1/1970
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Nr. 75
Das Ausbildungsverhältnis endet, ohne daß es einer Kün-
gung bedarf, aM ker nr ES Bel EN,
daß es vorher mit einer Frist von zwei Wochen zum Mo-
natsschluß gekündigt wird.
8.2
Für das Ausbildungsverhältnis gilt der Tarifvertrag vom
28. Januar 1970 über die Regelung der Arbeitsbedingungen
der Praktikantinnen (Praktikanten) für medizinische Hilfs-
berufe mit allen künftigen Änderungen und Ergänzungen
bzw. die an die Stelle dieses Tarifvertrages tretenden Vor-
schriften, die vom Land Berlin oder dem Arbeitgeberver-
band, dem das Land Berlin angehört, vereinbart werden.
83
HC er Er rare reger 0.4. ‚erhält ein monat:
liches Entgelt von .............................. DM.
Amtliche Mitteilung
Wiss/Kunst I A 2 — 3090/1-3042/4
Fernruf: 30 32 1 — (987) 322
Die nichtrechtsfähige Anstalt „Botanischer Garten und
Museum“ ist in
„Botanischer Garten und Botanisches Museum
Berlin-Dahlem‘““
umbenannt worden.
Die Anschrift 1 Berlin 33, Königin-Luise-Straße 6-8
Unter den Eichen 5-37,
und der Fernruf 76 46 72/74, Querverb.: (983) 151
bleiben unverändert.
S 4
Änderungen und Ergänzungen dieses Ausbildungsvertra;
ges sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wer-
den. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen sind ungültig
$ 5
Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist
das Arbeitsgericht Berlin örtlich zuständig.
(Name, Dienstbezeichnung)
(Unterschrift des Praktikanten)
(Unterschrift des gesetzlichen Vertreters -
des Praktikanten)
A
(Für Praktikantinnen ist der Vertrag in der weiblicher
Form abzufassen.)
Druckfehlerberichtigung
Betr.: Dbl. 1/1970 Nr. 52 und Nr. 53
In dem „Muster für Reinschriften“ (Anhang 4 zu GGO I),
das durch AbschnittI Nr.11 der Verwaltungsvorschriften
zur Änderung der GGOI vom 16.Juni 1970 (DbIl.I/1970
Nr. 52) neu gefaßt worden ist, und im Muster 1 der Grund-
sätze über die Ausgestaltung von Behördenbriefbogen vom
16. Juni 1970 (Dbl.I/1970 Nr. 53) sind versehentlich die
Markierungspunkte für die untere Begrenzung des An-
schriftenfeldes nicht mit abgedruckt worden. Ich bitte, die
Muster im Dbl. 1/1970 Nr.52 und Nr.53 entsprechend zu
ergänzen. :
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 0591 - (95) 4059/4461 -
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4461 -
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43