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Nr. 24-25
sich schon beim Transfusionsbeginn eine Überempfind-
lichkeit des Empfängers gegen das betreffende Spen-
derblut bemerkbar. Gefährlich sind vor allem die durch
bakterielle Verunreinigung bedingten toxischen und die
durch Blutgruppenunverträglichkeit bedingten hämoly-
tischen Transfusionsreaktionen. Treten während, der
Transfusion Zeichen der Unverträglichkeit auf, so muß
die Transfusion unverzüglich abgebrochen werden.
Zur Klärung der Aetiologie von Transfusionszwischen-
fällen, insbesondere von solchen ernsterer Art, die mit
Schock- und Kollapserscheinungen einhergehen, sind
folgende Maßnahmen zu treffen:
a) laufende Kontrolle von Blutdruck, Puls und Tempe-
ratur,
Entnahme von 5 ml Venenblut sofort nach Auf-
treten des Zwischenfalles sowie weitere drei Male
im Abstand von etwa % Stunde (Prüfung des Se-
rums nach Zentrifugieren auf hämolytische Ver-
färbung),
Prüfung des Harns hinsichtlich Menge, Farbe und
Sediment. Nötigenfalls Katheterismus (beginnende
Anurie, Hämoglobinurie, tubuläre Nierenschädi-
gung),
Sicherstellung der Blutkonserve und des Übertra-
gungsgerätes mit dem darin verbliebenen Restblut
sowie des zugehörigen Kreuzprobenröhrchen und
der Empfängerblutproben, vor und nach der Trans-
fusion.
Wiederholung der Blutformelbestimmung (AB0/D) des
Empfängers und des Konservenrestblutes. Ergeben sich
keine Unstimmigkeiten, so ist der Kreuztest möglichst
mit einer vor der Transfusion entnommenen Emp-
fängerblutprobe unter Einbeziehung des Minortestes zu
wiederholen, Zur Aufdeckung schwacher oder träge
reagierender Antikörper ist die serologische Verträg-
lichkeitsprobe als Enzymtest und als indirekter
Coombstest durchzuführen. Sofern diese blutgruppen-
serologischen Kontrollen nicht im eigenen Labor ge-
tätigt werden können, sind unverzüglich sämtliche
Blutproben dem BBD zusammen mit einem kurzen,
aber eingehenden Befundbericht zu übersenden. Der
BBD nimmt die entsprechenden Untersuchungen ge-
gebenenfalls mit Unterstützung anderer Institute vor.
Mit dem Konservenrestblut ist sobald als möglich eine
Sterilkontrolle vorzunehmen, und zwar um Sekundär-
infektion zu vermeiden noch vor der Entnahme von
Blutproben für die serologischen Untersuchungen. Po-
sitive Ergebnisse haben nur dann Beweiskraft, wenn
alle Manipulationen an der fraglichen Konserve unter
sterilen Kautelen erfolgen, wenn ferner die Sterilitäts-
kontrolle innerhalb von vier bis sechs Stunden nach
der Transfusion angesetzt werden, und wenn bereits
nach 12 ‘bis 48 Stunden ein massives Keimwachstum
erkennbar wird.
Institut besitzen oder nicht mit einem solchen zusam-
menarbeiten, steht das Pathologische Institut des Städt.
Krankenhauses Westend (Tel.: 3 05 01) oder das Städt.
Rudolf-Virchow-Krankenhaus (Tel.: 4553051) zur
Verfügung.
Dem Obduzenten ist vom Kliniker eine ausführliche
Krankengeschichte so zeitig zugänglich zu machen,
daß sie spätestens bei der Sektion vorliegt.
83.
VII.
Inkrafttreten
84.
Die Richtlinien für das Blutspendewesen in Berlin vom
26. März 1963 (ABl. S. 579 — Dbl. V/1963 Nr. 30) werden
aufgehoben.
Diese Richtlinien treten am 1. April 1969 in Kraft.
Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 1978 außer
Kraft.
85,
17. Inn V D 24 — 071/09 Dan
1-25 ] Fernruf: 87 0591 — (95) 4182 | 254-1969 |
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
aachrichtlich
an die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
Rundschreiben
über den Austausch von Dienstpostsachen
Die im Dienstblatt 1/1969 Nr. 7 veröffentlichten Anlagen
über. die Einteilung der Aktenwagenbezirke bzw. Fächer
für Selbstabholer bei der Hauptverteilungsstelle beim Aus-
vausch von Dienstpostsachen haben einige Änderungen er-
/ahren. Ich bitte, das o. a. Dienstblatt wie folgt zu korri-
gieren:
Anlage 1
Fahrplan
für den Aktenwagenverkehr der Hauptverteilungsstelle
Aktenwagenbezirk I
RD
Ohne die Untersuchungsergebnisse abzuwarten, ist so-
fort mit der Behandlung bestehender Schocksymptome
und mit der Verhütung bzw. Bekämpfung einer drohen-
den Niereninsuffizienz zu beginnen. Bei manifester
Anurie sollte der Einsatz der künstlichen Niere nicht
zu lange hinausgezögert werden.
Jeder /Todesfall, der mit einer Bluttransfusion im Zu-
sammenhang steht oder stehen könnte, ist unverzüglich
dem BBD zu melden. Auf eine rechtzeitige Obduktion
ist zu dringen. Die Erforschung der morphologischen
Veränderung bei tödlichen Transfusionszwischenfällen
ist nur dann erfolgversprechend, wenn die Obduktion
alsbald nach dem. Tode vorgenommen wird. Vgl. auch
$ 13 der Aufnahmebedingungen für die Krankenhäuser
der Stadt Berlin (Dbl. V/1958 Nr. 12).
Um die Leichenveränderungen auf ein Minimum herab-
zusetzen, ist eine Abkühlung der Leiche sofort nach
Eintreten des Todes erforderlich. Es ist daher für eine
frühzeitige Überführung in das pathologisch-anatomi-
sche Institut eines Krankenhauses Sorge zu tragen.
Für diejenigen Krankenhäuser, die kein pathologisches
vorm. nachm.
ca.
8.35 13.05
8.40 13.10
9.50 SA
8.35
9.25. 13.50
streichen:
Finanzamt Zehlendorf
Berlin 45 (Lichterfelde), Drakestraße 35
Finanzamt Steglitz
Berlin 41 (Steglitz), Unter den Eichen /
Schloßstraße 58/59
Finanzamt Friedenau
Berlin 41 (Friedenau), Sarrazinstraße 4
hinzufügen:
Klinikum Steglitz
Berlin 45 (Lichterfelde),
Hindenburgdamm 30
ändern:
Entschädigungsamt
Baulandbeschaffungsamt und
Enteignungsbehörde
Berlin 30 (Schöneberg),
Potsdamer Straße 186