Ausgegeben am 13. 11. 1968
Senatsbibu.
e 1 ®
Dienstblatt des >=. afs von Blerlin
Teil I Inneres — Finanzen — Justiz
1/1968
Seite 325
Nr. 78
Inhalt:
Nr.78 Allgemeine Anweisung über: die Abgeltung ambulanter Leistungen und stationärer Nebenleistun-
gen der Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens des Landes Berlin .............. Seite 325
ArbGesSoz —- V B 11 — 5222/5/3 IV I”.
[ 1-78 ] Fernruf: 2122651 — (979) 651 | 17-9-1968 ı
ABI. S. 1403
An die Bezirksämter
die Landesnervenklinik Dbl. 1V/ 1968
das Landesmedizinaluntersuchungsamt Berlin Nr. 50
die Medizinaluntersuchungsämter I—III Berlin GR
die Landesanstalt für Lebensmittel-,
Arzneimittel- und gerichtliche Chemie Berlin
das Landesveterinäruntersuchungsamt Berlin
das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin
den Landesgewerbearzt. Berlin
mit Landesinstitut für Arbeitsmedizin
die Akademie für Arbeitsmedizin Berlin
die Landesimpfanstalt Berlin mit tropenmedizinischer
Beratungsstelle
die Sportärztliche Hauptberatungsstelle Berlin
den Berliner Blutspenderdienst
nachrichtlich
an den Senator für Inneres
den Präsidenten des Rechnungshofs
der entsprechenden Tarifstelle der für die Anstalt oder
Einrichtung geltenden Gebührenordnung zu berechnen.
IL.
Die Sätze des Tarifes sind anzuwenden gegenüber
a) Ärzten und sonstigen Beschäftigten mit wissenschaft-
licher Ausbildung der Anstalten und Einrichtungen des
Gesundheitswesens des Landes Berlin, wenn diesen
Sachleistungen wie Laboratoriums-, Röntgen- und an-
dere Untersuchungen sowie sonstige Leistungen im
Rahmen ihrer Nebentätigkeit (privatärztliche Tätig-
keit und sonstige Nebentätigkeiten, z.B. Gutachter-
tätigkeit, vertrauensärztliche Tätigkeit für Sozialver-
sicherungsträger) durch Einrichtungen des Gesund-
heitswesens erbracht werden;
allen Kostenträgern für Sachleistungen — mit Aus-
nahme folgender Laboratoriumsuntersuchungen: Blut-
bild, Blutsenkung, Harnstatus —-, die im Rahmen von
stationärer Beobachtung in der Sonderbettenklasse von
Krankenanstalten des Landes Berlin aufgewendet wer-
den;
Krankenanstalten des Landes Berlin und anderen Ein-
richtungen des Gesundheitswesens des Landes Berlin,
wenn für diese von Krankenanstalten des Landes
Berlin Sachleistungen oder andere Leistungen — mit
Ausnahme rein ärztlicher Leistungen — erbracht wer-
den;
allen Kostenträgern, für die sächliche Röntgenleistun-
gen im Rahmen ambulanter röntgenologischer Unter-
suchungen ausgeführt werden;
Selbstzahlern.
II.
Dieser Tarif tritt am 1.September 1968 in Kraft.
Gleichzeitig treten der Tarif für ambulante Leistungen
und stationäre Nebenleistungen der Anstalten und
Einrichtungen des Gesundheitswesens des Landes Ber-
lin vom 14. Dezember 1965 (ABl. 1966 S.43) sowie
die Verwaltungsvorschriften zur Änderung des Tarifs
für ambulante Leistungen und stationäre Nebenleistun-
gen der Anstalten und Einrichtungen des Gesundheits-
wesens des Landes Berlin vom 16. Januar 1968 (ABl.
S. 210) außer Kraft.
I. Der Tarif tritt mit Ablauf des 31. August 1978 außer
Der anliegende Tarif enthält die Sätze für die in den Kraft.
Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens Tarif
des Landes Berlin ausgeführten ambulanten Leistun- x
gen, die Sätze für die in den Krankenanstalten des Abschnitt Inhaltsverzeichnis
Landes Berlin ausgeführten stationären Nebenleistun- ; “
gen sowie die Sätze für Leistungen, die in den medizi- ı £ Allgemeine Sonderleistungen SE
nischen Bäderabteilungen der Krankenhäuser und!'II Innere Medizin, Kinder, Haut .........
Stadtbäder Berlins ausgeführt werden. ‚IIL Chirurgie, Anästhesie, Orthopädie .....
Ärztliche Honorare sind in den Tarifsätzen nicht ent- IV Geburtshilfe und Gynäkologie .........
halten. A ET
Setzt sich eine Leistung, die in den in Ziffer1 auf- VI Hals — Nase — Ohren ................
geführten Anstalten und Einrichtungen (Krankenan- vıjr1 UFrOlOBIe u ar EHE RE a EEE
stalten, Stadtbäder, Gesundheitsämter, Medizinal- VIII Mund und Kiefer
untersuchungsämter usw.) ausgeführt wird, aus meh- un ne © U PAD
reren Einzelleistungen zusammen, so ist jede Einzel. IX Neurologie, Psychiatrie und Psycho-
leistung zu berechnen, sofern nicht der Tarif hierfür ÜhEraäDIE ea hin NA
eine Gesamtposition enthält. Werden mehrere ver- X Laboratoriumsdiagnostik ......000.0.04044
a BE
sgeführ werden Leistungen wiederholt, - a
so findet eine Kürzung der Tarifsätze nicht statt, U ANWENGUNg radioaktiver SION zum Hi
soweit nicht im Tarif etwas anderes bestimmt ist. XIII Röntgentherapie, Anwendung des Teil-
Leistungen, die in. d ‚warir nicht aufgeführt sind chenbeschleunigers, Telecurie-Therapie .
istu: , die in dem Tarif nicht aufgefü sind, % ER
sind mit den Sätzen für gleichwertige Leistungen zu el UM andere physiksa
bewerten. In den Fällen, in denen die Leistungen auch SC S Wr n SETS
nicht vergleichbar sind, sind die Sachkosten mit XV Sonstige Leistungen ..................
10 v. H., aber mit mindestens 1,— DM, von den Sätzen , XVI Anhang zu Abschnitt VII ...........
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 17. Sep-
tember 1968 — Beschluß Nr. 1114/68 — die nachstehend ab-
gedruckte Allgemeine Anweisung über die Abgeltung am-
bulanter Leistungen und stationärer Nebenleistungen der
Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens des
Landes Berlin erlassen, die ich hiermit bekanntgebe.
Im Auftrage
Weise
Allgemeine Anweisung
über die Abgeltung ambulanter Leistungen
und stationärer Nebenleistungen.
der Anstalten und Einrichtungen
des Gesundheitswesens des Landes Berlin
Vom 17. September 1968
Auf Grund des 8 6 Abs.1 AZG wird bestimmt:
A.
Ge
3,