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Volume 16. Oktober 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

1/1969 
- Seite 369 
Nr. 83 
alle Ersatzbauten (Ziffer 3 Abs.3 Nr.4 AV $ 7 
LHO) : des Hochbaues mit Gesamtkosten bis zu 
1000 000 DM, 
sämtliche Erneuerungsmaßnahmen (Ziffer 3 Abs. 3 
Nr.5 AV $ 7 LHO) des Hoch- und Tiefbaues, 
sämtliche sonstigen Investitionsausgaben für be- 
wegliche Sachen (Ziffer 3 Abs.4 Nr.1 und 2. AV 
$-7 LHO). 
Der Investitionsgesamtbetrag ist in der Anlage 2 fest- 
gesetzt; er erhöht sich um etwaige Zuschläge nach 
Ziffer 22. Auf den Investitionsgesamtbetrag werden die 
auf Maßnahmen nach Satzl Nr.1 bis 3 entfallenden 
Teilkosten, die in anderen Bauvorhaben enthalten sind, 
angerechnet. 
(3) Die Bezirke übersenden der Senatsverwaltung für 
Finanzen bis zum 1. Dezember 1969 jeweils in sieben- 
facher Ausfertigung Angaben über etwaige Zuschläge 
hach Ziffer 22 und über die Aufteilung des Investitions- 
gesamtbetrages auf 
1. Bauvorhaben, 
2. Erneuerungsmaßnahmen des Hochbaues, 
3. Erneuerungsmaßnahmen des Tiefbaues, 
4. sonstige Investitionsausgaben für bewegliche 
Sachen, 
die auf eigenverantwortlich zu planende Bauvor- 
haben und Erneuerungsmaßnahmen entfallenden 
Teilkosten von anderen Bauvorhaben, 
dazu für jeden Abschnitt in siebenfacher Ausfertigung 
jeweils auf besonderem Blatt eine Aufstellung der 
einzelnen 
1. Bauvorhaben, 
2. Erneuerungsmaßnahmen, 
3. sonstigen Investitionsausgaben für bewegliche 
Sachen 
mit den vorgesehenen Kennzahlen und Bezeichnungen 
der Haushaltsstellen sowie den vollständigen Erläute- 
rungen und Vermerken; für neue Bauvorhaben sind 
außerdem die Bauplanungsunterlagen in zweifacher 
Ausfertigung beizufügen. In die Entwürfe für die Bau- 
planung für das Rechnungsjahr 1971 werden die eigen- 
verantwortlich geplanten Bauvorhaben nicht aufge- 
nommen; sie werden auf Grund der Angaben über die 
Aufteilung des Investitionsgesamtbetrags (Satz 1) von 
der Senatsverwaltung für Finanzen in den Entwurf der 
Bauplanung eingearbeitet. 
(4) In der Vorplanung für das Rechnungsjahr 1971 
(Senatsbeschluß 1591/69 vom 22. April 1969) vorge- 
sehene Raten für neue Bauvorhaben, die nach Absatz 2 
Satzlı Nr.1 unter die eigenverantwortliche Planung 
von Investitionsausgaben im Rahmen eines Gesamt- 
betrags fallen, dürfen nicht in die Entwürfe für die 
Bauplanung (Ziffer16 AV 819 LHO) aufgenommen 
werden. Ausgaben für Vorhaben nach Satz 1, die im 
Entwurf des Haushaltsplans 1971 veranschlagt werden 
sollen, müssen bei der Aufteilung des Investitions- 
gesamtbetrags berücksichtigt werden. 
Eigenverantwortliche Planung für die Abschnitte nach 
861 LHO 
(1) Die Ziffern 6 und 7 gelten nicht für die Abschnitte 
42 41, 43 30, 43 50 und 59 40. In diesen Abschnitten sind 
die Einnahmen und Ausgaben so zu bemessen, daß der 
Ausgleich nach $ 61 LHO erzielt wird. 
(2) Für die in Absatzl Satzl genannten Abschnitte 
übersenden die Bezirke der Senatsverwaltung für Fi- 
nanzen bis zum 1. Dezember 1969 für jeden Abschnitt 
jeweils auf besonderem Blatt in dreifacher Ausferti- 
gung eine Aufstellung der einzelnen 
1. Erneuerungsmaßnahmen, 
2. sonstigen Investitionsausgaben für bewegliche 
Sachen 
mit den vorgesehenen Kennzahlen und Bezeichnungen 
der Haushaltsstellen sowie den vollständigen Erläute- 
rungen und Vermerken. 
8 
Abschnitt-V 
Sonstige Vorschriften für alle Einzelpläne 
9. Veranschlagung von Erstattungen 
(1) Erstattungen sind künftig nur noch bei folgenden 
Abschnitten notwendig (Ziffer 2 Abs.3 Satz2 AV 810 
LHO): 
Abschnitt Bezeichnung 
05 61 
05 62 
07 61 
08 30 
08 32 
09 21 
09 46 
09 90 
Verwaltungsdruckerei 
EBrennstoff-Versorgung 
Schulbauinstitut 
Hahn-Meitner-Institut 
Institut für Zuckerindustrie 
Deutsche Dienststelle (WASt) 
Landesnervenklinik 
Sozialhilfe mit einem Bundesanteil 
von 50 v.H. 
Sozialleistungen mit einem Bundesanteil 
von mehr als 50 v. H. 
Sozialleistungen zu Lasten des Bundes 
Sozialleistungen (Gesundheit) mit einem 
Bundesanteil von mehr als 50 v.H. 
Sozial- und Jugendhilfe mit einem Bun- 
desanteil von mehr als 50 v.H. 
Sozial- und Jugenchilfe mit einem Bun- 
desanteil von mehr als 50 v. H. 
Markthallen 
Landesausgleichsamt 
Landesamt für Besatzungslasten 
Altenheime 
Altenwohnheime 
Blindenanstalt 
Bezirksküchen 
Sozialhilfe mit einem Bundesanteil 
von 50 v. H. 
Sozialhilfeleistungen mit einem Bundes- 
anteil von mehr als 50 v.H. 
Sozialhilfeleistungen zu Lasten des Bun- 
des 
Bäder 
Sozial- und Jugendhilfe mit einem Bun- 
desanteil von 50 v. H. 
Sozial- und Jugendhilfe mit einem Bun- 
desanteil von mehr als 50 v.H. 
09 91 
09 92 
09 94 
09 97 
10 91 
13 30 
1511 
1512 
39 30 
39 31 
39 34 
39 40 
39 90 
39 91 
39 92 
40 65 
40 90 
40 91 
41 30 
bis 
4137 
41 40 
41 45 
41 48 
41 90 
Krankenanstalten 
Krankenanstalten für Chronischkranke 
Heil- und Pflegeanstalt 
Andere Krankenanstalten 
Sozialhilfe (Gesundheitswesen) mit 
einem Bundesanteil von 50 v.H. 
Sozialleistungen (Gesundheitswesen) mit 
einem Bundesanteil von mehr als 50 v.H. 
Krematorien 
Märkte 
41 91 
42 41 
43 30
	        
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