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Nr. 86-87
3.
In der SR 2 d wird hinter der Nr. 16 die folgende Nr. 17
angefügt:
„Nr. 17
Zu 8 70 — Ausschlußfristen —
Ansprüche aus Arbeitsverträgen, die sich nach dem
Tarifvertrag und den dazu vereinbarten Ergänzungs-
abkommen bestimmen, müssen innerhalb einer Aus-
schlußfrist von neun Monaten nach Fälligkeit schrift-
lich geltend gemacht werden, soweit der Tarifvertrag
nichts anderes bestimmt.“
6. Die SR 2e II wird wie folgt geändert und ergänzt:
a) In Nr.9 Abs.3 werden nach dem Wort „Tank-
schiffen‘“ die Worte „und auf Öltankreinigungs-
schiffen‘“ eingefügt:
Nr. 11 Abs.1 wird wie folgt geändert:
aa) In den Unterabsätzen 1, 2 und 6 werden jeweils
der Betrag „3,05 DM“ durch den Betrag „3,35
DM“ und jeweils der Betrag „4,10 DM“ durch
den Betrag „4,50 DM“ ersetzt.
In Unterabsatz 9 werden der Betrag „0,30 DM‘
durch den Betrag „0,35 DM“, der Betrag „0,65
DM“ durch den Betrag „0,80 DM“ und der Be-
trag „0,75 DM“ durch den Betrag „0,95 DM“
ersetzt.
In Unterabsatz 10 wird der Betrag „0,80 DM“
durch den Betrag „1,25 DM“ ersetzt.
Die Nr. 7 SR 2 f I wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In den Unterabsätzen 1, 2, 3, 4 und 6 werden
jeweils der Betrag „3,05 DM“ durch den Betrag
„3,35 DM“ und jeweils der Betrag „4,10 DM“
durch den Betrag „4,50 DM“ ersetzt.
In Unterabsatz 2 Satz 1 werden die Worte
„vom vierten Tage an“ durch die Worte „vom
ersten Tage an“ ersetzt.
b) In Absatz 2 Unterabsatz 2 werden der Betrag
„0,30 DM“ durch den Betrag „0,35 DM“, der Betrag
„0,65 DM“ durch den Betrag „0,80 DM“ und der
Betrag „0,75 DM“ durch den Betrag „0,95 DM“ er-
setzt.
82
Inkrafttreten
Es treten in Kraft
a) 8 1 Nrn. 1, 3, 4, 5, 6 und 7 mit Wirkung vom 1. April
1969,
b) 81 Nr.2 am 1. Mai 1969.
Bonn, den 15. April 1969
Für die Bundesrepublik Deutschland:
Der Bundesminister des Innern
In Vertretung
Gumbel
Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder:
Der Vorsitzer des Vorstandes
Qualen
Für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände:
Der Vorstand
Dr. Klett Repenning
Für die Gewerkschaft Öffentliche Dienste,
Transport und Verkehr
Hauptvorstand
Jacobi Simon
Für die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft
Bundesvorstand
Groteguth Wiencke
1.1.
Zum Inhalt des Tarifvertrages bemerke ich:
Zu 8 1 Nr.1b und c:
Die Änderungen des Wortlautes des $ 3 Buchst.r BAT‘
und die Streichung der Protokollnotiz zu Buchst.r sind
durch die Tarifverträge über die Regelung der Rechtsver-
hältnisse der
a) nichtvollbeschäftigten Fleischbeschautierärzte, Fleisch-
beschauer und Trichinenschauer in öffentlichen Schlacht-
höfen und
Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichi-
nenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe
bedingt. Die Tarifverträge werden noch bekanntgegeben.
Zu 8 1 Nr. 2:
Die Änderung des 8 31 Abs.5 BAT betrifft nicht die An-
gestellten des Landes Berlin, sondern nur die Angestellten.
im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber-
verbände.
Zu 8 1 Nr. 3 und 4:
Durch diese Änderung des $ 37 Abs.3 Satz 2 Buchst. c
und 8 47 Abs.2 Satz 2 Buchst.c BAT wird bewirkt, daß
vom 1.April 1969.an bei den Krankenbezügen und der
Urlaubsvergütung auch die Vergütung für die Rufbereit-
schaft berücksichtigt wird, wenn die Arbeitsunfähigkeit
länger als 14 Kalendertage andauert bzw. Urlaub für mehr
als sechs Urlaubstage gewährt wird.
Zu 8 1 Nr. 5 und 7:
Diese Ergänzungen bzw. Änderungen des BAT betreffen.
nicht die Angestellten des Landes Berlin.
Im Auftrage
Dr. Babel
"187 ] Inn II D 41 — 0421/3355 Nr. 41
mn Fernruf: 87 05 91 — (95) 6601
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit
nachrichtlich *
an die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
i1 10. 1969 |
Rundschreiben
über Besoldungsrecht;
hier: Kinderzuschlag und Ortszuschlag
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Nachstehende Rundschreiben des Bundesministers des
Innern vom 4. Juli 1969 — D II 1 — 221184/13 — (GMBl.
S.315) — Anlage 1 — und vom 10.Juli 1969 - D II 1 -
221 182/10 — (GMBl. S. 315) — Anlage 2 — gebe ich mit der
Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung bei Anwendung
der bundesrechtlichen Vorschriften bekannt.
Bei der Anwendung. der 88 18 und 19 des Landesbesol-
dungsgesetzes und des 8 154 Abs.2 des Landesbeamten-
gyesetzes bitte ich entsprechend zu verfahren.
Im Auftrage
Schepp