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Volume 19. August 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

1/1969 
| Seite 219 
Nr. 60 
innerhalb. einer Bezirksverwaltung über das Bezirksamt, 
Abteilung Finanzen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In 
der Anzeige soll angegeben werden, wie die Unregelmäßig- 
keiten begangen und aufgedeckt worden sind, welche Maß- 
nahmen ergriffen worden sind, um Unregelmäßigkeiten 
dieser Art zu verhüten oder zu erschweren, und ob Vor- 
schriften. zur Verhütung oder Erschwerung solcher Un- 
regelmäßigkeiten geändert, ergänzt oder erlassen werden 
müßten. Unabhängig von der Erstattung der Anzeige sind 
alle sonst erforderlichen Maßnahmen (z.B. dienststraf- 
rechtliche und strafrechtliche Verfolgung, Ersatzforderung) 
zu veranlassen. 
(2) Jede Dienstkraft hat Wahrnehmungen von Unregel- 
mäßigkeiten unverzüglich dem Wirtschafter ($ 36 Abs.1l 
Satz 2 LHO) mitzuteilen. 
$ 30 
Ergänzende Verwaltungsvorschriften und Abweichungen 
(1) Der Senator für Finanzen erläßt die in dieser Ord- 
nung vorgesehenen ergänzenden Verwaltungsvorschriften 
sowie die sonstigen ergänzenden Verwaltungsvorschriften 
zu dieser Ordnung ($ 109 Abs. 2 Satz 1 LHO). 
(2) Der Senator für Finanzen wird ermächtigt, in be- 
sonderen Ausnahmefällen im Einvernehmen mit dem Rech- 
nungshof abweichende Regelungen gegenüber dieser Ord- 
nung zu treffen. Dies gilt insbesondere, soweit 
l. für die Steuerverwaltung (Landesfinanzbehörden, so- 
weit sie nicht unmittelbar den Weisungen des Bundes- 
ministers der Finanzen unterstehen), die Justizverwal- 
tung und die Verwaltungen der anderen Gerichtszweige 
Abweichungen für die Anwendung bundeseinheitlicher 
Regelungen oder 
Abweichungen für die elektronische Datenverarbeitung 
im Bereich des Haushaltswesens 
erforderlich sind. 
2. 
8 31 
Inkrafttreten 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Oktober 1969 
in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. September 1979 
außer Kraft. 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 - 
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4461 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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