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Volume 21. Mai 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

| 1/1969 
Seite 76 | 
Nr. 24-25 
sich schon beim Transfusionsbeginn eine Überempfind- 
lichkeit des Empfängers gegen das betreffende Spen- 
derblut bemerkbar. Gefährlich sind vor allem die durch 
bakterielle Verunreinigung bedingten toxischen und die 
durch Blutgruppenunverträglichkeit bedingten hämoly- 
tischen Transfusionsreaktionen. Treten während, der 
Transfusion Zeichen der Unverträglichkeit auf, so muß 
die Transfusion unverzüglich abgebrochen werden. 
Zur Klärung der Aetiologie von Transfusionszwischen- 
fällen, insbesondere von solchen ernsterer Art, die mit 
Schock- und Kollapserscheinungen einhergehen, sind 
folgende Maßnahmen zu treffen: 
a) laufende Kontrolle von Blutdruck, Puls und Tempe- 
ratur, 
Entnahme von 5 ml Venenblut sofort nach Auf- 
treten des Zwischenfalles sowie weitere drei Male 
im Abstand von etwa % Stunde (Prüfung des Se- 
rums nach Zentrifugieren auf hämolytische Ver- 
färbung), 
Prüfung des Harns hinsichtlich Menge, Farbe und 
Sediment. Nötigenfalls Katheterismus (beginnende 
Anurie, Hämoglobinurie, tubuläre Nierenschädi- 
gung), 
Sicherstellung der Blutkonserve und des Übertra- 
gungsgerätes mit dem darin verbliebenen Restblut 
sowie des zugehörigen Kreuzprobenröhrchen und 
der Empfängerblutproben, vor und nach der Trans- 
fusion. 
Wiederholung der Blutformelbestimmung (AB0/D) des 
Empfängers und des Konservenrestblutes. Ergeben sich 
keine Unstimmigkeiten, so ist der Kreuztest möglichst 
mit einer vor der Transfusion entnommenen Emp- 
fängerblutprobe unter Einbeziehung des Minortestes zu 
wiederholen, Zur Aufdeckung schwacher oder träge 
reagierender Antikörper ist die serologische Verträg- 
lichkeitsprobe als Enzymtest und als indirekter 
Coombstest durchzuführen. Sofern diese blutgruppen- 
serologischen Kontrollen nicht im eigenen Labor ge- 
tätigt werden können, sind unverzüglich sämtliche 
Blutproben dem BBD zusammen mit einem kurzen, 
aber eingehenden Befundbericht zu übersenden. Der 
BBD nimmt die entsprechenden Untersuchungen ge- 
gebenenfalls mit Unterstützung anderer Institute vor. 
Mit dem Konservenrestblut ist sobald als möglich eine 
Sterilkontrolle vorzunehmen, und zwar um Sekundär- 
infektion zu vermeiden noch vor der Entnahme von 
Blutproben für die serologischen Untersuchungen. Po- 
sitive Ergebnisse haben nur dann Beweiskraft, wenn 
alle Manipulationen an der fraglichen Konserve unter 
sterilen Kautelen erfolgen, wenn ferner die Sterilitäts- 
kontrolle innerhalb von vier bis sechs Stunden nach 
der Transfusion angesetzt werden, und wenn bereits 
nach 12 ‘bis 48 Stunden ein massives Keimwachstum 
erkennbar wird. 
Institut besitzen oder nicht mit einem solchen zusam- 
menarbeiten, steht das Pathologische Institut des Städt. 
Krankenhauses Westend (Tel.: 3 05 01) oder das Städt. 
Rudolf-Virchow-Krankenhaus (Tel.: 4553051) zur 
Verfügung. 
Dem Obduzenten ist vom Kliniker eine ausführliche 
Krankengeschichte so zeitig zugänglich zu machen, 
daß sie spätestens bei der Sektion vorliegt. 
83. 
VII. 
Inkrafttreten 
84. 
Die Richtlinien für das Blutspendewesen in Berlin vom 
26. März 1963 (ABl. S. 579 — Dbl. V/1963 Nr. 30) werden 
aufgehoben. 
Diese Richtlinien treten am 1. April 1969 in Kraft. 
Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 1978 außer 
Kraft. 
85, 
17. Inn V D 24 — 071/09 Dan 
1-25 ] Fernruf: 87 0591 — (95) 4182 | 254-1969 | 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
aachrichtlich 
an die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
Rundschreiben 
über den Austausch von Dienstpostsachen 
Die im Dienstblatt 1/1969 Nr. 7 veröffentlichten Anlagen 
über. die Einteilung der Aktenwagenbezirke bzw. Fächer 
für Selbstabholer bei der Hauptverteilungsstelle beim Aus- 
vausch von Dienstpostsachen haben einige Änderungen er- 
/ahren. Ich bitte, das o. a. Dienstblatt wie folgt zu korri- 
gieren: 
Anlage 1 
Fahrplan 
für den Aktenwagenverkehr der Hauptverteilungsstelle 
Aktenwagenbezirk I 
RD 
Ohne die Untersuchungsergebnisse abzuwarten, ist so- 
fort mit der Behandlung bestehender Schocksymptome 
und mit der Verhütung bzw. Bekämpfung einer drohen- 
den Niereninsuffizienz zu beginnen. Bei manifester 
Anurie sollte der Einsatz der künstlichen Niere nicht 
zu lange hinausgezögert werden. 
Jeder /Todesfall, der mit einer Bluttransfusion im Zu- 
sammenhang steht oder stehen könnte, ist unverzüglich 
dem BBD zu melden. Auf eine rechtzeitige Obduktion 
ist zu dringen. Die Erforschung der morphologischen 
Veränderung bei tödlichen Transfusionszwischenfällen 
ist nur dann erfolgversprechend, wenn die Obduktion 
alsbald nach dem. Tode vorgenommen wird. Vgl. auch 
$ 13 der Aufnahmebedingungen für die Krankenhäuser 
der Stadt Berlin (Dbl. V/1958 Nr. 12). 
Um die Leichenveränderungen auf ein Minimum herab- 
zusetzen, ist eine Abkühlung der Leiche sofort nach 
Eintreten des Todes erforderlich. Es ist daher für eine 
frühzeitige Überführung in das pathologisch-anatomi- 
sche Institut eines Krankenhauses Sorge zu tragen. 
Für diejenigen Krankenhäuser, die kein pathologisches 
vorm. nachm. 
ca. 
8.35 13.05 
8.40 13.10 
9.50 SA 
8.35 
9.25. 13.50 
streichen: 
Finanzamt Zehlendorf 
Berlin 45 (Lichterfelde), Drakestraße 35 
Finanzamt Steglitz 
Berlin 41 (Steglitz), Unter den Eichen / 
Schloßstraße 58/59 
Finanzamt Friedenau 
Berlin 41 (Friedenau), Sarrazinstraße 4 
hinzufügen: 
Klinikum Steglitz 
Berlin 45 (Lichterfelde), 
Hindenburgdamm 30 
ändern: 
Entschädigungsamt 
Baulandbeschaffungsamt und 
Enteignungsbehörde 
Berlin 30 (Schöneberg), 
Potsdamer Straße 186
	        
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