4/1969
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Nr. 67
1)
besonders- schwierige Montagen bei inhalts-
reichen Karten im Maßstab 1: 25000 und
kleiner;
schwierige Übertragung und Generalisierung
von Fachplanungen für das Raumordnungs-
kataster (z. B. Neueintragung von Fach-
planungen mit Maßstabsumstellung und Neu-
darstellung) ;
Ausarbeitung von Raumordnungsskizzen im
Maßstab 1 : 25 000 für landesplanerische Rah-
Mmenprogramme;
besonders schwierige Fortführung der Kar-
tenoriginale des Raumordnungskatasters.
9)
1)
VIII. Reproduktionstechnische Angestellte
Vergütungsgruppe Vc
Reproduktionstechnische Angestellte im Vermes-
sungs- und Kartenwesen mit einschlägiger Lehr-
abschlußprüfung, die sich dadurch aus der Ver-
gütungsgruppe. VIb herausheben, daß sie überwie-
gend schwierige Aufgaben zu erfüllen haben, sowie
sonstige Angestellte, die auf Grund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)
Vergütungsgruppe VIb
Reproduktionstechnische Angestellte im Vermes-
sungs- und Kartenwesen mit einschlägiger Lehr-
abschlußprüfung, die sich dadurch: aus der Ver-
gütungsgruppe VII herausheben, daß sie in nicht
unerheblichem Umfang schwierige Aufgaben zu er-
füllen haben, sowie sonstige Angestellte, die auf
Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Er-
fahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Der
Umfang der schwierigen Aufgaben ist nicht mehr
unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten
Tätigkeit ausmacht.)
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)
Vergütungsgruppe VII
Ferner, wenn. sie als Angestellte
beschäftigt sind ($.1 Abs. 2):
Reproduktionstechnische Angestellte im Vermes-
sungs- und Kartenwesen mit einschlägiger Lehr-
abschlußprüfung, die sich nach mehrjähriger Be-
rufstätigkeit durch besondere Leistungen aus der
Vergütungsgruppe VIII herausheben, sowie sonstige
Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fähig-
keiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätig-
keiten ausüben. *
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Vergütungsgruppe VHI
Ferner, wenn sie als Angestellte
beschäftigt sind ($ 1 Abs. 2):
Reproduktionstechnische Angestellte im Vermes-
sungs- und Kartenwesen mit einschlägiger Lehr-
abschlußprüfung und entsprechender Tätigkeit so-
wie sonstige Angestellte, die auf Grund gleich-
wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben. *
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Vergütungsgruppe IXb
Ferner, wenn sie als Angestellte
beschäftigt sind ($ 1 Abs. 2):
1. Angestellte, die bei selbständiger Verfahrenswahl
Lichtpausen verschiedenster Art herstellen. *
Angestellte mit schwierigerer Tätigkeit bei der
Mikrofilmung (z. B. bei unterschiedlicher Quali-
tät der Vorlagen). *
Vergütungsgruppe X
Ferner, wenn sie als Angestellte
beschäftigt sind (8 1 Abs. 2): T
1. Angestellte, die einfache Lichtpausen her-
stellen. *
Angestellte mit einfacher Tätigkeit bei der Mi-
kroverfilmung. *
Protokollnotizen:
Die Tätigkeit eines reproduktionstechnischen
Angestellten im: Sinne dieses Tätigkeitsmerk-
mals ist die Tätigkeit eines
Photographen, Reproduktionsphotographen,
Reprographen, Schriftlithographen, Farben-
lithographen
mit Lehrabschlußprüfung
sowie
die Tätigkeit als Kopierer eines
Flachdruckers, Offsetvervielfältigers, Sieb-
druckers
mit Lehrabschlußprüfung.
Schwierige Aufgaben im Sinne dieses Tätigkeits-
merkmals sind z. B.:
Strichaufnahmen oder Halbtonaufnahmen nach
Sollmaß und jeden Formats;
Maßausgleich auf gegebenes Sollmaß;
Herstellen von Rasterfilmen ein- und mehrfarbig,
von Schummerungsvorlagen über Halbton-
aufnahmen;
selbständige Versuchs- und Entwicklungsarbei-
ten bei der Einführung neuer technischer Ver-
fahren; ;
Zusammenkopie von einzelnen Kartenteilen mit
Kartenrahmen bei der Neuherstellung sowie Ein-
kopierung von Fortführungen in vorhandene
Originale auf Folie und Glas mit kartographi-
scher Paßgenauigkeit.
L.
M. Technische Angestellte im Eichdienst
I. Angestellte in den Eichverwaltungen
der Länder
Vergütungsgruppe IVa
Technische Angestellte im HEichdienst mit tech-
nischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen
zu allen Vergütungsgruppen mit entsprechender
Tätigkeit und langjähriger praktischer Erfahrung,
die sich durch die besondere Bedeutung ihres Auf-
gabenkreises :aus der Vergütungsgruppe IV b her-
ausheben, sowie sonstige Angestellte, die auf Grund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Besonders be-
deutende Tätigkeiten sind z. B. Eichen von Gas-
kalorimetern und Meßgeräten zur kontinuierlichen
Dichtemessung; selbständige Entwicklung neuer
Prüfverfahren; Überwachung von Prüfstellen für
Elektrizitätsmeßgeräte.)
Vergütungsgruppe IVb
Technische Angestellte im Eichdienst mit tech-
nischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen
zu allen Vergütungsgruppen mit entsprechender
Tätigkeit, die sich durch die besondere Schwierig-
keit ihrer Aufgaben aus der Vergütungsgruppe V a
herausheben, sowie sonstige Angestellte, -die auf
Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer HEr-
fahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Be-
sonders schwierige Aufgaben sind z. B. Eichen von
Abfüllmaschinen, Maßfüllmaschinen, Mengehum-
wertern, Zeitmeßgeräten, Flüssiggasmeßanlagen,
Zusatzeinrichtungen für Flüssigkeitsmeßgeräte; Be-
glaubigen von Verkehrsradargeräten.)