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Nr. 32
3.4
Beginn und Ende der Ausbildung
Die Ausbildung beginnt am ......... .
uk UN endet
8.3
Probezeit — Kündigung
Die ersten drei Monate der Ausbildung‘ gelten als
Probezeit.
Das Ausbildungsverhältnis kann gekündigt werden:
während der Probezeit ohne Einhaltung einer Kündi-
gungsfrist von beiden Vertragspartnern,
nach Ablauf der Probezeit aus einem wichtigen Grund
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden
Vertragspartnern,
von dem in Ausbildung. Stehenden bei beabsichtigtem
Berufswechsel mit einer Kündigungsfrist von zwei
Wochen.
Das Kündigungsrecht aus einem wichtigen Grunde er-
lischt, wenn es nicht binnen zwei Wochen, nachdem
Jer Berechtigte von den zugrunde liegenden Tatsachen
erfahren hat, ausgeübt wird.
Ls
Ge
Nebenabreden
Für die Ausübung von Nebentätigkeiten gilt $ 11 BA”
sinngemäß.
2. Als Berufskleidung werden gewährt:
Die Berufskleidung bleibt bis zum Ablauf des Ver-
trages Eigentum des Landes Berlin. Sie ist pfleglich
zu behandeln.
Bei vorzeitigem Ausscheiden ist diese Kleidung späte-
stens am Tage der Beendigung des Ausbildungsver-
hältnisses der Anstalt zurückzugeben.
Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, in der von
dem Träger bereitgestellten Unterkunft zu wohnen
und an der Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen).
3.
S$ 9
Schulordnung und Hausordnung
Die Schülerin / der Schüler unterliegt der Schuloränung
und .der Hausordnung.
u den ......
Für den Träger ‘Gesetzliche(r) Vertreter
der Schule
— Die Schülerin /
der Schüler
) ggf. streichen
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - IB 1.-, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87.0591 - (95) 4059/4461 -
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 0591 - (95) 4461 -
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