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Volume 1. April 1968

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

Ausgegeben am. 1.4.1968 
Dienstblait des Senats von Berlin 
Teil I 
Er A De 
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De Se 
1/1968 | 
Seite 41 
Nr. 20-22 
Inhalt: 
Nr. 20 
Verwaltungsvorschriften über die Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Beschäftigungs- 
bedingungen der Medizinalassistenten im Dienst des Landes Berlin; hier: Erhöhung der Unterhalts- 
zuschüsse ab 1. Januar 1968 ..........0...+ 24 
Rundschreiben über Versicherungspflicht der Schwimmeister ........ Er 
Allgemeine Anweisung über die Behandlung von Behördenfunden (Behördenfundanweisung). .... 
Rundschreiben über das Heilverfahren nach $ 128 des Landesbeamtengesetzes; hier: Auslagen für 
Hilfsmittel (Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel); außergewöhnliche Kosten 
für Kleider- und Wäscheverschleiß . 
Berichtigung betr. Dbl. 1/1968 Nr.10 ... 
Nr. 21 
Nr. 22 
Nr. 23 
Seite 41 
Seite 41 
Seite 41 
Seite 42 
Seite 43 
120 Inn II B 4 — 0514/103 
-2 Fernruf: 87 0591 —. (95) 4135 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
| 16.1.1968 | 
DbI. IV/19638 
Nr. 13 
al 121 Inn II B 4 — 0560/020 
z Fernruf: 87 0591 — (95) 4135 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
| 12.2.1968 | 
Verwaltungsvorschriften 
über die Änderung der Verwaltungsvorschriften 
über die Beschäftigungsbedingungen 
der Medizinalassistenten 
im Dienste des Landes Berlin; 
hier: Erhöhung der Unterhaltszuschüsse 
ab 1. Januar 1963 
Auf Grund des 8 6 Abs.3 AZG wird bestimmt: 
Rundschreiben 
über Versicherungspflicht der Schwimmeister 
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 30. Mai 1967 
— 3 RK 74/64 — entschieden, daß die in den städtischen 
Badeanstalten des Landes Berlin tätigen Schwimmeister 
der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung 
unterliegen. 
Ich bitte, im Dienstblatt Teil 1/1958 Nr. 107 — Buchst. a — 
einen. entsprechenden Hinweis anzubringen. 
Im Auftrage 
Großmann 
Nummer 4 der Verwaltungsvorschriften über die Be- 
schäftigungsbedingungen für _Medizinalassistenten im 
Dienste des Landes Berlin vom 19. April 1961 (Rdvfg. II 
Nr. 46/1961 — Dbl. 1/1961 Nr.44 und V/1961 Nr. 32) in der 
Fassung der Änderung vom 15. September 1966 (DbIl. 1/1966 
Nr. 89, V/1966 Nr. 34) wird wie folgt geändert: 
Der Unterhaltszuschuß für Medizinalassistenten be- 
trägt 
a) im 1. Medizinalassistentenjahr 
fÜrLedig® ee EEE RE EC 
für Verheiratete .,.......00.0.0.000000 40 
im 2. Medizinalassistentenjahr 
für Lee rer er HE 
für Verheiratete ........ 
Neben dem Unterhaltszuschuß werden den Medizinal- 
assistenten Kinderzuschläge nach den für die An- 
gestellten des Landes Berlin maßgebenden Bestimmun- 
gen gewährt. 
Der Unterhaltszuschuß ist am 15. eines Monats für 
den laufenden Monat zu zahlen.‘ 
za Inn V D 21 — 0715 
|_ 122 | rernruf: 8705 91— (95) 4403 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
nachrichtlich 
an die Eigenbetriebe 
die Eigengesellschaften 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, an denen Berlin 
überwiegend beteiligt ist 
6.2. 1968 
DbIl. 11/1968 
Nr. 17 
AL 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
i. Januar 1968 in Kraft. 
Der Senat hat am 6. Februar 1968 mit Beschluß Nr. 667/ 
1968 die nachstehenden Verwaltungsvorschriften erlassen, 
lie ich hiermit bekanntgebe. 
Im Auftrage 
Großmann 
Im Auftrage 
Krems
	        
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