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Volume 15. Oktober 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

lies04 | 
Seite 304 
Nr. 81 
3. $ 6 wird $ 5 und erhält folgende Fassung: 
us 5 
Inkrafttreten und Laufzeit 
Dieser Tarifvertrag wird erstmals zu Weihnachten 
L968 angewendet. Er kann zum 30. Juni eines jeden 
Jahres, frühestens zum 30. Juni 1973, schriftlich ge- 
kündigt werden.‘ 
Stuttgart, den 6. November 1968 
Für die 
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände 
Der Vorstand- 
Dr. Klett Repenning 
Für die 
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 
— Hauptvorstand — 
Kluncker Jacobi 
Für die 
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft 
— Bundesvorstand — 
Heinz Groteguth Wiencke 
Anlage 6 
Ko 
Tarifvertrag 
zur Änderung des Tarifvertrages vom 24. November 1964 
über die Gewährung einer Zuwendung 
an Medizinalassistenten 
Vom 15. April 1969 
Zwischen 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten durch den Vorstand, 
und 
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, 
Transport und Verkehr — Hauptvorstand —, 
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft 
- Bundesvorstand — 
wird folgendes vereinbart: 
andererseits 
$ 1 
Der Tarifvertrag über die Gewährung einer Zuwendung 
an Medizinalassistenten vom 24. November 1964, zuletzt 
geändert durch den Tarifvertrag vom 6. November 1968, 
wird wie folgt geändert und ergänzt: 
Die Protokollerklärungen zu $ 1 werden wie folgt ge- 
ändert und ergänzt: 
a) Es wird folgende Nr.1 eingefügt: 
Die Voraussetzung des Absatzes1 Nr.1 ist 
auch dann erfüllt, wenn der Medizinalassistent 
seit dem 1. Oktober bei demselben Ausbildungs- 
träger in einem anderen Rechtsverhältnis ge- 
standen hat, an das sich das Ausbildungsver- 
hältnis ohne Unterbrechung angeschlossen hat.“ 
b) Die bisherigen Nrn. 1 und 2 werden Nrn. 2 und 3. 
2. 8 2 wird wie folgt geändert und ergänzt: 
a) Absatz 4 wird wie folgt geändert und ergänzt: 
aa) In Unterabsatzl Satz2 werden die Worte 
„oder nach $ 2 des Ergänzungstarifvertrages 
zu $ 31 BAT vom 12, Juni 1964“ gestrichen. 
bb) In Unterabsatz 2 werden die Worte „nach $ 31 
Abs. 3 BAT“ durch die Worte „nach 8 31 Abs. 3 
oder Abs.5 Buchst. b Doppelbuchst. bb BAT“ 
ersetzt. 
9) Es wird folgende: Protokollerklärung angefügt: 
„Protokollerklärung: 
Die Verminderung der Zuwendung unterbleibt für 
die Kalendermonate, für die der Medizinalassistent 
Bezüge aus einem anderen Rechtsverhältnis zu 
demselben Ausbildungsträger erhalten hat, an das 
sich das Ausbildungsverhältnis ohne Unterbrechung 
angeschlossen hat. Das gleiche gilt für die Kalen- 
dermonate, für die die Medizinalassistentin wäh- 
rend dieses Rechtsverhältnisses Mutterschaftsgeld 
nach $ 13 des Mutterschutzgesetzes erhalten hat.“ 
$2 
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Mai 1969 in Kraft. 
Köln, den 15. April 1969 
Für die , 
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände 
Der Vorstand 
Dr. Klett Repenning 
Für die 
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 
— Hauptvorstand — 
Kiuncker Jacobi 
Für die 
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft 
— Bundesvorstand — 
Heinz Groteguth Wiencke 
Anlage 7 
Tarifvertrag 
zur Änderung des Tarifvertrages vom 1. November 1967 
über die Gewährung einer Zuwendung 
an Lernschwestern und Lernpfleger 
Vom 6. November 1969 
Zwischen 
der Bundesrepublik Deutschland, 
vertreten durch den Bundesminister des Innern, 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten durch den Vorstand, 
und 
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, 
Transport und Verkehr — Hauptvorstand —, 
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft 
- Bundesvorstand — 
wird folgendes vereinbart: 
Einziger Paragraph 
Der Tarifvertrag über die Gewährung einer Zuwendung 
an. Lernschwestern und Lernpfleger vom 1. November 1967 
wird mit folgenden Änderungen und Ergänzungen mit Wir- 
kung vom 1. Juli 1968 wieder in Kraft gesetzt: e 
Li. $ 2 wird wie folgt geändert und ergänzt: 
a) Absatz 1 Unterabs. 1 erhält folgende Fassung: 
„Die Zuwendung beträgt — unbeschadet der Ab- 
sätze 2 und 3 — 
im Jahre 1968 40 v.H., 
in den Jahren 1969 und 1970 50 v.H., 
vom. Jahre 1971 an 66% v.H.
	        
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