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Volume 30. Januar 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

17/1967 
Seite 45 
Nr 5 
Angestellte, die in langjähriger Tätigkeit den Nach- Vergütungsgruppe I a 
weis erbracht haben, daß sie aus zwei fremden. Spra- _—_—_—_ Sn ; € 
chen ins Deutsche und auch in nicht unerheblichem 1. Angestellte, mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab- 
Umfang aus dem Deutschen in mindestens eine dieser schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als 
fremden Sprachen "einwandfrei und zuverlässig über- Dolmetscher, die aus einer fremden Sprache ins Deut- 
setzen. sche: und umgekehrt konsekutiv und simultan dol- 
Da ee 7 N metschen und die auf Grund ihrer sprachlichen und 
Angestellte nach langjähriger Bewährung in Vergü- fachlichen Kenntnisse vielseitig verwendet werden. * 
tungsgruppe IVb Fallgruppe 2, die sich auf Grund 
ihrer wissenschaftlich-technischen Fachkenntnisse aus 2 Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab- 
dieser Vergütungsgruppe herausheben und nicht nur schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als 
gelegentlich von mehreren Übersetzern anzufertigende Dolmetscher, die aus mehreren fremden Sprachen ins 
Teile von Übersetzungen mit ihnen in Übereinstim- Deutsche und umgekehrt konsekutiv oder aber aus 
mung bringen. mehreren fremden Sprachen ins Deutsche und ‘aus dem 
Deutschen in eine fremde Sprache simultan dolmet- 
Vergütungsgruppe IV b schen. * 
1. Angestellte, die aus einer fremden Sprache ins Deut- nn 
sche und auch in nicht unerheblichem Umfange aus Vergütungsgruppe II b 
Nee RAUS a Sprache einwandfrei Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab- 
8 S schlußprüfung oder mehrjähriger Berufserfahrung als Dol- 
Angestellte, die in mehrjähriger Tätigkeit den Nach- metscher, die aus einer fremden Sprache ins Deutsche und 
weis erbracht haben, daß sie schwierige Texte aus umgekehrt konsekutiv oder aber aus der fremden Sprache 
einer fremden Sprache ins Deutsche oder aus dem ins Deutsche oder umgekehrt simultan dolmetschen. 
Deutschen in eine fremde Sprache einwandfrei und 
zuverlässig übersetzen. Protokollnotizen zu Unterabschnitt III 
Angestellte, die aus zwei fremden Sprachen ins Deut- . . 
sche oder aus dem Deutschen sowie aus einer frem- 1. Ein Angestellter dolmetscht konsekutiv, wenn er Aus- 
den Sprache in eine andere fremde Sprache einwand- führungen in einer Sprache unmittelbar anschließend 
frei und zuverlässig übersetzen. inhaltlich richtig und sprachlich einwandfrei in: eine 
andere Sprache überträgt. Er muß zusammenhängende 
nn Ausführungen von etwa zehn Minuten Dauer über- 
Vergütungsgruppe V b tragen können. 
Angestellte, die aus einer fremden Sprache ins Deutsche „, ; : ee 
oder aus dem Deutschen in eine fremde Sprache einwand- ” Bin N SCHE N simultan, WENN. CT über 
frei und zuverlässig übersetzen. * =. echnisSche. ANTEC Ausführungen a Redners 
hört und sie gleichzeitig inhaltlich richtig und sprach- 
lich einwandfrei in eine andere Sprache mündlich über- 
Protokollnotiz zu Unterabschnitt II trägt. 
Schwierige Texte sind solche, die 3 Die vielseitige Verwendung erfordert die Fähigkeit, 
1. stilistisch, syntaktisch, terminologisch und grammati- an hrereh Fachgebieten des Ressorts zu dolmet- 
kalisch besondere Übersetzungsschwierigkeiten bieten, ) 
», voraussetzen, daß der Angestellte auf mehreren ein- 4 Die allseitige Verwendung erfordert die Fähigkeit, 
schlägigen wissenschaftlich oder technisch schwierigen auf den wesentlichen Fachgebieten des Ressorts und 
Fachgebieten ein entsprechendes. Einfühlungs- und gegebenenfalls auch auf einzelnen ressortfremden 
Vorstellungsvermögen besitzt. Fachgebieten — ohne Rücksicht auf die Zahl der Teil- 
N LE nehmer in Konferenzen oder bei Besprechungen zwi- 
Der Nachweis der Übersetzung schwieriger Texte erfor- schen führenden Persönlichkeiten — zu dolmetschen.‘ 
dert auch, daß der Angestellte den Jahresdurchschnitt an 
Übersetzungen erreicht, den die Übersetzer in den ent- 
sprechenden Vergütungsgruppen aufweisen. 
Bonn, den 25. März 1966 
Il. Dolmetscher 
Vergütungsgruppe Ib Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder 
1. Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab- Der Vorsitzer des Vorstandes 
schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als In Vertretung 
Dolmetscher, die aus einer fremden Sprache ins Deut- Dr. Pöhner 
sche und umgekehrt konsekutiv und simultan dol- N 
metschen und die auf Grund ihrer sprachlichen und RN 
fachlichen Kenntnisse allseitig verwendet werden. N Für die Gewerkschaft 
A tellt © einschlägi . Halcher Al Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 
ngestellte mit einschlägiger wissenschaltlicher - x n 
schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als Hauptvorstand 
Dolmetscher, die aus mehreren fremden Sprachen ins Kluncker Jacobi 
Deutsche und umgekehrt konsekutiv oder aber aus 
mehreren fremden Sprachen ins Deutsche und aus dem Für die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft 
Deutschen in eine fremde Sprache simultan dolmet- — Bundesvorstand — 
schen und die auf Grund ihrer sprachlichen und fach- 
lichen Kenntnisse vielseitig verwendet werden. Groteguth Knop 
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