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Volume 21. Mai 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

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Seite 75 
Nr. 24 
D. Die biologische Vorprobe nach Oehlecker 
33. Jede Transfusion wird mit der schnellen Übertragung 
von 10 bis 20 ml Spenderblut begonnen. Sodann wird 
die Transfusion für etwa fünf Minuten unterbrochen 
und der Empfänger genau beobachtet. Treten subjektiv 
und objektiv keine Symptome auf, die auf eine Unver- 
träglichkeit schließen lassen — Rötung des Gesichts, 
Oppressionsgefühl, Anstieg der Pulsfrequenz, Schmer- 
zen in der Lendengegend, Kopfschmerzen, Hitzegefühl —, 
so wird die Transfusion endgültig durchgeführt. Durch 
diese Probe können nur Unverträglichkeiten in bezug 
auf das ABO-System bei Patienten in ansprechbarem 
Zustand entdeckt werden. 
Durch Rh-Unverträglichkeit entstehende Transfusions- 
reaktionen sind wegen ihres meist späteren Auftretens 
durch die biologische Probe in der Regel nicht zu er- 
fassen, sondern müssen durch die serologische Kreuz- 
probe ausgeschaltet werden. 
11,; 
A 
en 
72, 
V. 
Die Durchführung von Blutübertragungen 
A. Allgemeines 
65. Die Bluttransfusion ist ein Eingriff, dessen Indikation 
eng gestellt werden muß. Grundsätzlich ist die Trans- 
fusion vom Arzt vorzunehmen oder zumindest einzu- 
leiten. 
Er ist für ihre sachgemäße Durchführung verantwort- 
lich und haftet auch für Zwischenfälle, die durch 
Nichtbeachtung der Richtlinien entstehen. 
86. Soweit andere Personen mit Aufgaben im Rahmen der 
Blutübertragung selbständig betraut sind, haben sie 
die von ihnen geleisteten Arbeiten zu verantworten. Es 
gehört jedoch zur Sorgfaltspflicht des Arztes, die fach- 
liche und persönliche Eignung dieser Personen für 
ihren Aufgabenkreis festzustellen und zu überwachen. 
73. 
14. 
3. 
Mancher unzutreffende Blutgruppenbefund und man- 
cher Transfusionszwischenfall sind lediglich die Folge 
einer Verwechslung. Deshalb ist Sicherung der Identi- 
tät des Spenders oder Empfängers zur Vermeidung 
von Verwechslungen unbedingte Voraussetzung. für die 
Zuverlässigkeit aller in Betracht kommenden Maßnah- 
men und Untersuchungen. Eine eindeutige Beschrif- 
tung der Proberöhrchen und Begleitpapiere ist uner- 
Jäßlich. Unzureichend gekennzeichnete Blutproben soll- 
ten nicht bearbeitet werden, zumindest aber ist bei der 
Befundmitteilung auf den Zweifel an der Identität 
hinzuweisen. 
Alle bei der Durchführung einer Bluttransfusion fest- 
gestellten WUntersuchungsergebnisse (Blutgruppen- 
befunde, Kreuztestergebnisse usw.) sind schriftlich zu 
fixieren, von den Ausführenden und Verantwortlichen 
mit Datumsangabe gegenzuzeichnen und mindestens | 
fünf Jahre aufzubewahren. 
Um mögliche Verwechslungen oder Fehlbestimmungen, 
insbesondere nach eingetretenen Transfusionsstörun- 
gen, schneller und eindeutiger aufklären zu können, 
sind die Blutproben zehn Tage nach der Bearbeitung, 
das Restblut in den verbrauchten Blutkonserven 
24 Stunden im Kühlschrank aufzubewahren. 
Den Krankenhausträger trifft die Pflicht, in Zusam- 
menarbeit mit dem ärztlichen Personal die bestmög- 
lichen personellen und sachlichen Voraussetzungen für 
die einwandfreie Durchführung der Bluttransfusion zu 
schaffen. 
Es soll — abgesehen von seltenen Ausnahmen (Ss. u.) - 
nur gruppen- und Rh-faktorengleiches Blut übertragen 
werden. Lediglich in Dringlichkeitsfällen ist 1ysinfreies 
Universalspenderblut der Gruppe 0 rh (cde) mit einem 
Agglutinintiter bis 1 : 64 zu verwenden. 
B. Spezielles 
Der transfundierende Arzt hat sich von der richtigen 
Durchführung und dem. Ergebnis der Kreuzprobe zu 
überzeugen und unmittelbar vor der Transfusion ae) 
75, 
58 
69. 
76. 
70. 
Blutgruppenbefunde des Empfängers mit denen des 
Spenders oder der Konserve zu Vergleichen. Ent- 
sprechend Nummer 66 braucht er jedoch die serologi- 
schen Reaktionen nicht selbst anzusetzen und abzu- 
ijesen. Bei Inanspruchnahme eines Frischblutspenders 
hat er sich darüber hinaus durch Einsichtnahme in den 
Spendernachweis über die ordnungsgemäß durch- 
geführten Nachuntersuchungen zu vergewissern. 
Wird bei einem Blutspender nach der Übertragung eine 
Krankheit festgestellt, welche durch Blut übertragbar 
ist, und besteht die Möglichkeit, daß diese Erkrankung 
zur Zeit der Blutübertragung schon bestanden hat, so 
ist der Empfänger zu untersuchen und so lange unter 
ärztlicher Beobachtung zu halten, bis Klarheit darüber 
besteht, ob die fragliche Krankheit übertragen wurde 
oder nicht. 
Es empfiehlt sich, in einigen Fällen, in denen vor der 
notwendig werdenden Bluttransfusion die Blutformel- 
bestimmung sowie der Kreuztest aus Zeitmangel nicht 
einwandfrei durchgeführt werden können, nach Mög- 
lichkeit Blutersatzmittel oder Plasma- bzw. Serum- 
konserven anzuwenden. Während der durch die Infu- 
sion eines Blutersatzes gewonnenen Zeit können die 
ordnungsgemäßen serologischen Untersuchungen aus- 
geführt werden. 
Bei Verwendung eines Frischblutspenders ist der in- 
direkten Methode der Blutübertragung grundsätzlich 
der Vorzug zu geben. Leidet der Empfänger an einer 
übertragbaren Erkrankung, so ist diese Methode aus- 
nahmslos anzuwenden. 
Bei der Übertragung von Konservenblut ist der Inhalt 
einer Blutkonserve vor der Transfusion durch mehr- 
faches kräftiges Schütteln zu durchmischen. Das Blut 
darf nicht ohne Filter übertragen werden. Die Teilung 
einer Konserve ist nur im geschlossenen System zu- 
lässig. Eine angebrochene Konserve muß innerhalb von 
zwölf Stunden übertragen werden. 
Falls die Indikation es nicht anders verlangt, ist die 
langsame Tropfinfusion der Schnellinfusion Vvorzu- 
ziehen. 
Bei Überdruckinfusionen (z.B. intraarterielle Trans- 
fusionen) muß die Gefahr einer Luftembolie durch 
dauernde Überwachung und entsprechende Vorrichtun- 
gen ausgeschaltet werden. 
Vor der Blutübertragung ist die Konserve nicht beson- 
ders zu erwärmen, sofern eine ärztliche Indikation dies 
nicht als unbedingt notwendig erscheinen läßt. Dann 
jedoch ist streng darauf zu achten, daß das zur Erwär- 
mung dienende Wasserbad oder Heizkissen eine 
Temperatur von 37° nicht überschreitet. Im allgemei- 
nen genügt es, wenn die Blutkonserve vor ihrer An- 
wendung etwa eine Stunde bei Zimmertemperatur ge- 
lagert wird. 
Das Protokoll 
Nach Ausführung der Transfusion hat der transfun- 
dierende Arzt eine Niederschrift über die Blutübertra- 
gung auszufertigen. Ein entsprechender Vordruck wird 
ihm für einen Frischblutspender oder für eine Blutkon- 
serve vom Blutspendernachweis bzw. BBD übergeben. 
Es ist darauf zu achten, daß in dieser Niederschrift 
alle Symptome aufzuzeichnen sind, die eine nachträg- 
liche Aufklärung eines Transfusionszwischenfalles er- 
möglichen. Der Zeitraum, während dem der Patient 
nach der Blutübertragung zu beobachten ist, um alle 
Reaktionen zu erfassen, beträgt 24 Stunden. Sodann 
ist das Protokoll in allen Punkten ausgefüllt an den 
Blutspendernachweis bzw. an den Berliner Blutspende- 
dienst zurückzusenden. 
VI. 
Verhalten bei Transfusionszwischenfällen 
Bei einwandfreier Beschaffenheit des Transfusions- 
blutes, bei genauer Berücksichtigung aller notwendigen 
Vorsichtsmaßnahmen und bei zuverlässiger Blut- 
gruppenuntersuchung ist die Bluttransfusion fast 
immer gefahrlos. Nur in sehr seltenen Fällen macht
	        
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