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Volume 20. August 1970

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

Ausgegeben am 20. 8.1970 
Dienstblatt des Semats von Berlin 
Teil I Inneres — Finanzen — Justiz 
1/1970 | 
Seite 161 , 
Nr. 73 
Inhalt 
Nr.73 Rundschreiben über die unbare Empfangnahme von Dienstbezügen ..... 
Nr.74 Rundschreiben über Neufassung der Essenzuschußregelung .... 5 
Nr. 75 Rundschreiben über die Bekanntgabe des Tarifvertrages vom 28. Januar 1970 über die Regelung der 
Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen (Praktikanten) für medizinische Hilfsberufe 1 a 
Druckfehlerberichtigung betr. DbI. 1/1970 Nr. 52 und Nr. 53 ... 
Seite 161 
Seite 162 
Seite 163 
Seite 165 
n Inn V D 1 — 076/42 
|__ 1-73 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4104 
| 20.7.1970] 
oder fortdauernd zu zahlenden Beträge werden grundsätz- 
lich bargeldlos gezahlt, indem sie auf ein von dem Bedien- 
steten einzurichtendes Konto bei einem von ihm auszu- 
wählenden Berliner Geldinstitut oder beim Postscheckamt 
Berlin West überwiesen werden. Die bestehenden Regelun- 
gen über Zahltage und Fälligkeiten bleiben unberührt. 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
nachrichtlich 
an die Eigenbetriebe 
die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
$ 3 
Gebührenfreies Gehaltskonto 
Das Land Berlin gewährleistet eine gebührenfreie Füh- 
rung von Gehaltskonten bei den aus der Anlage zu dieser 
Dienstvereinbarung ersichtlichen Geldinstituten. Gebühren- 
frei im vorstehenden Sinne bedeutet, daß keine Bearbei- 
tungsgebühr für die Führung des Gehaltskontos, für die 
Verbuchung von Bezügen und für Barauszahlungen erhoben 
werden. Andere Gebühren, wie z. B, Dauerauftragsgebühren 
sowie Portospesen, die bei einer Verfügung über das Ge- 
haltskonto anfallen, werden von der Gewährleistung einer 
gebührenfreien Führung nicht erfaßt. Eine gebührenfreie 
Führung des Gehaltskontos kann ferner nicht gewährleistet 
werden, wenn das Gehaltskonto zugleich als Geschäftskonto 
(z. B. für eine Grundstücksverwaltung) benutzt wird. 
Rundschreiben 
über die unbare Empfangnahme von Dienstbezügen 
Nachstehend gebe ich den Wortlaut der Dienstvereinba- 
rung über die allgemeine Einführung der unbaren Empfang: 
nahme von Dienstbezügen vom 3. Juli 1970 bekannt. 
[m Auftrage 
Krems 
8:4 
Verfügung über das Gehaltskonto 
Den Beamten, deren Arbeitszeit bzw. Anwesenheitszeit 
in der Dienststelle sich mit den Öffnungszeiten der Geld- 
institute deckt, ist einmal in jedem Zahlungszeitraum die 
Genehmigung zu erteilen, während der Arbeitszeit die der 
Dienststelle nächstgelegene Zweigstelle des gewählten Geld- 
instituts zur Abhebung von Barbeträgen aufzusuchen. Das 
Geldinstitut muß innerhalb der regelmäßigen Öffnungs- 
zeiten zu erreichen sein. 
Anlage 
Dienstvereinbarung 
über die allgemeine Einführung 
der unbaren Empfangnahme von Dienstbezügen 
vom 3. Juli 1970 
Dienstvereinbarung 
Zwischen 
dem Senator für Inneres 
und 
dem Hauptpersonalrat für die Betriebe und Verwaltungen 
des Senats von Berlin 
wird zur allgemeinen Einführung der unbaren Empfang- 
nahme von Dienstbezügen folgendes vereinbart: 
$ 5 
Unfallschutz 
In Fällen des $ 4 Abs.1 gilt für den Unfallschutz der 
Beamten $ 126 LBG. 
SS 6 
Schlußbestimmungen 
Diese Dienstvereinbarung tritt am 1.Januar 1971 in 
Kraft. Sie kann. mit einer Frist von sechs Monaten zum 
Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. 
$°1 
Geltungsbereich 
Diese Dienstvereinbarung gilt für die Beamten einschließ- 
lich der zur Berufsausbildung Beschäftigten bei Dienst- 
stellen im Sinne des 8 5 des Personalvertretungsgesetzes 
(Berlin), deren Gehälter (laufende Personalbezüge) über 
die zentrale Datenverarbeitung beim Landesamt für Elek: 
tronische Datenverarbeitung zahlbar gemacht werden. 
$ 2 
Bargeldlose Zahlung 
Laufende Personalbezüge sowie alle sonstigen aus per- 
sönlichen oder sächlichen Mitteln an Beamte ($ 1) einmalig 
Berlin; den 3. Juli 1970 
Der Senator für Inneres 
Neubauer 
Hauptpersonalrat für die Betriebe und Verwaltungen 
des Senats von Berlin 
Hackbarth K.Bitterling
	        
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