
82 wie Nr. 81 in Höhen von mehr als 5m ..
83 wie Nr.81 in Höhen von mehr als 12 m
84 wie Nr. 81 in Höhen von mehr als 30 m
85 Arbeiten auf Gerüsten in Höhen von
mehr als 12 m ..... SAN
Reinigen von Kabeluntersuchungsschäch-
ten der Feuerwehr, wenn der Arbeiter in
den Schacht einzusteigen hat ..........
Arbeiten in steilen unterirdischen Kanä-
len oder in unterirdischen Kanälen mit
einer lichten Höhe bis zu 1.10 m .......
Demontieren von Klosetts, Becken oder
Wannen, . Beseitigen von Verstopfungen
mittels Spirale oder Reinigen von Pis-
soirleitungen, Fäkalien- und Abfluß-
leitungen der Kanalisationen, Fettöpfen,
Öl-, Fett- und Säureleitungen ..........
Streuen_ von Hand vom offenen Wagen
nach Eisbildung oder bei Schneeglätte ..
Reparatur-, Montage-, Baumschneide-
arbeiten oder 'sonstige damit zusammen-
hängende Arbeiten im Freien bei Tempe-
raturen unter — 7° CC...
Reinigen von vereisten Dachrinnen oder
Standrohren sowie Entfernen von HKis-
zapfen oder Schnee von Dächern ......
Führen von motorgetriebenen Schnee-
oder Eisräumgeräten (z. B. Schneepflug,
Straßenhobel), sofern das nicht vom ge-
schlossenen Führerhaus aus geschieht ..
Rohrverlegungen in Schlamm oder
WISS HE ED OT En
Arbeiten, bei denen der Arbeiter im
Wasser oder Schlamm stehen muß ....
Anmerkung:
Der Zuschlag ist den im Badebetrieb
tätigen Arbeitern nicht zu gewähren.
Arbeiten der Bisamfänger ....monatlich
Arbeiten der Wasserbauwerker monatlich
Anmerkung zu den Nrn. 95 und 96;
Die Zuschläge ersetzen alle anderen Er-
schwerniszuschläge.
18 Pf
28 Pf
69 Pf
92 Pf
37 Pf
18 Pf
46 Pf
69 Pf
18 Pf
37‘ Pf
28 Pf
46 Pf
37 Pf
37 Pf
86,02 DM
52,36 DM
« A Höhe des
Nr. zuschlagberechtigende Arbeiten Zuschlages
Arbeiten in Räumen, in denen Holz-
bearbeitungs-, Zupf- oder Papierzerreiß-
maschinen ohne ausreichende Absauge-
vorrichtung ‚bei starker Staubentwick-
lung laufen, wenn der Arbeiter der
starken Staubentwicklung unmittelbar
ausgesetzt ist 0.7
Arbeiten in Räumen oder an Geräten,
bei denen der Arbeiter einer Geräusch-
einwirkung über: 90 DIN-Phon ausge-
setzt ist... 1.14 +
Arbeiten in Räumen ohne ausreichende
Be- und Entlüftung... re an
Sägen oder Schleifen von Leichtbau-
platten oder ähnlichen stauberzeugenden
Werkstoffen, wenn der Arbeiter starker
Staubeinwirkung ausgesetzt ist ........
Arbeiten mit Fußbodenschleifmaschinen,
wenn der Arbeiter starker Staubeinwir-
kung. ausgesetzt ist. 14.44 rn
Anmerkung:
Das Bedienen von Maschinen, die bei der
Grundreinigung nach der Feuchtwisch-
methode eingesetzt werden, wird hiervon
nicht erfaßt.
Mechanisches Entrosten ..-. EEK
Behauen von Kalksteinen für Trocken-
mauerwerk en AM Wake
Arbeiten, bei deren Ausführung nach den
erlassenen Anordnungen Hörschutzmittel
oder Hörschutzgeräte getragen werden
MÜSSE ander ea a
Arbeiten, bei denen das Tragen eines
Atemschutzgerätes vorgeschrieben ist ..
Anmerkung:
Dieser Zuschlag wird Arbeitern der
Lohngruppe V, Fallgruppe 25, sowie
Lohngruppe VI, Fallgruppen 24 und 28,
nicht gewährt.
105 Arbeiten mit dem Preßlufthammer ....
106 Schweiß- oder Brennarbeiten
a) an _mit Mennige oder sonstigen ge-
sundheitsgefährdenden Schutzfarben
vorgestrichenen Eisenteilen oder unter
Verwendung von Zink oder anderen
Metallen, die gesundheitsschädigende
Dämpfe entwickeln, soweit keine aus-
reichende Absaugevorrichtung vor-
handen ist er ER TA
b) im Innern von Behältern und Kesseln
c) Spiegel- oder Überkopfschweißen ...
Anmerkung:
Für das Abbrennen von Farben ist dieser
Zuschlag nicht zu gewähren.
Reinigen von Absaugeanlagen in Werk-
stätten oder Reinigen der Luftfilterzellen
und -kammern von Lüftungs- und Klima-
anlagen... HL A en
Arbeiten mit Stein- oder Glaswolle oder
gleichartigen Kunststoffgespinsten .....
Arbeiten mit Stacheldraht ............
Außergewöhnliche Arbeiten der Eich-
1101 ED ur
Anmerkung: -
Dieser Zuschlag ersetzt alle anderen Er-
schwerniszuschläge.
97
28 Pf
37 Pf
18 Pf
28. Pf
100
28 Pf
101
'102
37 Pf
28 Pf
103
18 Pf
104
46 Pf
46 Pf
46 Pf
69 Pf
69 Pf
46 Pf
46 Pf
18 Pf
monatlich
52,36 DM
108
109
110