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Volume 12. November 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

1/1969 
Seite 424 ı 
Nr. 86-87 
3. 
In der SR 2 d wird hinter der Nr. 16 die folgende Nr. 17 
angefügt: 
„Nr. 17 
Zu 8 70 — Ausschlußfristen — 
Ansprüche aus Arbeitsverträgen, die sich nach dem 
Tarifvertrag und den dazu vereinbarten Ergänzungs- 
abkommen bestimmen, müssen innerhalb einer Aus- 
schlußfrist von neun Monaten nach Fälligkeit schrift- 
lich geltend gemacht werden, soweit der Tarifvertrag 
nichts anderes bestimmt.“ 
6. Die SR 2e II wird wie folgt geändert und ergänzt: 
a) In Nr.9 Abs.3 werden nach dem Wort „Tank- 
schiffen‘“ die Worte „und auf Öltankreinigungs- 
schiffen‘“ eingefügt: 
Nr. 11 Abs.1 wird wie folgt geändert: 
aa) In den Unterabsätzen 1, 2 und 6 werden jeweils 
der Betrag „3,05 DM“ durch den Betrag „3,35 
DM“ und jeweils der Betrag „4,10 DM“ durch 
den Betrag „4,50 DM“ ersetzt. 
In Unterabsatz 9 werden der Betrag „0,30 DM‘ 
durch den Betrag „0,35 DM“, der Betrag „0,65 
DM“ durch den Betrag „0,80 DM“ und der Be- 
trag „0,75 DM“ durch den Betrag „0,95 DM“ 
ersetzt. 
In Unterabsatz 10 wird der Betrag „0,80 DM“ 
durch den Betrag „1,25 DM“ ersetzt. 
Die Nr. 7 SR 2 f I wird wie folgt geändert: 
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: 
aa) In den Unterabsätzen 1, 2, 3, 4 und 6 werden 
jeweils der Betrag „3,05 DM“ durch den Betrag 
„3,35 DM“ und jeweils der Betrag „4,10 DM“ 
durch den Betrag „4,50 DM“ ersetzt. 
In Unterabsatz 2 Satz 1 werden die Worte 
„vom vierten Tage an“ durch die Worte „vom 
ersten Tage an“ ersetzt. 
b) In Absatz 2 Unterabsatz 2 werden der Betrag 
„0,30 DM“ durch den Betrag „0,35 DM“, der Betrag 
„0,65 DM“ durch den Betrag „0,80 DM“ und der 
Betrag „0,75 DM“ durch den Betrag „0,95 DM“ er- 
setzt. 
82 
Inkrafttreten 
Es treten in Kraft 
a) 8 1 Nrn. 1, 3, 4, 5, 6 und 7 mit Wirkung vom 1. April 
1969, 
b) 81 Nr.2 am 1. Mai 1969. 
Bonn, den 15. April 1969 
Für die Bundesrepublik Deutschland: 
Der Bundesminister des Innern 
In Vertretung 
Gumbel 
Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder: 
Der Vorsitzer des Vorstandes 
Qualen 
Für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände: 
Der Vorstand 
Dr. Klett Repenning 
Für die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, 
Transport und Verkehr 
Hauptvorstand 
Jacobi Simon 
Für die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft 
Bundesvorstand 
Groteguth Wiencke 
1.1. 
Zum Inhalt des Tarifvertrages bemerke ich: 
Zu 8 1 Nr.1b und c: 
Die Änderungen des Wortlautes des $ 3 Buchst.r BAT‘ 
und die Streichung der Protokollnotiz zu Buchst.r sind 
durch die Tarifverträge über die Regelung der Rechtsver- 
hältnisse der 
a) nichtvollbeschäftigten Fleischbeschautierärzte, Fleisch- 
beschauer und Trichinenschauer in öffentlichen Schlacht- 
höfen und 
Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichi- 
nenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe 
bedingt. Die Tarifverträge werden noch bekanntgegeben. 
Zu 8 1 Nr. 2: 
Die Änderung des 8 31 Abs.5 BAT betrifft nicht die An- 
gestellten des Landes Berlin, sondern nur die Angestellten. 
im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber- 
verbände. 
Zu 8 1 Nr. 3 und 4: 
Durch diese Änderung des $ 37 Abs.3 Satz 2 Buchst. c 
und 8 47 Abs.2 Satz 2 Buchst.c BAT wird bewirkt, daß 
vom 1.April 1969.an bei den Krankenbezügen und der 
Urlaubsvergütung auch die Vergütung für die Rufbereit- 
schaft berücksichtigt wird, wenn die Arbeitsunfähigkeit 
länger als 14 Kalendertage andauert bzw. Urlaub für mehr 
als sechs Urlaubstage gewährt wird. 
Zu 8 1 Nr. 5 und 7: 
Diese Ergänzungen bzw. Änderungen des BAT betreffen. 
nicht die Angestellten des Landes Berlin. 
Im Auftrage 
Dr. Babel 
"187 ] Inn II D 41 — 0421/3355 Nr. 41 
mn Fernruf: 87 05 91 — (95) 6601 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit 
nachrichtlich * 
an die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
i1 10. 1969 | 
Rundschreiben 
über Besoldungsrecht; 
hier: Kinderzuschlag und Ortszuschlag 
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Nachstehende Rundschreiben des Bundesministers des 
Innern vom 4. Juli 1969 — D II 1 — 221184/13 — (GMBl. 
S.315) — Anlage 1 — und vom 10.Juli 1969 - D II 1 - 
221 182/10 — (GMBl. S. 315) — Anlage 2 — gebe ich mit der 
Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung bei Anwendung 
der bundesrechtlichen Vorschriften bekannt. 
Bei der Anwendung. der 88 18 und 19 des Landesbesol- 
dungsgesetzes und des 8 154 Abs.2 des Landesbeamten- 
gyesetzes bitte ich entsprechend zu verfahren. 
Im Auftrage 
Schepp
	        
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