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Nr. 62
Die Pflegesätze für Sonderbetten sind denjenigen der |
[I. Pflegeklasse in nichtlandeseigenen Krankenhäusern
im Sinne des $ 10 aaO vergleichbar.
B. Anstalten für Chronischkranke (Hospitäler)
und Krankenhäuser mit Abteilungen für
Chronischkranke
Der Pflegesatz beträgt je Krankenpflegetag .. 25,80 DM.
C. Heil- und Pflegeanstalten
Der Pflegesatz beträgt je Krankenpflegetag
a) in Anstaltspflege .........0..00 474... 26,70 DM.
b) in Außenpflege
Barauslagen zuzüglich eines Verwaltungs-
kostenzuschlages von täglich .:.......... 1,80 DM
IL.
Aufnahme- und Entlassungstag sind als je ein Tag zu
berechnen. Beträgt der Aufenthalt des Patienten in der
Krankenanstalt jedoch weniger als 24 Stunden, so sind
der Aufnahmetag und der Entlassungstag zusammen nur
als ein Pflegetag zu berechnen. Bei Verlegung von Patien-
ten in eine andere Krankenanstalt darf der Verlegungstag
nur- einmal, und zwar nur von der aufnehmenden Kranken-
anstalt berechnet werden.
III.
Neben den Pflegesätzen sind die Kosten der verwende-
ten Materialien
a) für tatsächlich durchgeführte Operationen am ge-
öffneten Herzen unter Anwendung des extrakorpo-
ralen Kreislaufs (Herz-Lungen-Maschine),
b) für Endoprothesen,
c) für Schienen und Apparaturen bei Kieferbruchbe-
handlungen
besonders in Rechnung zu stellen.
Für Patienten der Sonderbettenklasse sind neben dem
Pflegesatz außer den in Nr.1 aufgeführten Neben-
kosten keine weiteren Kosten zu berechnen.
Die im Rahmen der stationären Behandlung entstehen-
den sächlichem Kosten der Röntgendiagnostik für Un-
fallverletzte, soweit die gesetzliche Unfallversicherung
für die stationäre Behandlung im berufsgenossen-
schaftlichen Heilverfahren Kostenträger ist, sind nicht
besonders zu berechnen.
Bei stationärer Beobachtung von Patienten der allge-
meinen Pflegeklasse und der Sonderbettenklasse sind
neben dem Pflegesatz keine weiteren Kosten zu be-
rechnen.
IV.
Die Pflegesätze und Nebenkosten der Allgemeinen An-
weisung gelten gegenüber
a) Sozialversicherungsträgern, sonstigen öffentlichen
und anderen Kostenträgern (Deutsche Studenten-
krankenversorgung, Krankenversorgung der Bun-
desbahnbeamten, Postbeamtenkrankenkasse),
b) Selbstzahlern.
Im Verrechnungsverkehr mit den Fürsorgeverbänden
im Gebiet des Sowjetsektors von Berlin sowie der So-
wjetischen ‚Besatzungszone Deutschlands sind für die
stationäre Behandlung von Hilfsbedürftigen die Pflege-
sätze des Kur- und Verpflegungskostentarifs vom
23. September 1938 in der Fassung vom 24. November
1942 (DbIl. VI/1942 Nr. 333) anzuwenden.
Diese Allgemeine Anweisung findet auf die Berliner
Kinderheilstätte Schöneberg, Wyk auf Föhr, keine
Anwendung.
Diese Allgemeine Anweisung tritt mit Wirkung vom
1. April 1969 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. März
1979 außer Kraft.
5.
Die Allgemeine Anweisung über Pflegesätze und
Nebenkosten ‚in den Krankenanstalten des Landes
Berlin vom 25. März 1969 (ABl. S.504) wird mit dem
Inkrafttreten dieser Allgemeinen Anweisung aufge-
hoben.
Die Pflegesätze und Nebenkosten sind in Rechnung zu
steilen
a) für Sozialversicherungsträger, sonstige öffentliche
und andere Kostenträger mit Wirkung vom 1. April
1969,
für Selbstzahler mit Wirkung von dem Tage, von
dem an diese auf Grund der getroffenen vertrag-
lichen Vereinbarungen zur Zahlung der erhöhten
Sätze verpflichtet sind, frühestens mit Wirkung
vom 1. April 1969.
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Anlage 2
Einstufung der Krankenhäuser im Lande Berlin
Stand 1. April 1969
Gruppe S
L._ Oskar-Helene-Heim
2. Kaiserin-Auguste-Viktoria-Haus
Gruppe A
Städt. Krankenhaus Moabit
Städt. Rudolf-Virchow-Krankenhaus
Städt. Rudolf-Virchow-Krankenhaus
- Kinderklinik —
Städt. Krankenhaus Westend
Städt. Frauenklinik Charlottenburg
Städt. Krankenhaus Spandau
Städt. Krankenhaus Wilmersdorf
8. Städt. Behring-Krankenhaus
9. Städt. Auguste-Viktoria-Krankenhaus
10. Städt. Wenckebach-Krankenhaus
11. Städt. Krankenhaus Neukölln
12. Städt. Krankenhaus Britz
13. "Ev. Waldkrankenhaus Spandau
14. Martin-Luther-Krankenhaus
15. Ev. Krankenhaus Hubertus
16. St. Gertrauden-Krankenhaus
17. St. Joseph-Krankenhaus
18. .Dominikus-Krankenhaus
19. DRK-Krankenhaus Jungfernheide
20. DRK-Rittberg-Krankenhaus
Gruppe A1
Städt. Krankenhaus am Urban
Städt. Krankenhaus am Kreuzberg
Städt. Kinderklinik Charlottenburg
Städt. Krankenhaus Hohengatow
Städt. Klinik Havelhöhe
Landesnervenklinik Berlin
- Abt. für Akutkranke —
(Tag- und Nachtklinik. 50% des Pflegesatzes)
Städt. Krankenhaus Wannsee
8. Städt. Klinik für Lungenkranke Heckeshorn
9. Städt. Krankenhaus Steglitz
10. Städt. Krankenhaus am Mariendorfer Weg
11. Städt. Humboldt-Krankenhaus
12. Städt. Klinik für Jugendpsychiatrie Wiesengrund