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alle Ersatzbauten (Ziffer 3 Abs.3 Nr.4 AV $ 7
LHO) : des Hochbaues mit Gesamtkosten bis zu
1000 000 DM,
sämtliche Erneuerungsmaßnahmen (Ziffer 3 Abs. 3
Nr.5 AV $ 7 LHO) des Hoch- und Tiefbaues,
sämtliche sonstigen Investitionsausgaben für be-
wegliche Sachen (Ziffer 3 Abs.4 Nr.1 und 2. AV
$-7 LHO).
Der Investitionsgesamtbetrag ist in der Anlage 2 fest-
gesetzt; er erhöht sich um etwaige Zuschläge nach
Ziffer 22. Auf den Investitionsgesamtbetrag werden die
auf Maßnahmen nach Satzl Nr.1 bis 3 entfallenden
Teilkosten, die in anderen Bauvorhaben enthalten sind,
angerechnet.
(3) Die Bezirke übersenden der Senatsverwaltung für
Finanzen bis zum 1. Dezember 1969 jeweils in sieben-
facher Ausfertigung Angaben über etwaige Zuschläge
hach Ziffer 22 und über die Aufteilung des Investitions-
gesamtbetrages auf
1. Bauvorhaben,
2. Erneuerungsmaßnahmen des Hochbaues,
3. Erneuerungsmaßnahmen des Tiefbaues,
4. sonstige Investitionsausgaben für bewegliche
Sachen,
die auf eigenverantwortlich zu planende Bauvor-
haben und Erneuerungsmaßnahmen entfallenden
Teilkosten von anderen Bauvorhaben,
dazu für jeden Abschnitt in siebenfacher Ausfertigung
jeweils auf besonderem Blatt eine Aufstellung der
einzelnen
1. Bauvorhaben,
2. Erneuerungsmaßnahmen,
3. sonstigen Investitionsausgaben für bewegliche
Sachen
mit den vorgesehenen Kennzahlen und Bezeichnungen
der Haushaltsstellen sowie den vollständigen Erläute-
rungen und Vermerken; für neue Bauvorhaben sind
außerdem die Bauplanungsunterlagen in zweifacher
Ausfertigung beizufügen. In die Entwürfe für die Bau-
planung für das Rechnungsjahr 1971 werden die eigen-
verantwortlich geplanten Bauvorhaben nicht aufge-
nommen; sie werden auf Grund der Angaben über die
Aufteilung des Investitionsgesamtbetrags (Satz 1) von
der Senatsverwaltung für Finanzen in den Entwurf der
Bauplanung eingearbeitet.
(4) In der Vorplanung für das Rechnungsjahr 1971
(Senatsbeschluß 1591/69 vom 22. April 1969) vorge-
sehene Raten für neue Bauvorhaben, die nach Absatz 2
Satzlı Nr.1 unter die eigenverantwortliche Planung
von Investitionsausgaben im Rahmen eines Gesamt-
betrags fallen, dürfen nicht in die Entwürfe für die
Bauplanung (Ziffer16 AV 819 LHO) aufgenommen
werden. Ausgaben für Vorhaben nach Satz 1, die im
Entwurf des Haushaltsplans 1971 veranschlagt werden
sollen, müssen bei der Aufteilung des Investitions-
gesamtbetrags berücksichtigt werden.
Eigenverantwortliche Planung für die Abschnitte nach
861 LHO
(1) Die Ziffern 6 und 7 gelten nicht für die Abschnitte
42 41, 43 30, 43 50 und 59 40. In diesen Abschnitten sind
die Einnahmen und Ausgaben so zu bemessen, daß der
Ausgleich nach $ 61 LHO erzielt wird.
(2) Für die in Absatzl Satzl genannten Abschnitte
übersenden die Bezirke der Senatsverwaltung für Fi-
nanzen bis zum 1. Dezember 1969 für jeden Abschnitt
jeweils auf besonderem Blatt in dreifacher Ausferti-
gung eine Aufstellung der einzelnen
1. Erneuerungsmaßnahmen,
2. sonstigen Investitionsausgaben für bewegliche
Sachen
mit den vorgesehenen Kennzahlen und Bezeichnungen
der Haushaltsstellen sowie den vollständigen Erläute-
rungen und Vermerken.
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Abschnitt-V
Sonstige Vorschriften für alle Einzelpläne
9. Veranschlagung von Erstattungen
(1) Erstattungen sind künftig nur noch bei folgenden
Abschnitten notwendig (Ziffer 2 Abs.3 Satz2 AV 810
LHO):
Abschnitt Bezeichnung
05 61
05 62
07 61
08 30
08 32
09 21
09 46
09 90
Verwaltungsdruckerei
EBrennstoff-Versorgung
Schulbauinstitut
Hahn-Meitner-Institut
Institut für Zuckerindustrie
Deutsche Dienststelle (WASt)
Landesnervenklinik
Sozialhilfe mit einem Bundesanteil
von 50 v.H.
Sozialleistungen mit einem Bundesanteil
von mehr als 50 v. H.
Sozialleistungen zu Lasten des Bundes
Sozialleistungen (Gesundheit) mit einem
Bundesanteil von mehr als 50 v.H.
Sozial- und Jugendhilfe mit einem Bun-
desanteil von mehr als 50 v.H.
Sozial- und Jugenchilfe mit einem Bun-
desanteil von mehr als 50 v. H.
Markthallen
Landesausgleichsamt
Landesamt für Besatzungslasten
Altenheime
Altenwohnheime
Blindenanstalt
Bezirksküchen
Sozialhilfe mit einem Bundesanteil
von 50 v. H.
Sozialhilfeleistungen mit einem Bundes-
anteil von mehr als 50 v.H.
Sozialhilfeleistungen zu Lasten des Bun-
des
Bäder
Sozial- und Jugendhilfe mit einem Bun-
desanteil von 50 v. H.
Sozial- und Jugendhilfe mit einem Bun-
desanteil von mehr als 50 v.H.
09 91
09 92
09 94
09 97
10 91
13 30
1511
1512
39 30
39 31
39 34
39 40
39 90
39 91
39 92
40 65
40 90
40 91
41 30
bis
4137
41 40
41 45
41 48
41 90
Krankenanstalten
Krankenanstalten für Chronischkranke
Heil- und Pflegeanstalt
Andere Krankenanstalten
Sozialhilfe (Gesundheitswesen) mit
einem Bundesanteil von 50 v.H.
Sozialleistungen (Gesundheitswesen) mit
einem Bundesanteil von mehr als 50 v.H.
Krematorien
Märkte
41 91
42 41
43 30