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Volume 13. November 1968

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

Ausgegeben am 13. 11. 1968 
Senatsbibu. 
e 1 ® 
Dienstblatt des >=. afs von Blerlin 
Teil I Inneres — Finanzen — Justiz 
1/1968 
Seite 325 
Nr. 78 
Inhalt: 
Nr.78 Allgemeine Anweisung über: die Abgeltung ambulanter Leistungen und stationärer Nebenleistun- 
gen der Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens des Landes Berlin .............. Seite 325 
ArbGesSoz —- V B 11 — 5222/5/3 IV I”. 
[ 1-78 ] Fernruf: 2122651 — (979) 651 | 17-9-1968 ı 
ABI. S. 1403 
An die Bezirksämter 
die Landesnervenklinik Dbl. 1V/ 1968 
das Landesmedizinaluntersuchungsamt Berlin Nr. 50 
die Medizinaluntersuchungsämter I—III Berlin GR 
die Landesanstalt für Lebensmittel-, 
Arzneimittel- und gerichtliche Chemie Berlin 
das Landesveterinäruntersuchungsamt Berlin 
das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin 
den Landesgewerbearzt. Berlin 
mit Landesinstitut für Arbeitsmedizin 
die Akademie für Arbeitsmedizin Berlin 
die Landesimpfanstalt Berlin mit tropenmedizinischer 
Beratungsstelle 
die Sportärztliche Hauptberatungsstelle Berlin 
den Berliner Blutspenderdienst 
nachrichtlich 
an den Senator für Inneres 
den Präsidenten des Rechnungshofs 
der entsprechenden Tarifstelle der für die Anstalt oder 
Einrichtung geltenden Gebührenordnung zu berechnen. 
IL. 
Die Sätze des Tarifes sind anzuwenden gegenüber 
a) Ärzten und sonstigen Beschäftigten mit wissenschaft- 
licher Ausbildung der Anstalten und Einrichtungen des 
Gesundheitswesens des Landes Berlin, wenn diesen 
Sachleistungen wie Laboratoriums-, Röntgen- und an- 
dere Untersuchungen sowie sonstige Leistungen im 
Rahmen ihrer Nebentätigkeit (privatärztliche Tätig- 
keit und sonstige Nebentätigkeiten, z.B. Gutachter- 
tätigkeit, vertrauensärztliche Tätigkeit für Sozialver- 
sicherungsträger) durch Einrichtungen des Gesund- 
heitswesens erbracht werden; 
allen Kostenträgern für Sachleistungen — mit Aus- 
nahme folgender Laboratoriumsuntersuchungen: Blut- 
bild, Blutsenkung, Harnstatus —-, die im Rahmen von 
stationärer Beobachtung in der Sonderbettenklasse von 
Krankenanstalten des Landes Berlin aufgewendet wer- 
den; 
Krankenanstalten des Landes Berlin und anderen Ein- 
richtungen des Gesundheitswesens des Landes Berlin, 
wenn für diese von Krankenanstalten des Landes 
Berlin Sachleistungen oder andere Leistungen — mit 
Ausnahme rein ärztlicher Leistungen — erbracht wer- 
den; 
allen Kostenträgern, für die sächliche Röntgenleistun- 
gen im Rahmen ambulanter röntgenologischer Unter- 
suchungen ausgeführt werden; 
Selbstzahlern. 
II. 
Dieser Tarif tritt am 1.September 1968 in Kraft. 
Gleichzeitig treten der Tarif für ambulante Leistungen 
und stationäre Nebenleistungen der Anstalten und 
Einrichtungen des Gesundheitswesens des Landes Ber- 
lin vom 14. Dezember 1965 (ABl. 1966 S.43) sowie 
die Verwaltungsvorschriften zur Änderung des Tarifs 
für ambulante Leistungen und stationäre Nebenleistun- 
gen der Anstalten und Einrichtungen des Gesundheits- 
wesens des Landes Berlin vom 16. Januar 1968 (ABl. 
S. 210) außer Kraft. 
I. Der Tarif tritt mit Ablauf des 31. August 1978 außer 
Der anliegende Tarif enthält die Sätze für die in den Kraft. 
Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens Tarif 
des Landes Berlin ausgeführten ambulanten Leistun- x 
gen, die Sätze für die in den Krankenanstalten des Abschnitt Inhaltsverzeichnis 
Landes Berlin ausgeführten stationären Nebenleistun- ; “ 
gen sowie die Sätze für Leistungen, die in den medizi- ı £ Allgemeine Sonderleistungen SE 
nischen Bäderabteilungen der Krankenhäuser und!'II Innere Medizin, Kinder, Haut ......... 
Stadtbäder Berlins ausgeführt werden. ‚IIL Chirurgie, Anästhesie, Orthopädie ..... 
Ärztliche Honorare sind in den Tarifsätzen nicht ent- IV Geburtshilfe und Gynäkologie ......... 
halten. A ET 
Setzt sich eine Leistung, die in den in Ziffer1 auf- VI Hals — Nase — Ohren ................ 
geführten Anstalten und Einrichtungen (Krankenan- vıjr1 UFrOlOBIe u ar EHE RE a EEE 
stalten, Stadtbäder, Gesundheitsämter, Medizinal- VIII Mund und Kiefer 
untersuchungsämter usw.) ausgeführt wird, aus meh- un ne © U PAD 
reren Einzelleistungen zusammen, so ist jede Einzel. IX Neurologie, Psychiatrie und Psycho- 
leistung zu berechnen, sofern nicht der Tarif hierfür ÜhEraäDIE ea hin NA 
eine Gesamtposition enthält. Werden mehrere ver- X Laboratoriumsdiagnostik ......000.0.04044 
a BE 
sgeführ werden Leistungen wiederholt, - a 
so findet eine Kürzung der Tarifsätze nicht statt, U ANWENGUNg radioaktiver SION zum Hi 
soweit nicht im Tarif etwas anderes bestimmt ist. XIII Röntgentherapie, Anwendung des Teil- 
Leistungen, die in. d ‚warir nicht aufgeführt sind chenbeschleunigers, Telecurie-Therapie . 
istu: , die in dem Tarif nicht aufgefü sind, % ER 
sind mit den Sätzen für gleichwertige Leistungen zu el UM andere physiksa 
bewerten. In den Fällen, in denen die Leistungen auch SC S Wr n SETS 
nicht vergleichbar sind, sind die Sachkosten mit XV Sonstige Leistungen .................. 
10 v. H., aber mit mindestens 1,— DM, von den Sätzen , XVI Anhang zu Abschnitt VII ........... 
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 17. Sep- 
tember 1968 — Beschluß Nr. 1114/68 — die nachstehend ab- 
gedruckte Allgemeine Anweisung über die Abgeltung am- 
bulanter Leistungen und stationärer Nebenleistungen der 
Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens des 
Landes Berlin erlassen, die ich hiermit bekanntgebe. 
Im Auftrage 
Weise 
Allgemeine Anweisung 
über die Abgeltung ambulanter Leistungen 
und stationärer Nebenleistungen. 
der Anstalten und Einrichtungen 
des Gesundheitswesens des Landes Berlin 
Vom 17. September 1968 
Auf Grund des 8 6 Abs.1 AZG wird bestimmt: 
A. 
Ge 
3,
	        
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