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Volume 28. August 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

1/1969 | 
Seite 246 
Nr. 62 
Die Pflegesätze für Sonderbetten sind denjenigen der | 
[I. Pflegeklasse in nichtlandeseigenen Krankenhäusern 
im Sinne des $ 10 aaO vergleichbar. 
B. Anstalten für Chronischkranke (Hospitäler) 
und Krankenhäuser mit Abteilungen für 
Chronischkranke 
Der Pflegesatz beträgt je Krankenpflegetag .. 25,80 DM. 
C. Heil- und Pflegeanstalten 
Der Pflegesatz beträgt je Krankenpflegetag 
a) in Anstaltspflege .........0..00 474... 26,70 DM. 
b) in Außenpflege 
Barauslagen zuzüglich eines Verwaltungs- 
kostenzuschlages von täglich .:.......... 1,80 DM 
IL. 
Aufnahme- und Entlassungstag sind als je ein Tag zu 
berechnen. Beträgt der Aufenthalt des Patienten in der 
Krankenanstalt jedoch weniger als 24 Stunden, so sind 
der Aufnahmetag und der Entlassungstag zusammen nur 
als ein Pflegetag zu berechnen. Bei Verlegung von Patien- 
ten in eine andere Krankenanstalt darf der Verlegungstag 
nur- einmal, und zwar nur von der aufnehmenden Kranken- 
anstalt berechnet werden. 
III. 
Neben den Pflegesätzen sind die Kosten der verwende- 
ten Materialien 
a) für tatsächlich durchgeführte Operationen am ge- 
öffneten Herzen unter Anwendung des extrakorpo- 
ralen Kreislaufs (Herz-Lungen-Maschine), 
b) für Endoprothesen, 
c) für Schienen und Apparaturen bei Kieferbruchbe- 
handlungen 
besonders in Rechnung zu stellen. 
Für Patienten der Sonderbettenklasse sind neben dem 
Pflegesatz außer den in Nr.1 aufgeführten Neben- 
kosten keine weiteren Kosten zu berechnen. 
Die im Rahmen der stationären Behandlung entstehen- 
den sächlichem Kosten der Röntgendiagnostik für Un- 
fallverletzte, soweit die gesetzliche Unfallversicherung 
für die stationäre Behandlung im berufsgenossen- 
schaftlichen Heilverfahren Kostenträger ist, sind nicht 
besonders zu berechnen. 
Bei stationärer Beobachtung von Patienten der allge- 
meinen Pflegeklasse und der Sonderbettenklasse sind 
neben dem Pflegesatz keine weiteren Kosten zu be- 
rechnen. 
IV. 
Die Pflegesätze und Nebenkosten der Allgemeinen An- 
weisung gelten gegenüber 
a) Sozialversicherungsträgern, sonstigen öffentlichen 
und anderen Kostenträgern (Deutsche Studenten- 
krankenversorgung, Krankenversorgung der Bun- 
desbahnbeamten, Postbeamtenkrankenkasse), 
b) Selbstzahlern. 
Im Verrechnungsverkehr mit den Fürsorgeverbänden 
im Gebiet des Sowjetsektors von Berlin sowie der So- 
wjetischen ‚Besatzungszone Deutschlands sind für die 
stationäre Behandlung von Hilfsbedürftigen die Pflege- 
sätze des Kur- und Verpflegungskostentarifs vom 
23. September 1938 in der Fassung vom 24. November 
1942 (DbIl. VI/1942 Nr. 333) anzuwenden. 
Diese Allgemeine Anweisung findet auf die Berliner 
Kinderheilstätte Schöneberg, Wyk auf Föhr, keine 
Anwendung. 
Diese Allgemeine Anweisung tritt mit Wirkung vom 
1. April 1969 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. März 
1979 außer Kraft. 
5. 
Die Allgemeine Anweisung über Pflegesätze und 
Nebenkosten ‚in den Krankenanstalten des Landes 
Berlin vom 25. März 1969 (ABl. S.504) wird mit dem 
Inkrafttreten dieser Allgemeinen Anweisung aufge- 
hoben. 
Die Pflegesätze und Nebenkosten sind in Rechnung zu 
steilen 
a) für Sozialversicherungsträger, sonstige öffentliche 
und andere Kostenträger mit Wirkung vom 1. April 
1969, 
für Selbstzahler mit Wirkung von dem Tage, von 
dem an diese auf Grund der getroffenen vertrag- 
lichen Vereinbarungen zur Zahlung der erhöhten 
Sätze verpflichtet sind, frühestens mit Wirkung 
vom 1. April 1969. 
2 
z 
Anlage 2 
Einstufung der Krankenhäuser im Lande Berlin 
Stand 1. April 1969 
Gruppe S 
L._ Oskar-Helene-Heim 
2. Kaiserin-Auguste-Viktoria-Haus 
Gruppe A 
Städt. Krankenhaus Moabit 
Städt. Rudolf-Virchow-Krankenhaus 
Städt. Rudolf-Virchow-Krankenhaus 
- Kinderklinik — 
Städt. Krankenhaus Westend 
Städt. Frauenklinik Charlottenburg 
Städt. Krankenhaus Spandau 
Städt. Krankenhaus Wilmersdorf 
8. Städt. Behring-Krankenhaus 
9. Städt. Auguste-Viktoria-Krankenhaus 
10. Städt. Wenckebach-Krankenhaus 
11. Städt. Krankenhaus Neukölln 
12. Städt. Krankenhaus Britz 
13. "Ev. Waldkrankenhaus Spandau 
14. Martin-Luther-Krankenhaus 
15. Ev. Krankenhaus Hubertus 
16. St. Gertrauden-Krankenhaus 
17. St. Joseph-Krankenhaus 
18. .Dominikus-Krankenhaus 
19. DRK-Krankenhaus Jungfernheide 
20. DRK-Rittberg-Krankenhaus 
Gruppe A1 
Städt. Krankenhaus am Urban 
Städt. Krankenhaus am Kreuzberg 
Städt. Kinderklinik Charlottenburg 
Städt. Krankenhaus Hohengatow 
Städt. Klinik Havelhöhe 
Landesnervenklinik Berlin 
- Abt. für Akutkranke — 
(Tag- und Nachtklinik. 50% des Pflegesatzes) 
Städt. Krankenhaus Wannsee 
8. Städt. Klinik für Lungenkranke Heckeshorn 
9. Städt. Krankenhaus Steglitz 
10. Städt. Krankenhaus am Mariendorfer Weg 
11. Städt. Humboldt-Krankenhaus 
12. Städt. Klinik für Jugendpsychiatrie Wiesengrund
	        
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