Path:
Volume 22. Juli 1970

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

1/1970 
Seite 137 
Nr. 58 
Anlage 
Tarifvertrag 
zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT 
(Angestellte im Gesundheitswesen) 
vom 17. November 1967 
Zwischen 
der Bundesrepublik Deutschland, 
vertreten durch den Bundesminister des Innern, 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten durch den Vorstand, 
einerseits 
und 
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und 
Verkehr 
- Hauptvorstand —, 
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft 
— Bundesvorstand — 
andererseits 
wird folgendes vereinbart: 
Kann 
KA 
8-1 
Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT 
für den Bereich des Bundes und für den Bereich 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder 
Teil IT Abschn. D der Anlage 1a zum BAT wird wie folgt 
zeändert und ergänzt: 
L. In Vergütungsgruppe V b Fallgruppe-9 Buchst. a wer- 
den nach dem Wort „Assistentinnen“ die Worte „der 
Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 13 oder“ eingefügt. 
2. In Vergütungsgruppe Vc wird die folgende Fall- 
gruppe 17 angefügt: 
„17. Seehafengesundheitsaufseher (Seehafengesund- 
heitskontrolleure) mit Prüfung, die im gesamten 
Aufgabenbreich eines Seehafengesundheitsauf- 
sehers in erheblichem Umfang besonders schwie- 
rige Aufgaben erfüllen, nach langjähriger Be- 
währung in dieser Tätigkeit. 
(Besonders schwierige Aufgaben im Sinne dieses 
Tätigkeitsmerkmals sind z. B.: 
Prüfung und zusammenfassende Darstellung 
epidemiologischer Situationen an Bord eines 
Schiffes, auf dem übertragbare Krankheiten auf- 
getreten sind; Überprüfung und Auswertung der 
Bordkrankenbücher aufgrund gründlicher allge- 
mein-medizinischer und spezieller seuchenhygie- 
nischer Kenntnisse; Mitwirkung bei der Prüfung 
und Begutachtung der. Ausrüstung der Kauf- 
fahrteischiffe einschließlich ihrer Rettungsboote 
mit Arznei- und anderen Hilfsmitteln der Kran- 
kenfürsorge aufgrund einschlägiger pharmazeu- 
tischer Kenntnisse; Mitwirkung bei der Prüfung 
des Bestandes und der erfolgten Anwendung der 
Betäubungsmittel aufgrund einschlägiger Kennt- 
nisse der gesetzlichen Betäubungsmittelvorschrif- 
ten; Entscheidungsbefugnis für dringende Qua- 
rantänemaßnahmen im Rahmen der durch den 
zuständigen Arzt erteilten Ermächtigung.) 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3 und 6.)“ k 
In Vergütungsgruppe VI b wird nach der Fallgruppe 9 
die folgende Fallgruppe 9 a angefügt: 
„9 a. Gesundheitsaufseher mit Prüfung, die sich da- 
durch aus der Vergütungsgruppe VII heraus- 
heben, daß sie in nicht unerheblichem Umfang 
schwierige Aufgaben im gesamten Aufgaben- 
bereich eines Gesundheitsaufsehers erfüllen, nach 
langjähriger Bewährung in dieser Tätigkeit. 
(Schwierige Aufgaben im Sinne dieses Tätig- 
keitsmerkmals sind z. B.: 
Begutachtung von Flächennutzungsplänen und 
die Begutachtung von großen Bauvorhaben mit 
noch nicht gesicherter Wasserversorgung und 
Abwässerbeseitigung. Zur Erfüllung der schwie- 
rigen Aufgaben gehört auch, daß der Gesund- 
heitsaufseher den Sachverhalt bewertet, daraus 
die notwendigen Folgerungen zieht und die hier- 
mit zusammenhängenden Berichte, Gutachten 
und sonstigen Schreiben entwirft.) 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5.)“ 
$.2 
Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT 
für den Bereich der Vereinigung der kommunalen 
Arbeitgeberverbände 
(1) Die Anlage 1a zum BAT in der für den Bereich der 
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände gelten- 
den Fassung wird wie folgt geändert und ergänzt: 
1. Nachstehende Tätigkeitsmerkmale werden eingefügt: 
a) In Vergütungsgruppe V c: 
Seehafengesundheitsaufseher ( Seehafengesundheits- 
kontrolleure) mit Prüfung, die im gesamten. Auf- 
gabenbereich eines Seehafengesundheitsaufsehers 
in erheblichem Umfang besonders schwierige Auf- 
gaben erfüllen, nach langjähriger Bewährung in 
dieser Tätigkeit. 
(Besonders schwierige. Aufgaben im Sinne dieses 
Tätigkeitsmerkmals sind z. B.: 
Prüfung und zusammenfassende Darstellung epi- 
demiologischer Situationen an Bord eines Schiffes, 
auf dem übertragbare Krankheiten awfgetreten 
sind; Überprüfung und Auswertung der Bordkran- 
kenbücher aufgrund gründlicher allgemein-medizi- 
nischer und spezieller seuchenhygienischer Kennt- 
nisse; Mitwirkung bei der Prüfung und Begut- 
achtung der Ausrüstung der Kauffahrteischiffe 
einschließlich ihrer Rettungsboote mit Arznei- und 
anderen Hilfsmitteln der Krankenfürsorge auf- 
grund einschlägiger pharmazeutischer Kenntnisse; 
Mitwirkung bei der Prüfung des Bestandes und der 
erfolgten Anwendung der Betäubungsmittel auf- 
grund einschlägiger Kenntnisse der gesetzlichen 
Betäubungsmittelvorschriften; Entscheidungsbefug- 
nis für dringende Quarantänemaßnahmen im Rah- 
men der durch den zuständigen Arzt erteilten 
Ermächtigung.) 
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5.) 
0) In Vergütungsgruppe VI b: 
Gesundheitsaufseher mit Prüfung, die sich dadurch 
aus der Vergütungsgruppe VII herausheben, daß sie 
in nicht unerheblichem Umfang schwierige Auf- 
gaben im gesamten Aufgabenbereich eines Gesund- 
heitsaufsehers erfüllen, nach langjähriger Bewäh- 
rung in dieser Tätigkeit. zB 
(Schwierige Aufgaben im Sinne dieses Tätigkeits- 
merkmals sind z. B.: 
Begutachtung von Flächennutzungsplänen und die 
Begutachtung von großen Bauvorhaben mit noch 
Ahicht gesicherter Wasserversorgung und Abwässer- 
beseitigung. Zur Erfüllung. der schwierigen Auf- 
gaben gehört auch, daß der Gesundheitsaufseher 
den Sachverhalt bewertet, daraus die notwendigen 
Folgerungen zieht und die hiermit zusammenhän- 
genden Berichte, Gutachten und sonstigen Schrei- 
ben entwirft.) 
In Vergütungsgruppe V b wird in dem Tätigkeitsmerk- 
mal für medizinisch-technische Assistentinnen mit 
langjähriger Erfahrung in Buchstabe a nach dem Wort 
„Assistentinnen‘“ das Wort „mindestens‘“ eingefügt. 
(2) Für die Angestellten, die unter die in Absatz 1 Nr.1 
Buchst. a und b genannten Tätigkeitsmerkmale fallen, gilt 
34 Abs. 3 des Tarifvertrages vom 21. April 1964.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.