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Nr. 60
innerhalb. einer Bezirksverwaltung über das Bezirksamt,
Abteilung Finanzen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In
der Anzeige soll angegeben werden, wie die Unregelmäßig-
keiten begangen und aufgedeckt worden sind, welche Maß-
nahmen ergriffen worden sind, um Unregelmäßigkeiten
dieser Art zu verhüten oder zu erschweren, und ob Vor-
schriften. zur Verhütung oder Erschwerung solcher Un-
regelmäßigkeiten geändert, ergänzt oder erlassen werden
müßten. Unabhängig von der Erstattung der Anzeige sind
alle sonst erforderlichen Maßnahmen (z.B. dienststraf-
rechtliche und strafrechtliche Verfolgung, Ersatzforderung)
zu veranlassen.
(2) Jede Dienstkraft hat Wahrnehmungen von Unregel-
mäßigkeiten unverzüglich dem Wirtschafter ($ 36 Abs.1l
Satz 2 LHO) mitzuteilen.
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Ergänzende Verwaltungsvorschriften und Abweichungen
(1) Der Senator für Finanzen erläßt die in dieser Ord-
nung vorgesehenen ergänzenden Verwaltungsvorschriften
sowie die sonstigen ergänzenden Verwaltungsvorschriften
zu dieser Ordnung ($ 109 Abs. 2 Satz 1 LHO).
(2) Der Senator für Finanzen wird ermächtigt, in be-
sonderen Ausnahmefällen im Einvernehmen mit dem Rech-
nungshof abweichende Regelungen gegenüber dieser Ord-
nung zu treffen. Dies gilt insbesondere, soweit
l. für die Steuerverwaltung (Landesfinanzbehörden, so-
weit sie nicht unmittelbar den Weisungen des Bundes-
ministers der Finanzen unterstehen), die Justizverwal-
tung und die Verwaltungen der anderen Gerichtszweige
Abweichungen für die Anwendung bundeseinheitlicher
Regelungen oder
Abweichungen für die elektronische Datenverarbeitung
im Bereich des Haushaltswesens
erforderlich sind.
2.
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Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Oktober 1969
in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. September 1979
außer Kraft.
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 -
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4461 -
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43