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Volume 19. Juni 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

1/1969 
Seite 120 
Nr. 33 
Anlage 4 
Prüfungsfächer und Prüfungszeiten 
Fachrichtung Hochbau und Städtebau 
Fachgebiet Hochbau: 
1. Landesplanung, Städtebau, Wohnungs- und 
Siediungsweseh NE RR 
Gebäudekunde“ 0. Fe 
Gestaltung von Einzelheiten ................ 
Geschichte der Baugestaltung ............ 
Bautechnische Zweiggebiete .. DE 
Verwaltung und Recht ......... 5 OP 1% 
zusammen 6% 
Fachgebiet Städtebau: 
1. Raumordnung und Landesplanung .......... 
2. Städtebau, Wohnungs- und Siedlungswesen .. 
2 Gebäudekunde RT 
Geschichte des Städtebaues ................ 
Erschließung und Technik der Stadt ...... 
Verwaltung und Recht. ea 14% 
zusammen 6% 
Stunde 
Fachrichtung Bauingenieurwesen 
Fachgebiet Stadtbauwesen*): 
1. Stadtstraßen und Stadtbahnen . ............. 
2. Siedlungswasserbau, Stadthygiene und Stadt- 
A zZ 
Konstruktiver Ingenieurbau ....:.......... 
Raumordnung, Landes- und Stadtplanung ... 
Verwaltung und Recht. 1. 
Organisation und Rechtsvorschriften der tech- 
nischen. Verwaltungen. 
zusammen 
Fachgebiet Wasserwesen*): 
1.. Verkehrswasserbau .... AR 
2. Wasserwirtschaft ......... Ar WER 
7. Konstruktiver Ingenieurbau ................ 
- Raumordnung, Landesplanung, Stadtbauwesen 
Verwaltung und Recht... 
Organisation und Rechtsvorschriften der tech- 
nischen Verwaltungen ............ . 
zusammen 6% 
6% 
Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik 
Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik der Bauver 
waltungen: 
1. Maschinelle Anlagen ........... 
2, Elektrische Anlagen -.. 4. ne et 
3. Energiewirtschaft und Energieversorgung .. 
4 Maschinen- und elektrotechnische Zweig- 
gebieten HE 1% 
Verwaltung und Recht ......... FERNE 1% 
zusammen 6% 
Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen 
Liegenschaftskataster.. 1% 
Flurbereinigung und ländliche Siedlung ...... 1% 
Raumordnung, Landesplanung und Städtebau 1% 
Landesvermessung und Kartographie ...... 1% 
Verwaltung und Recht .........:. Hat 1% 
zusammen 61% 
L. 
2. 
5. 
“In jedem Fachgebiet werden die Prüfungszeiten in den Ver- 
tiefungsfächern (Fach 1 und 2) um insgesamt 1% Stunde ver- 
längert. 
Anlage 5 
— Prüfstoffverzeichnis 
Fachrichtung Hochbau und Städtebau 
Fachgebiet Hochbau: 
Landesplanung, Städtebau, Wohnungs- und Siedlungs- 
wesen 
Planungs-, Bau und Bodenrecht (insbesondere BBauG, 
BauNVO, Planzeichen VO) 
Landes- und Regionalplanung unter besonderer Be- 
rücksichtigung der Rechtsvorschriften, die für das 
Land gelten, in dem der Referendar ausgebildet wor- 
den ist. 
Städtebau, insbesondere 
a) Bauleitplanung 
b) Sicherung der Bauleitplanung 
c) Bodenordnung 
d) Zulässigkeit von Bauvorhaben 
e) Zusammenwirken mit Fachplanungen auf den Ge- 
bieten 
Flurbereinigung 
Naturschutz und Landschaftspflege 
Landespflege 
Denkmalpflege 
Verkehrswesen 
Versorgungsanlagen 
Beseitigung der Abfallstoffe. 
Finanzierung im Wohnungs- und Siedlungswesen 
Skizzenhafte Entwürfe für kleinere städtebauliche Auf- 
gaben 
Gebäudekunde 
Flächenbedarf, Standortbedingungen, Grundrißanord- 
nung, Konstruktion und Einrichtung wichtiger öffent- 
licher und privater Gebäude 
Gestaltung von Einzelheiten 
Durchbildung kleinerer Bauwerke, einzelner Bauteile 
und :‘Ausstattungsstücke 
Geschichte der Baugestaltung 
Baugeschichte und Entwicklung der Baugestaltung von 
der Frühzeit bis zur Gegenwart in Grundzügen 
Typische Bauten der Vergangenheit, vor allem in 
Deutschland, deren Konstruktionen und Einzelheiten 
unter Berücksichtigung von Gebieten, mit denen sich 
der Referendar besonders beschäftigt hat 
Darstellung von Bauten oder Einzelheiten in Skizzen 
Denkmalpflege 
Bautechnische Zweiggebiete 
insbesondere 
Heizungs- und Lüftungsanlagen, Wasserversorgung 
und Entwässerung, elektrische Anlagen, Aufzüge, 
Fernsprechanlagen 
Schwierige Gründungen 
Schallschutz, Wärmeschutz und Raumakustik 
Bauen mit vorgefertigten Bauteilen 
Baustelleneinrichtung und auf Baustellen gebräuchliche 
Maschinen und Geräte 
Baulicher Zivilschutz 
Fachgebiet Städtebau: 
1. Raumordnung und Landesplanung 
Raumordnung 
Landes- und Regionalplanung unter besonderer Be- 
rücksichtigung der Rechtsvorschriften, die für das 
Land gelten, in dem der Referendar ausgebildet wor- 
den ist 
Wissenschaftliche Grundlagen der Planung, Raum- 
forschung 
11353
	        
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