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Volume 30. September 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

4/1969 
Seite 258 
Nr. 67 
1) 
besonders- schwierige Montagen bei inhalts- 
reichen Karten im Maßstab 1: 25000 und 
kleiner; 
schwierige Übertragung und Generalisierung 
von Fachplanungen für das Raumordnungs- 
kataster (z. B. Neueintragung von Fach- 
planungen mit Maßstabsumstellung und Neu- 
darstellung) ; 
Ausarbeitung von Raumordnungsskizzen im 
Maßstab 1 : 25 000 für landesplanerische Rah- 
Mmenprogramme; 
besonders schwierige Fortführung der Kar- 
tenoriginale des Raumordnungskatasters. 
9) 
1) 
VIII. Reproduktionstechnische Angestellte 
Vergütungsgruppe Vc 
Reproduktionstechnische Angestellte im Vermes- 
sungs- und Kartenwesen mit einschlägiger Lehr- 
abschlußprüfung, die sich dadurch aus der Ver- 
gütungsgruppe. VIb herausheben, daß sie überwie- 
gend schwierige Aufgaben zu erfüllen haben, sowie 
sonstige Angestellte, die auf Grund gleichwertiger 
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende 
Tätigkeiten ausüben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
Vergütungsgruppe VIb 
Reproduktionstechnische Angestellte im Vermes- 
sungs- und Kartenwesen mit einschlägiger Lehr- 
abschlußprüfung, die sich dadurch: aus der Ver- 
gütungsgruppe VII herausheben, daß sie in nicht 
unerheblichem Umfang schwierige Aufgaben zu er- 
füllen haben, sowie sonstige Angestellte, die auf 
Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Er- 
fahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Der 
Umfang der schwierigen Aufgaben ist nicht mehr 
unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten 
Tätigkeit ausmacht.) 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
Vergütungsgruppe VII 
Ferner, wenn. sie als Angestellte 
beschäftigt sind ($.1 Abs. 2): 
Reproduktionstechnische Angestellte im Vermes- 
sungs- und Kartenwesen mit einschlägiger Lehr- 
abschlußprüfung, die sich nach mehrjähriger Be- 
rufstätigkeit durch besondere Leistungen aus der 
Vergütungsgruppe VIII herausheben, sowie sonstige 
Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fähig- 
keiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätig- 
keiten ausüben. * 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Vergütungsgruppe VHI 
Ferner, wenn sie als Angestellte 
beschäftigt sind ($ 1 Abs. 2): 
Reproduktionstechnische Angestellte im Vermes- 
sungs- und Kartenwesen mit einschlägiger Lehr- 
abschlußprüfung und entsprechender Tätigkeit so- 
wie sonstige Angestellte, die auf Grund gleich- 
wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben. * 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Vergütungsgruppe IXb 
Ferner, wenn sie als Angestellte 
beschäftigt sind ($ 1 Abs. 2): 
1. Angestellte, die bei selbständiger Verfahrenswahl 
Lichtpausen verschiedenster Art herstellen. * 
Angestellte mit schwierigerer Tätigkeit bei der 
Mikrofilmung (z. B. bei unterschiedlicher Quali- 
tät der Vorlagen). * 
Vergütungsgruppe X 
Ferner, wenn sie als Angestellte 
beschäftigt sind (8 1 Abs. 2): T 
1. Angestellte, die einfache Lichtpausen her- 
stellen. * 
Angestellte mit einfacher Tätigkeit bei der Mi- 
kroverfilmung. * 
Protokollnotizen: 
Die Tätigkeit eines reproduktionstechnischen 
Angestellten im: Sinne dieses Tätigkeitsmerk- 
mals ist die Tätigkeit eines 
Photographen, Reproduktionsphotographen, 
Reprographen, Schriftlithographen, Farben- 
lithographen 
mit Lehrabschlußprüfung 
sowie 
die Tätigkeit als Kopierer eines 
Flachdruckers, Offsetvervielfältigers, Sieb- 
druckers 
mit Lehrabschlußprüfung. 
Schwierige Aufgaben im Sinne dieses Tätigkeits- 
merkmals sind z. B.: 
Strichaufnahmen oder Halbtonaufnahmen nach 
Sollmaß und jeden Formats; 
Maßausgleich auf gegebenes Sollmaß; 
Herstellen von Rasterfilmen ein- und mehrfarbig, 
von Schummerungsvorlagen über Halbton- 
aufnahmen; 
selbständige Versuchs- und Entwicklungsarbei- 
ten bei der Einführung neuer technischer Ver- 
fahren; ; 
Zusammenkopie von einzelnen Kartenteilen mit 
Kartenrahmen bei der Neuherstellung sowie Ein- 
kopierung von Fortführungen in vorhandene 
Originale auf Folie und Glas mit kartographi- 
scher Paßgenauigkeit. 
L. 
M. Technische Angestellte im Eichdienst 
I. Angestellte in den Eichverwaltungen 
der Länder 
Vergütungsgruppe IVa 
Technische Angestellte im HEichdienst mit tech- 
nischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen 
zu allen Vergütungsgruppen mit entsprechender 
Tätigkeit und langjähriger praktischer Erfahrung, 
die sich durch die besondere Bedeutung ihres Auf- 
gabenkreises :aus der Vergütungsgruppe IV b her- 
ausheben, sowie sonstige Angestellte, die auf Grund 
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen 
entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Besonders be- 
deutende Tätigkeiten sind z. B. Eichen von Gas- 
kalorimetern und Meßgeräten zur kontinuierlichen 
Dichtemessung; selbständige Entwicklung neuer 
Prüfverfahren; Überwachung von Prüfstellen für 
Elektrizitätsmeßgeräte.) 
Vergütungsgruppe IVb 
Technische Angestellte im Eichdienst mit tech- 
nischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen 
zu allen Vergütungsgruppen mit entsprechender 
Tätigkeit, die sich durch die besondere Schwierig- 
keit ihrer Aufgaben aus der Vergütungsgruppe V a 
herausheben, sowie sonstige Angestellte, -die auf 
Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer HEr- 
fahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Be- 
sonders schwierige Aufgaben sind z. B. Eichen von 
Abfüllmaschinen, Maßfüllmaschinen, Mengehum- 
wertern, Zeitmeßgeräten, Flüssiggasmeßanlagen, 
Zusatzeinrichtungen für Flüssigkeitsmeßgeräte; Be- 
glaubigen von Verkehrsradargeräten.)
	        
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