1/1969
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Nr. 33
Anlage 4
Prüfungsfächer und Prüfungszeiten
Fachrichtung Hochbau und Städtebau
Fachgebiet Hochbau:
1. Landesplanung, Städtebau, Wohnungs- und
Siediungsweseh NE RR
Gebäudekunde“ 0. Fe
Gestaltung von Einzelheiten ................
Geschichte der Baugestaltung ............
Bautechnische Zweiggebiete .. DE
Verwaltung und Recht ......... 5 OP 1%
zusammen 6%
Fachgebiet Städtebau:
1. Raumordnung und Landesplanung ..........
2. Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen ..
2 Gebäudekunde RT
Geschichte des Städtebaues ................
Erschließung und Technik der Stadt ......
Verwaltung und Recht. ea 14%
zusammen 6%
Stunde
Fachrichtung Bauingenieurwesen
Fachgebiet Stadtbauwesen*):
1. Stadtstraßen und Stadtbahnen . .............
2. Siedlungswasserbau, Stadthygiene und Stadt-
A zZ
Konstruktiver Ingenieurbau ....:..........
Raumordnung, Landes- und Stadtplanung ...
Verwaltung und Recht. 1.
Organisation und Rechtsvorschriften der tech-
nischen. Verwaltungen.
zusammen
Fachgebiet Wasserwesen*):
1.. Verkehrswasserbau .... AR
2. Wasserwirtschaft ......... Ar WER
7. Konstruktiver Ingenieurbau ................
- Raumordnung, Landesplanung, Stadtbauwesen
Verwaltung und Recht...
Organisation und Rechtsvorschriften der tech-
nischen Verwaltungen ............ .
zusammen 6%
6%
Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik
Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik der Bauver
waltungen:
1. Maschinelle Anlagen ...........
2, Elektrische Anlagen -.. 4. ne et
3. Energiewirtschaft und Energieversorgung ..
4 Maschinen- und elektrotechnische Zweig-
gebieten HE 1%
Verwaltung und Recht ......... FERNE 1%
zusammen 6%
Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen
Liegenschaftskataster.. 1%
Flurbereinigung und ländliche Siedlung ...... 1%
Raumordnung, Landesplanung und Städtebau 1%
Landesvermessung und Kartographie ...... 1%
Verwaltung und Recht .........:. Hat 1%
zusammen 61%
L.
2.
5.
“In jedem Fachgebiet werden die Prüfungszeiten in den Ver-
tiefungsfächern (Fach 1 und 2) um insgesamt 1% Stunde ver-
längert.
Anlage 5
— Prüfstoffverzeichnis
Fachrichtung Hochbau und Städtebau
Fachgebiet Hochbau:
Landesplanung, Städtebau, Wohnungs- und Siedlungs-
wesen
Planungs-, Bau und Bodenrecht (insbesondere BBauG,
BauNVO, Planzeichen VO)
Landes- und Regionalplanung unter besonderer Be-
rücksichtigung der Rechtsvorschriften, die für das
Land gelten, in dem der Referendar ausgebildet wor-
den ist.
Städtebau, insbesondere
a) Bauleitplanung
b) Sicherung der Bauleitplanung
c) Bodenordnung
d) Zulässigkeit von Bauvorhaben
e) Zusammenwirken mit Fachplanungen auf den Ge-
bieten
Flurbereinigung
Naturschutz und Landschaftspflege
Landespflege
Denkmalpflege
Verkehrswesen
Versorgungsanlagen
Beseitigung der Abfallstoffe.
Finanzierung im Wohnungs- und Siedlungswesen
Skizzenhafte Entwürfe für kleinere städtebauliche Auf-
gaben
Gebäudekunde
Flächenbedarf, Standortbedingungen, Grundrißanord-
nung, Konstruktion und Einrichtung wichtiger öffent-
licher und privater Gebäude
Gestaltung von Einzelheiten
Durchbildung kleinerer Bauwerke, einzelner Bauteile
und :‘Ausstattungsstücke
Geschichte der Baugestaltung
Baugeschichte und Entwicklung der Baugestaltung von
der Frühzeit bis zur Gegenwart in Grundzügen
Typische Bauten der Vergangenheit, vor allem in
Deutschland, deren Konstruktionen und Einzelheiten
unter Berücksichtigung von Gebieten, mit denen sich
der Referendar besonders beschäftigt hat
Darstellung von Bauten oder Einzelheiten in Skizzen
Denkmalpflege
Bautechnische Zweiggebiete
insbesondere
Heizungs- und Lüftungsanlagen, Wasserversorgung
und Entwässerung, elektrische Anlagen, Aufzüge,
Fernsprechanlagen
Schwierige Gründungen
Schallschutz, Wärmeschutz und Raumakustik
Bauen mit vorgefertigten Bauteilen
Baustelleneinrichtung und auf Baustellen gebräuchliche
Maschinen und Geräte
Baulicher Zivilschutz
Fachgebiet Städtebau:
1. Raumordnung und Landesplanung
Raumordnung
Landes- und Regionalplanung unter besonderer Be-
rücksichtigung der Rechtsvorschriften, die für das
Land gelten, in dem der Referendar ausgebildet wor-
den ist
Wissenschaftliche Grundlagen der Planung, Raum-
forschung
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