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Volume 20. August 1970

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

„1/1970 / 
Seite 164 
Nr. 75 
für den Beruf der Beschäftigungstherapeutin während 
der praktischen Tätigkeit, die nach den geltenden Aus- 
bildungsordnungen der staatlichen Anerkennung oder 
Erlaubnis als Beschäftigungstherapeutin voranzugehen 
hat, 
für den Beruf der Orthoptistin während der praktischen 
Tätigkeit, die nach den geltenden Ausbildungsordnun- 
gen der staatlichen Anerkennung oder Erlaubnis als 
Orthoptistin voranzugehen hat, 
für den Beruf der Diätassistentin während der prakti- 
schen Tätigkeit, die nach den geltenden Ausbildungs- 
ordnungen der staatlichen Anerkennung oder Erlaubnis 
als Diätassistentin voranzugehen. hat, 
folgendes vereinbart: 
SL 
Geltungsbereich 
Dieser Tarifvertrag gilt für Praktikantinnen (Praktikan- 
ten), die in einem Ausbildungsverhältnis zum Bund, einem 
Land oder einem Mitglied eines Mitgliedverbandes der Ver- 
einigung der kommunalen Arbeitgeberverbände stehen. 
82 
Entgelt ) 
Die Praktikantinnen (Praktikanten) erhalten folgendes 
monatliches Entgelt: 
in den 
Ortsklassen 
Ss A 
DM DM 
für die Berufe 
der med.-techn. Assistentin .............. 
des pharm.-techn. Assistenten ........... 
des Krankengymnasten ..............040. 
der Beschäftigungstherapeutin ........... 
der Orthoptistin 2 er nn en RN 
der Diätassistentin .............. 
des Masseurs er le 
des Masseurs und med. Bademeisters 
im ersten Praktikantenjahr ......... 1489,— 1467,— 
in der weiteren Praktikantenzeit ..... 539,— 516,— 
Kinderzuschlag wird nach den für die Angestellten der 
Anstalt jeweils maßgebenden Bestimmungen gewährt. Das 
Entgelt ist am Fünfzehnten eines jeden Monats für den 
laufenden Monat zu zahlen. 
$ 3 
Arbeitszeit 
Die Arbeitszeit richtet sich nach den bei der Anstalt für 
die entsprechenden Angestellten jeweils maßgebenden Be- 
stimmungen. 
z 8 4 
Fortzahlung des Entgelts bei Erkrankung 
Die Praktikantinnen (Praktikanten) erhalten das Entgelt 
a) bei einer durch Krankheit verursachten Arbeitsunfähig- 
keit oder: während eines auf Grund der Reichsversiche- 
rung verordneten Kur- oder Heilverfahrens bis zur 
Dauer von sechs Wochen, 
b) bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Arbeitsunfalles bis 
zu einer Dauer von zwölf Wochen, 
jedoch nicht über die Dauer des Ausbildungsverhältnisses 
hinaus, weiter. 
$ 5 
Sonstige Arbeitsbedingungen 
Für Mehrarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Nacht- 
arbeit, Gefahrenzulagen, Erholungsurlaub, Fortzahlung des 
Entgelts in anderen als in 8 4 genannten Fällen und Gewäh- 
rung von Unterkunft und Verpflegung sind die für den 
entsprechenden Angestellten bei der Anstalt jeweils maß- 
gebenden Bestimmungen mit der Maßgabe entsprechend 
anzuwenden, daß für die Überstunde 1!/ısı des Entgelts ohne 
Kinderzuschlag gewährt wird. 
85 6 
Schweigepflicht 
Praktikantinnen (Praktikanten) unterliegen bezüglich 
der Schweigepflicht denselben Bestimmungen wie die ent- 
sprechenden Angestellten der Anstalt, 
87 
Ausschlußfrist 
Ansprüche aus einem Ausbildungsverhältnis, das diesem 
Tarifvertrag unterliegt, sind innerhalb einer Ausschlußfrist 
von sechs Monaten nach Entstehen des Anspruches schrift- 
lich geltend zu machen. 
8.8 
Inkrafttreten — Laufzeit 
Dieser Tarifvertrag tritt mit. Wirkung vom 1.Januar 
1970 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat 
jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich 
gekündigt werden. ; 
Bonn, den 28. Januar 1970 
Für die Bundsrepublik Deutschland: 
Der Bundesminister des Innern 
In Vertretung 
Günter Hartkopf 
Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder: 
Der Vorsitzer des Vorstandes 
Wertz 
Für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände: 
Der Vorstand 
Dr.Klett‘ Repenning 
Für die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, 
Transport und Verkehr 
— Hauptvorstand — 
Jacobi Faltermeier 
Für die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft: 
— Bundesvorstand — 
Heinz Groteguth Wiencke 
7 
Mit den Praktikanten (Praktikantinnen) ist nachfolgen- 
der Ausbildungsvertrag abzuschließen: 
Ausbildungsvertrag 
Zwischen 
und 
0 URS 
geboren aM rer rin kr lee 
wöhnhaft MM rt N Dettkrehe kt Er Kr ea 
(Straße) (Hausnummer) 
wird folgender Ausbildungsvertrag geschlossen: 
31 
HOPE erkennbare re ra WAT ZUF ADJeiStUng 
der praktischen Tätigkeit für den Beruf A 
ab, 4.4 Deschäftigt. 
Tr A
	        
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